Misstrauensantrag der FPÖ scheitert im Nationalrat
Wien (pk) - Eine Dringliche Anfrage der FPÖ an Innenministerin Maria Fekter galt der geplanten
Errichtung einer Asyl-Erstaufnahmestelle Süd. Klubobmann Heinz-Christian STRACHE (F) leitete die Begründung
der Anfrage mit dem generellen Vorwurf an die Ministerin ein, sie sei angesichts der dramatischen Zunahme der Kriminalität
und einer sich allgemein verschlechternden Sicherheitslage völlig überfordert. Strache sprach von einem
"Sicherheitskollaps" in Österreich, Fekter verleugne aber die Realität, spiele die Lage herunter
und setze auf "Schildbürgerstreiche" wie bei der SOKO Ost, statt endlich dafür zu sorgen, dass
Wien 1.500 Polizisten zusätzlich bekomme. Die Zahl der Asylanträge habe im Jahr 2009 um 23,25 % auf 15.827
zugenommen, kritisierte Strache weiter und meinte, es spreche sich weltweit immer mehr herum, dass es in Österreich
leichter als anderswo möglich sei, Asylgesetze zu missbrauchen. Auch für diese Entwicklung sei die Innenministerin
verantwortlich, sagte Strache.
Beim Projekt für ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum im burgenländischen Eberau habe die Innenministerin
nun versucht, auf eine "skandalöse Weise" über die Bürger "drüberzufahren",
klagte der Redner und kündigte deshalb einen Misstrauensantrag seiner Fraktion an. Fekter habe heimliche Vereinbarungen
mit dem SPÖ-Bürgermeister von Eberau getroffen, ohne den Landtag, das Land Burgenland und den Koalitionspartner
zu informieren und habe damit demokratische Grundsätze sowie eine diesbezügliche Entschließung
des Nationalrats missachtet. Die Ministerin habe versucht, die Bürger beim Bau des Erstaufnahmezentrums Eberau
vor vollendete Tatsachen zu stellen. Eine solche Vorgangsweise sei nicht zu akzeptieren, sagte Strache.
In ihren Detailfragen thematisierte die FPÖ den Einsatz eines "Strohmannes", der unter Bruch des
Vergabegesetzes mit dem Erwerb des Grundstücks in Eberau beauftragt wurde, erkundigte sich, welche anderen
Gemeinden für Erstaufnahmezentren in Frage kommen und ob die Ministerin daran denke, bei künftigen Projekten
die Bürger in die Entscheidung einzubeziehen. Für die FPÖ stehe laut Strache fest, dass Österreich
kein weiteres Erstaufnahmezentrum brauche, wenn die Ministerin endlich dafür sorge, dass die geltenden Gesetze
umgesetzt und der Asylmissbrauch abgestellt werde. Wenn es gelinge, dem Asylmissbrauch wirksam entgegenzutreten,
werde dies auch die Bereitschaft der Menschen erhöhen, jenen Menschen Asyl zu gewähren, die wirklich
Asyl brauchten, zeigte sich Strache überzeugt.
Innenministerin Maria FEKTER informierte die Abgeordneten zunächst über die starke Zunahme des Asylandranges
in den letzten Jahren und begründete damit die Notwendigkeit, ein drittes Erstaufnahmezentrum im Süden
des Bundesgebiets zu errichten. Es gelte, die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich und
die dort bestehenden Aufnahmezentren zu entlasten. Es sei nicht hinzunehmen, dass Asylwerber in die Illegalität
abtauchen, sagte Fekter und replizierte auf Abgeordneten Strache mit dem Vorwurf, er lehne jene Infrastruktur ab,
die man brauche, um die Missstände abzustellen, von denen er selbst spreche. Für diese Infrastruktureinrichtungen
hätten sich Bürgermeister strukturschwacher Regionen freiwillig gemeldet und Grundstücke angeboten,
berichtete die Innenministerin und schilderte die Vorgangsweise im steirischen Vordernberg, wo eine Volksabstimmung
eine Zustimmung von 70 % für die Errichtung eines Schubhaftzentrums erbracht habe. Dort habe sich das Land
Steiermark kooperativ verhalten. Im burgenländischen Eberau habe das Land hingegen versucht, das Projekt in
der Planungsphase zu verhindern, obwohl der SPÖ-Bürgermeister von Eberau das Projekt mit 130 Dauerarbeitsplätzen
haben wollte und auch im Gemeinderat keinerlei Widerstand von Seiten der SPÖ gekommen sei.
