Briefwahl wird ereichtert  

erstellt am
22 01. 10

Wittmann: Briefwahl wird bei allen Bundeswahlen erleichtert
Gemeinsamer SP/VP-Antrag sichert bürgerfreundlichere Gestaltung und Portofreiheit
Wien (sk) - Zufrieden zeigte sich SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussvorsitzender Peter Wittmann über die Einigung hinsichtlich einer Vereinfachung der Briefwahl bei allen Bundeswahlen. "Es ist erfreulich, dass künftig alle Wahlen noch bürgerfreundlicher gestaltet sind. Umso unverständlicher, dass Teile der Opposition gegen diese Optimierung und Vereinfachung stimmen", so Wittmann am 21.01. gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Außerdem übernimmt künftig der Bund die Portokosten.

 

Molterer: Die Briefwahl wird optimiert und noch bürgerfreundlicher gestaltet
Verfassungsausschuss beschließt Wahlrechtsänderungsgesetz
Wien (övp-pk) - Die Briefwahl wird optimiert und noch bürgerfreundlicher gestaltet. Das wurde am 21.01. in der Sitzung des Verfassungsausschusses beschlossen, erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer, der den entsprechenden Antrag der Regierungsparteien gemeinsam mit seinem SPÖ-Pendant Peter Wittmann initiiert hat.
Mit diesem Antrag werden vor allem Verbesserungen für die Durchführung der Briefwahl vorgenommen, wie sie bereits im letzten Jahr für die Europawahlordnung gegolten haben, allerdings nicht für alle anderen bundesweiten Wahlgesetze beschlossen wurden. Das betrifft vor allem die Angaben auf der Wahlkarte: Auf der Briefwahlkarte soll vom Wähler bzw. der Wählerin künftig statt der detaillierten Angaben zu Wahlort, Uhrzeit und Datum nur mehr die eidesstattliche Erklärung (= Unterschrift) abgegeben werden müssen, erläuterte Molterer.
Folgende weitere Punkte sind Inhalt des Antrages:

  • Neugestaltung der Wahlkarte: Einführung eines Patentverschlusses, der den Bedenken des Datenschutzrates vollinhaltlich Rechnung trägt (verschließbare Lasche)
  • "Wahlkarten-Abo" nicht nur für Auslandsösterreicherinnen und -österreicher, sondern auch für behinderte Menschen (Umsetzung einer Anregung der Volksanwaltschaft)
  • Obligate Bereitstellung der Bewerber(innen)listen sowohl im Weg der Wahlkarten, als auch durch Aushang vor den Wahllokalen (auch das ist die Umsetzung einer Anregung der Volksanwaltschaft)
  • Generelle Abschaffung von Kundmachungen in der Wiener Zeitung, statt dessen auf Amtstafeln und im Internet (das erspart durchschnittlich mindestens 17.500 Euro jährlich)
  • Auswertung der Vorzugsstimmen auf der Ebene der örtlichen Wahlbehörden und nicht mehr auf Ebene der Bezirkswahlbehörden
  • Nicht-Auswertung von Wahlkarten des eigenen Regionalwahlkreises bei jenen Wahllokalen, die ausschließlich als Wahlkarten-Wahllokal fungieren, z.B. an einem Flughafen, um das Wahlgeheimnis zu wahren (Risiko einer zu geringen Stimmenanzahl)
  • Klarstellungen und Bereinigungen betreffend die Wahlbehörden, insbesondere hinsichtlich der Frage der Beschlussfähigkeit von nicht vollständig besetzten Wahlbehörden und der Bestellung von Stellvertreter(inne)n des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin auf allen Wahlbehördenebenen
  • Klarstellung, dass der/die Zustellungsbevollmächtigte(r) eines Wahlvorschlags passiv wahlberechtigt sein muss. Das ist die Reparatur einer seit langem übersehenen Sicherheitslücke im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971
  • Klarstellung, dass bei Nationalratswahlen auf Bundesparteilisten weder die Kandidatur für mehrere Parteien noch die Kandidatur für andere Parteien möglich ist, wenn ein Bewerber (eine Bewerberin) bereits auf einem Landeswahlvorschlag aufscheint
  • Schaffung einer Kollisionsnorm, die die Doppelkandidatur bei Europawahlen verhindert
  • Festlegung einer Deadline für die Beibringung von Erklärungen und Unterlagen durch nicht-österreichische Unionsbürger(innen), die bei Europawahlen kandidieren wollen; Klarstellung, dass Bescheinigungen innerhalb bestimmter Frist nachgebracht werden dürfen
  • Klarstellung, dass dem Präsidenten des Europäischen Parlaments sämtliche Daten der gewählten und nicht gewählten Bewerber(innen), also auch die Anschriften, bekanntzugeben sind (Unterschied zum veröffentlichen Wahlvorschlag, wo aufgrund gesetzlicher Vorgabe keine Anschriften enthalten sind).