Um das Schlepperunwesen einzudämmen, das für 90 % des Asylandrangs verantwortlich sei, und die Asylverfahren
rasch abwickeln zu können, brauche sie die nötige Infrastruktur, sagte die Ministerin. Sie nehme die
Sorgen der Bürger in Eberau sehr ernst, versicherte Fekter und warb darüber hinaus für ihre Absicht,
eine verfassungskonforme gesetzliche Lösung für die Anwesenheitspflicht von Asylwerbern zu schaffen,
die das Abtauchen von Asylwerbern in die Illegalität verhindere.
Daher bejahte die Ministerin in ihren Antworten auf die Detailfragen der FPÖ die Frage nachdrücklich,
ob die Errichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs erforderlich sei. Fekter berichtete
dann im Detail über ihre Vorgangsweise bei der Entscheidung für den Standort Eberau und über die
Kriterien, nach denen sie entschieden habe. Die Bezirkshauptmannschaft Güssing und der Landeshauptmann des
Burgenlands seien mit der Frage befasst, der Gemeinderat von Eberau informiert und der Menschenrechtsbeirat in
die Entscheidungsfindung einbezogen worden. Außerdem erfuhren die Abgeordneten, dass bei der Erstaufnahmestelle
auch die Errichtung einer Polizeidienststelle und eines Ärztezentrums in Eberau geplant seien. Den Kauf des
Grundstücks habe der Leiter des Planungsteams als Treuhänder durchgeführt. Nicht für angebracht
hielt Fekter die Durchführung von Volksbefragungen in Gemeinden, in denen Erstaufnahmestellen geplant seien.
Fekter bekannte sich aber dazu, die Ängste der Bürger ernst zu nehmen. Die Suche nach einem alternativen
Standort zu Eberau bezeichnete die Innenministerin als "schwierig".
Abgeordneter Norbert HOFER (F) distanzierte sich entschieden von der Vorgangsweise der Ministerin in Eberau, mit
der sie Schaden verursacht habe. Hofer hielt die Errichtung eines weiteren Erstaufnahmezentrums derzeit nicht für
notwendig und zeigte sich verwundert über die Haltung der SPÖ, die erst den Rücktritt Fekters gefordert
habe, den Misstrauensantrag aber ablehnen werde, obwohl klar sei, dass die Innenministerin gegen eine Entschließung
des Nationalrats gehandelt habe, die ihr vorschrieb, in die Entscheidung über ein Erstaufnahmezentrum Gemeinde,
Land und Menschenrechtsbeirat einzubeziehen. Man müsse sich fragen, was Parlamentsbeschlüsse noch wert
seien, wenn sich Minister nicht an solche Beschlüsse hielten, sagte Hofer und beantragte namens seiner Fraktion,
Innenministerin Fekter das Vertrauen zu entziehen.
Abgeordneter Josef CAP (S) erinnerte, der "Rucksack" bei den Asylverfahren sei in der Zeit der schwarz-blauen
Regierung entstanden, während die derzeitige Bundesregierung unter Mitwirkung der SPÖ durch konkrete
Maßnahmen zu einer Verfahrensbeschleunigung und zum Abbau des Rückstands beigetragen habe. Er warf der
FPÖ unzulässige Vermengung und Vermischung vor und meinte, es gehe nicht an, Asylwerber gleichzusetzen
mit Kriminellen. Klar sei, dass illegale Einwanderung und Asylmissbrauch bekämpft werden müssen, diese
Bundesregierung habe zu diesem Zweck bereits Schritte gesetzt, und zwar in menschenrechtskonformer Art und Weise.
Was das dritte Erstaufnahmezentrum betrifft, gab Cap zu bedenken, kein Landeshauptmann würde sich eine Vorgangsweise
gefallen lassen, wie Fekter sie in Eberau an den Tag gelegt hatte. Der Redner trat mit Nachdruck dafür ein,
alle Betroffenen mit einzubeziehen, und unterstützte die von der SPÖ geforderte Volksabstimmung im südlichen
Burgenland. Darüber hinaus sollte seiner Meinung nach auch geprüft werden, ob überhaupt ein drittes
Zentrum notwendig sei. Insgesamt plädierte Cap für ein "Abrüsten" der Worte und der Gefühle,
um an die Sache mit jenem kulturellen Niveau heranzugehen, das des Landes würdig ist.
Abgeordneter Werner AMON (V) sah die Dringliche als Ausdruck der Nervosität der FPÖ, der, wie er sagte,
zunehmend das Sicherheitsthema abhanden komme. Die Sicherheit der Bevölkerung sei bei Maria Fekter jedenfalls
in besten Händen, war Amon überzeugt. Im übrigen erinnerte der Redner an den Passus des Regierungsübereinkommens
über die geplante Schaffung eines Erstaufnahmezentrums im Süden Österreichs und meinte, die Entlastung
der Einrichtungen in Thalham und Traiskirchen sei ein Gebot der Solidarität. Für sinnvoll hielt es Amon
weiters, am Beginn des Asylverfahrens eine Aufenthaltsverpflichtung festzumachen, um die Kontrolle vor Ort zu haben
und die notwendigen Überprüfungen durchführen zu können.
Abgeordnete Alev KORUN (G) kritisierte den Vorschlag der Anhaltung von Asylwerbern als skrupellos und menschenrechtswidrig
und bezeichnete die Innenministerin als "Kerkermeisterin". Zu Eberau stellte Korun fest, die brachiale
Vorgangsweise löse keinerlei Probleme, sondern schaffe nur neue. Fekter hätte ohnehin die Möglichkeit,
Asylwerber auf alle Bundesländer aufzuteilen, habe davon aber nicht Gebrauch gemacht. Korun stellte auch seitens
ihrer Fraktion einen Antrag, der Innenministerin das Vertrauen zu versagen.
Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) bemerkte, seine Fraktion habe die Politik Fekters satt. Die Innenministerin
sei in der Asylpolitik, im Fremdenrecht und bei der Kriminalitätsbekämpfung spektakulär gescheitert.
Er wies insbesondere auf den Anstieg der Zahl der Asylwerber hin und pochte auf die Anwendung der Drittstaatsregelung.
Eine positive Entscheidung über Asylanträge sei bei Personen, die auf dem Landweg nach Österreich
kommen, gar nicht möglich, da Österreich nur von sicheren Drittstaaten umgeben ist, meinte er. Fekters
Versagen habe weiters, wie Westenthaler unterstrich, auch dazu geführt, dass Österreich mittlerweile
zum "Einbrecherparadies" geworden ist. Als Antwort auf diese Entwicklungen forderte der Redner die Wiedereinführung
der Grenzkontrollen. Heftige Kritik übte Westenthaler schließlich auch am Haftentlassungspaket, das
seiner Einschätzung nach überwiegend ausländischen Straftätern zugute komme.
Abgeordneter Gerhard KURZMANN (F) fasste die Bilanz Fekters mit den Worten "Pleiten, Pech und Pannen"
zusammen und bemerkte, die Innenministerin habe mit ihrer Überrumpelungstaktik Politik gegen die Bevölkerung
gemacht und damit dem Ansehen ihres Amtes schweren Schaden zugefügt. Tatsache sei es auch, dass Fekter für
die anstehenden Probleme wie Asylwerber und Kriminalität überhaupt keine Lösungen habe. Mit Nachdruck
lehnte Kurzmann ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum ab und argumentierte, wenn Österreich ausschließlich
von sicheren Drittstaaten umgeben ist, dann dürfe es eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit für
eine weitere derartige Einrichtung geben. Kurzmann warf überdies der Innenministerin vor, sich von Scheinasylanten
"wie den Zogajs" vorführen zu lassen, und sprach in diesem Zusammenhang von einer Schande für
den Rechtsstaat.