"Vor allem die Änderungen betreffend die Briefwahl sind für die Wählerinnen und Wähler sicherlich eine Verbesserung und Erleichterung", schloss der ÖVP-Verfassungssprecher.


 

Stefan: Kosmetische Umgestaltung der Briefwahl bringt keine grundlegende Besserung
Eine Neugestaltung der Briefwahl soll zwar im Verfassungsausschuss beschlossen werden, ändert aber nur wenig an deren demokratiepolitischen Bedenklichkeit
Wien (fpd) - "Die Daten des Wählers unter einer Lasche vor der Öffentlichkeit zu verbergen, ist zwar begrüßenswert, geht aber am eigentlichen Problem vorbei", nimmt der freiheitliche Verfassungssprecher, NAbg. Mag. Harald Stefan zur Tagesordnung des Verfassungsausschusses für 21.01. Stellung. In diesem Ausschuss solle unter anderen Punkten die Neugestaltung der Briefwahl derart beschlossen werden, dass die Daten des Wählers künftig unter einer Lasche verborgen wären, diese könne man dann zur Identitätsfeststellung so öffnen, dass der Verschluss der Wahlkarte nicht darunter leiden würde. Die Gefahr einer Schummelwahl, durch einen Wahlvorgang nach der eigentlichen Wahl wäre damit jedoch nicht behoben, womit Wahlbetrug nach wie vor Tür und Tor geöffnet wäre, so Stefan.

"Ein freies, gleiches, persönliches und allgemeines Wahlrecht ist damit nicht garantiert, und die Briefwahl weiterhin demokratiepolitisch mehr als bedenklich", kritisiert Stefan weiter. Daran ändere auch die beibehaltene eidesstattliche Erklärung nichts. Auch wenn jemand beeinflusst würde, würde derjenige wohl erklären nicht beeinflusst worden zu sein, damit wäre diese Erklärung als unsinnig anzusehen.Um hier Abhilfe zu schaffen, wäre es zumindest notwendig, einen Posteingangsnachweis spätestens am Tag der Wahl zu verlangen. Bei einer Abgabe der Wahlkarte in einer österreichischen Vertretung im Ausland, z.B. in einer Botschaft, oder bei einem Militärkommando, solle ein Eingangsnachweis bis zum Tag vor der Wahl verlangt werden. Eine briefliche Zusendung aus dem Ausland müsse so aufgegeben werden, dass die Wahlkarte spätestens am Tag vor der Wahl bei der zuständigen Wahlbehörde einlange.

Innerhalb Österreichs solle ein Wahlvorgang dann gültig sein, wenn die Wahlkarte bis zum Wahltag bei der Wahlbehörde einträfe, sonntags eventuell per Botendienst. Bei den Personalvertretungswahlen sei es zum Beispiel möglich, dass Wahlkarten bis zum Wahltag bei der Wahlkommission eingetroffen sein müssten. Wieso das bei weitreichenderen Wahlen, wie der Nationalratswahl, der Bundespräsidentenwahl oder anderen nicht funktionieren könnte, sei unverständlich.

"Solange die demokratische Unbedenklichkeit bei der Briefwahl nicht gegeben ist, wird sich die FPÖ auch nicht damit abfinden, und weiterhin gegen die Briefwahl auftreten", versichert Stefan abschließend weiter.
 

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