Abgeordneter Otto PENDL (S) betonte an die Adresse von FPÖ und BZÖ gerichtet, Österreich habe Gesetze
einzuhalten, und beschuldigte die beiden Fraktionen, unnötigerweise mit den Emotionen der Bevölkerung
zu spielen. Beim Erstaufnahmezentrum gehe es um Prüfung und Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Verweildauer
von bloß 37 Tagen, erinnerte er. Pendl rief sämtliche Bundesländer auf, dieses Problem gemeinsam
zu lösen, und gab gleichzeitig zu bedenken, die Menschen in Thalham und Traiskirchen hätten ein Recht
darauf, entlastet zu werden.
Abgeordneter Günter KÖßL (V) warf der Opposition vor, nur schlecht zu reden, aber keinerlei Lösungen
anzubieten. An die SPÖ wiederum appellierte er, zum Regierungsübereinkommen und seiner Ankündigung
eines dritten Erstaufnahmezentrums zu stehen, dessen Notwendigkeit, wie er betonte, angesichts der aktuellen Asylwerberzahlen
nicht in Frage gestellt werden könne. Ausdrücklich verteidigte Kößl auch den Vorschlag einer
Anwesenheitspflicht, wobei er meinte, dies sei kein Dogma Österreichs, sondern in anderen EU-Staaten ebenfalls
üblich.
Abgeordneter Peter PILZ (G) warf ein, man könne nicht alles einsperren, vor dem die Bevölkerung Angst
habe. Einsperren dürfe man nur jene Personen, die sich etwas zu Schulden kommen lassen und nach einem rechtsstaatlichen
Verfahren verurteilt wurden. Mit Nachdruck lehnte er auch den Vorschlag einer Volksbefragung im Südburgenland
ab und gab zu bedenken, über Menschenrechte könne man nicht abstimmen, damit erreiche man nur ein sicheres
Nein zum Asylrecht. In der Frage des Erstaufnahmezentrums gebe es heute vier freiheitliche Parteien, resümierte
Pilz. Die Innenministerin forderte er vehement zum Rücktritt auf und sagte, Fekter sei in der Asyl-, Menschenrechts-
und Sicherheitspolitik gescheitert und verbinde auf unerträgliche Art Unfähigkeit und Unmenschlichkeit.
Abgeordneter Gerald GROSZ (B): Die Innenministerin sollte gemeinsam mit der Justizministerin für Rechtsstaatlichkeit
sorgen, für die Moral würden die WählerInnen sorgen. Der Redner warf Fekter vor, "wie eine
Ahnfrau" durchs Land zu ziehen und über eineinhalb Jahre Angst und Schrecken verbreitet zu haben. Die
Ressortleiterin solle ehrlich sagen, welche zehn Orte sich um ein Asyl-Erstaufnahmezentrum beworben haben. Im Zusammenhang
mit dem Anstieg der Kriminalität um 70 % im Bereich der Einbrüche und dem Absinken der Aufklärungsquote
auf nur mehr 3 % sagte er, Lotto 6 aus 45 oder einbrechen sei sicherer und gewinnbringender, als einer normalen
Arbeit nachzugehen. Deshalb werde man der Ministerin das Misstrauen aussprechen.
Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) brachte einen Entschließungsantrag ein, in dem gefordert wird, dem Nationalrat
schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz vorzulegen. Die Ministerin sei eine Meisterin der Ankündigungen,
meinte der Redner; der Asylgerichtshof solle die Verfahren beschleunigen und Entlastung bringen, jedoch heiße
es in einem RH-Bericht, der Asylgerichtshof sei bis Anfang 2009 nicht in der Lage gewesen, sein Leistungspotential
voll auszuschöpfen. Es sei richtig, dass man in der Vergangenheit Misstrauensanträge gegen die Ministerin
abgelehnt habe, weil man ihren Ankündigungen vertraut habe. Jetzt sehe man aber das Versagen.
Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) meinte, es sei von der Ministerin weit hergeholt, dem Burgenland mangelnde Kooperationsbereitschaft
vorzuwerfen. In Eisenstadt gebe es ein Schubhaftzentrum und das Bundesland sei auch bereit, die Quote einzuhalten.
Enttäuscht zeigte er sich darüber, dass seitens der Ministerin in einer "Nacht- und Nebelaktion"
versucht wurde, über die Burgenländer drüberzufahren; man habe versucht, an den Menschen vorbei
dieses Zentrum umzusetzen. Bedenklich sei auch, dass die Ministerin nach wie vor Vertraute in Eberau sitzen hat,
die die Menschen in Eberau beobachten und beeinflussen wollen. Es gebe Telefonterror, sagte der Abgeordnete. Auch
Eberau habe das Recht, in Freiheit zu leben. Daher forderte er die Ressortleiterin auf, die Eberauer aus ihrer
Geiselhaft zu nehmen. Aus Protest gegen die Vorgangsweise der Ministerin werde die SPÖ an der Abstimmung nicht
teilnehmen.
Ich würde mir erwarten, dass jene Abgeordneten, die die Innenministerin aus dem Justizausschuss kennen, ihr
gegenüber fair bleiben und ihr zugestehen, dass ihr Rechtsstaatlichkeit ein zutiefst inneres Anliegen ist,
sagte Abgeordneter Franz GLASER (V). Die Bevölkerung unterstütze und schätze die Politik von Maria
Fekter. Die Reaktion der Eberauer Bevölkerung sei verständlich und sei nicht von Fremdenfeindlichkeit
getragen, sondern sie wisse nicht, was sie erwarte, so Glaser. Dazu komme, dass die Region um Eberau wirtschaftlich
Hilfe brauche. In den letzten 50 Jahren sei die Hälfte der Bevölkerung weggezogen. Es ist Zeit, dass
wir die unwürdige Diskussion auf eine sachliche Ebene bringen. Flüchtlinge sind Flüchtlinge und
sie brauchen unsere Hilfe, meinte Glaser. |
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) sprach von seinem Eindruck, dass ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber
in Österreich unmöglich sei. Das Asylrecht sei in Österreich diskreditiert worden und heute bekomme
man die Rechnung dafür, dass die Politik damit Schindluder getrieben habe. Die Angst wurde bei den Bürgern
geschürt, jetzt bekomme die "eiserne Innenministerin" Fekter die Rechnung für ihre Politik
präsentiert. Die SPÖ sei dabei, nachdem sie Wahlen verloren habe, nach neuen Rezepten zu suchen. Die
Anwesenheitspflicht sei verfassungswidrig und unmenschlich.
Abgeordneter Stefan PETZNER (B) meinte, es sei Tatsache, dass sich keine Gemeinde beworben hat, weil niemand dieses
Erstaufnahmezentrum haben wollte und will. Daher könne die Ministerin bis heute keine einzige Gemeinde nennen.
Dann sei man einfach auf Eberau gekommen. Nun sei die Malaise noch größer geworden. Besser wäre
es gewesen, das zu tun, was das BZÖ immer gesagt hat: dass unter gewissen Voraussetzungen kein drittes Erstaufnahmezentrum
in Österreich nötig ist.
Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) meinte in Richtung der Grünen, es werde nicht gelingen, den Österreichern
Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen. Die Österreicher hätten nämlich eine lange Tradition, Menschen
in Not zu helfen, aber es werde einmal ein Punkt erreicht, wo es heißt, es ist Schluss mit lustig. Der Innenministerin
werde er das Vertrauen versagen – nicht nur wegen der Eberauer Geschichte, sondern auch wegen des exorbitanten
Anstiegs der Kriminalität. So hoch wie jetzt sei die Kriminalität noch nie gewesen. Österreich stehe
"im Visier einer internationalen Asylmafia", die Menschen hierher lockt, die dann in Kriminalität
abgleiten.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) meinte, die Vorgehensweise bei der Errichtung des Erstaufnahmezentrums in Eberau
sei nicht geschickt gewesen. Eine solche sensible Entscheidung sei nur durch optimale Vorbereitung, durch Einbindung
der betroffenen Bürger und der Landespolitiker möglich; das sei aber nicht passiert. Wichtig sei es,
dass Traiskirchen, das in den letzten Jahrzehnten hervorragende Arbeit in Bezug auf AsylwerberInnen geleistet habe,
entlastet werde. Österreich habe im Asylwesen immer eine humanitäre Tradition auf sehr hohem Niveau erfüllt.
Diese Tradition müsse fortgeführt werden.
Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) meinte, wenn es um Verantwortung in diesem Land geht, dann übernehme die
FPÖ für heikle Sachen keine Verantwortung, auch sei sie nicht bereit, für Österreich wichtige
Themen anzupacken. Man könne die Leute nicht gleich zurückschicken, wie die FPÖ immer fordert, denn
auch sie wisse, dass man eine gewisse Zeit brauche, um festzustellen, ob der, der um Asyl ansucht, dieses auch
braucht.
Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) erklärte, wenn man wisse, dass die Schlepper gut organisiert sind, dann
wäre es notwendig zu signalisieren, dass man in Österreich nicht leicht illegale Einwanderer hereinbringen
kann. Eine erste wichtige Maßnahme – und keine Alibiaktion – sei es, die Grenzen abzusichern. Außerdem
müsste das Asylrecht konsequent umgesetzt werden. Das BZÖ habe sich von der Ministerin eine konsequente
Umsetzung der Sicherheitsinteressen der ÖsterreicherInnen erwartet.
Abgeordneter Martin STRUTZ (o.F.): Volkshilfe und Arbeiterkammer haben eine Untersuchung veröffentlicht, die
einen Vergleich zwischen der materiellen Situation von Asylwerbern und Arbeitslosen in Österreich bringt.
Da zeige sich, dass die Asylantenfamilie unter Ausnützung aller Unterstützungsansprüche eine Förderung
von insgesamt 13.150 € im Jahr an österreichischem Steuergeld beziehen könne, der österreichische
Arbeitslose erhalte für sich und seine Familie 12.400 € jährlich. Zudem könne die Asylantenfamilie
die Kosten für Miete, Strom, Gas, Heizung sowie für die Fernsehgebühren und Hygieneartikel zusätzlich
verlangen, der österreichische Arbeitslose könne das nicht.
Abgeordneter Maximilian LINDER (o.F.) forderte die Innenministerin auf, von ihren Plänen, in Kärnten
bzw. im restlichen Österreich ein Asyl-Erstaufnahmezentrum zu errichten, Abstand zu nehmen. Stattdessen sollte
sie sich lieber darauf konzentrieren, den Asylmissbrauch abzustellen.
Abgeordneter Josef JURY (o.F.) erinnerte daran, dass die österreichische Bevölkerung nach den politischen
Umwälzungen in den östlichen Nachbarstaaten in den Jahren 1945, 1956 und 1968 großartige humanitäre
Leistungen vollbracht habe. Dabei habe es sich aber immer um Flüchtlinge gehandelt, die dem gleichen Kulturkreis
angehört haben. Diese Menschen hätten sich daher in Österreich gut integriert. Heute sehe die Situation
jedoch so aus, dass 80 % der Asylwerber kriminell seien und dass 50 % der kriminellen Taten in Österreich
von Ausländern verübt würden. Dies sei eine Bankrotterklärung für die Flüchtlings-
und Sicherheitspolitik der Regierung. Diese schleichende Kriminalität gehe aber auch Hand in Hand mit einer
schleichenden Islamisierung Österreichs und Europas, gab Jury zu bedenken.
Es sei nicht akzeptabel, wenn die Gewährung von Strukturhilfe für eine Region von der Zustimmung zu einem
Asyl-Erstaufnahmezentrum abhängig gemacht werde, stellte Abgeordneter Ewald STADLER (B) kritisch fest. Es
könne auch nicht angehen, dass die Innenministerin ein Gesetz brechen dürfe, nur um die Regierungspolitik
umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang wies Stadler darauf hin, dass Paragraph 17 des burgenländischen
Raumordnungsgesetzes (alte Fassung) eindeutig Vorbehaltsflächen vorsieht. Was die Regelung bezüglich
Bau- und Baumischgebiet angeht, so sei dort ausschließlich die Befriedigung der Bauwünsche für
den Einfamilienhausbau und für die gewerblichen Versorgungsbetriebe (Bäckerei etc.) der Ortsbevölkerung
gemeint – und nicht ein Asylzentrum! Ministerin Fekter habe in Absprache mit dem Bürgermeister der Landesregierung
falsche Angaben geliefert, die Landes- und Ortsbevölkerung getäuscht und das Gesetz gebrochen, kritisierte
Stadler.
In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung bemängelte Abgeordneter Norbert HOFER (F), dass zwei Abgeordnete
im Vorfeld zur namentlichen Abstimmung über den Misstrauensantrag gegen die Innenministerin angekündigt
haben, daran nicht teilzunehmen. Dies sei noch nie vorgekommen. Er bat daher darum, die Sitzung für kurze
Zeit zu unterbrechen, um den "Herrschaften die Möglichkeit zu geben, in den Saal zu kommen". Sollten
sie weiterhin ihre Arbeit verweigern, sprach sich Hofer dafür aus, dies in der nächsten Präsidialkonferenz
zu thematisieren.
Bei der namentlichen Abstimmung über den F-Entschließungsantrag betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber
der Bundesministerin für Inneres kam es zu folgendem Resultat: bei 171 abgegebenen Stimmen 69 Ja-Stimmen und
102 Nein-Stimmen; der Entschließungsantrag fand somit keine Mehrheit. Ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde
der G-Misstrauensantrag gegenüber der Innenministerin. Auch der F-Entschließungsantrag betreffend notwendige
Änderungen im Asylgesetz sowie der Entschließungsantrag der Abgeordneten Martin Strutz, Maximilian Linder
und Josef Jury (alle o.F.) betreffend Abstandnahme von der Errichtung einer Erstaufnahmestelle in Kärnten
verfielen der Ablehnung.
Kurze Debatte zum Thema BUWOG-Verkauf
Abgeordnete Gabriela MOSER (G) stellte einleitend fest, dass die gesamte Ära Schüssel-Grasser einer gründlichen
Aufarbeitung bedürfe. Charakteristisch für diese Zeit sei vor allem gewesen, dass Privatisierungen zu
Schleuderpreisen erfolgt seien und dass private Investoren massiv von der Veräußerung von Republikvermögen
profitierten. Ein typisches Beispiel dafür sei leider auch der Verkauf der Buwog-Wohnungen, wo eine Reihe
von dubiosen Verflechtungen und fragwürdigen Vorgängen dazu führten, dass die Immofinanz mit einem
Angebot, das nur eine Million € über dem des Zweitbieters lag, letztendlich den Zuschlag bekam. Aber auch
die diesbezügliche Anfragebeantwortung durch das Finanzressort könne nur als unbefriedigend bezeichnet
werden, kritisierte Moser, da vieles offen gelassen werde und neue Fragen aufgeworfen würden. Statt einer
Verzögerungs- und Vertuschungstaktik sollte endlich die Bekämpfung der Korruption sowie die Aufklärung
der Fakten im Mittelpunkt stehen, forderte Moser. So sollte etwa endlich Antwort darauf gegeben werden, wo die
undichten Stellen im Finanzministerium waren, die es Meischberger und Hochegger erst ermöglichten, Beratungshonorare
in einem gigantischem Ausmaß zu kassieren.
Staatssekretär Reinhold LOPATKA hielt eingangs fest, dass viele der an den Finanzminister gerichteten Fragen
rein spekulativer Natur waren und somit auch nicht beantwortet werden können. Außerdem seien einige
der angesprochenen Themen bereits Gegenstand von gerichtlichen Untersuchungen. Lopatka rief sodann die Chronologie
des Verkaufs der Bundeswohnbaugesellschaften, der in einem transparenten und offenen Verfahren abgewickelt wurde,
in Erinnerung. Der Bestbieter wurde von der externen Bewertungskommission, die aus Privatisierungsspezialisten
und Vergaberechtsexperten zusammengesetzt war, ermittelt. Besonders hervorzuheben sei, dass die Durchführung
einer zweiten Anbotsrunde zwingend erforderlich war. Auch der Verzicht des Bundes auf 100 % seiner Einweisungsrechte
im Falle der Veräußerung von Wohnungen war bereits vor Abgabe der Kaufanbote im Vertragsentwurf fixiert,
informierte Lopatka. Die Abwicklung des Verfahrens sei daher von Seite seines Ressorts in nachvollziehbarer Weise
darstellbar. Die entscheidende Frage, ob es im Zusammenhang mit dem Privatisierungsverfahren auch zu strafrechtlich
relevanten Verfehlungen gekommen ist, hätten die Gerichte zu beantworten, gab der Staatssekretär abschließend
zu bedenken.
Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) erinnerte zunächst daran, dass die SPÖ schon im November 2003
die Doppel- und Mehrfachfunktionen von Ernst Karl Plech kritisiert habe. Verwundert zeigte sich Kräuter aber
vor allem darüber, dass Staatssekretär Lopatka den Buwog-Skandal offensichtlich noch immer als gelungene
Privatisierung verkaufen wolle. Es habe sich dabei sicher nicht um ein transparentes Verfahren gehandelt, sondern
um "eine geschobene Partie", war der Redner überzeugt. Da die Causa mittlerweile von der Staatsanwalt
untersucht wird, hätte er sich schon klarere Worte von Seiten der ÖVP erwartet. Auch der Rechnungshof
habe klar festgestellt, dass der Bund nicht alle Erlössteigerungspotenziale genutzt und zumindest auf 200
Mio. € verzichtet hat.
Abgeordneter Peter SONNBERGER (V) hielt fest, die von seinem Vorredner genannten Vorwürfe würden Gerichte
zu klären haben. Er habe großes Vertrauen in die Justiz, betonte er. Generell machte Sonnberger geltend,
dass es in Österreich keine Immobilienblase gebe. Als Grund dafür ortet er den sozialen Wohnbau. Den
Verkaufserlös aus dem Buwog-Verkauf beurteilte Sonnberger als "durchaus in Ordnung".
Abgeordneter Roman HAIDER (F) kritisierte die der Debatte zu Grunde liegende Anfragebeantwortung durch Finanzminister
Josef Pröll. Es wäre "wirklich hoch an der Zeit" zu erfahren, wie hoch der Schaden für
den Steuerzahler durch den Buwog-Verkauf tatsächlich sei, mahnte er. Stattdessen habe Pröll bereits zum
wiederholten Mal die Möglichkeit verstreichen lassen, Licht ins Dunkel zu bringen. Haider verwies u.a. auf
die vor kurzem durchgeführten Hausdurchsuchungen bei den in den Verkauf involvierten Personen.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) meinte, in der Causa Buwog bewege man sich im Feld "von Korruption und Kriminal".
Viele Freunde des ehemaligen Finanzministers Karlheinz Grasser hätten "im System mitgemischt", konstatierte
er. In anderen Ländern hätte Grasser seiner Ansicht nach bereits nach der Homepage-Affäre zurücktreten
müssen. Nirgendwo sonst könnte sich der Finanzminister Geld von der Industrie zustecken lassen und dafür
dann auch noch keine Steuern zahlen.
Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) stellte fest, heute glaube kaum noch jemand, dass der Buwog-Verkauf ein gutes
Geschäft für die Republik Österreich gewesen sei. Staatssekretär Lopatka warf er vor, keine
adäquaten Antworten gegeben zu haben. Bei 9,61 Mio. € unerklärlicher Provisionszahlungen sei volle Transparenz
notwendig, mahnte er. Einen Schutz Grassers wertete er als nicht angebracht. |