Wien (pk) – Die kommende Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin findet am 25. April
2010 statt. Die dafür nötige gesetzliche Grundlage, eine Verordnung des Innenministeriums, passierte
am 29.01. den Hauptausschuss einstimmig. Als Stichtag wurde der 2. März bestimmt.
Zum ersten Mal sind nun auch 16jährige berechtigt, an der Wahl zum Staatsoberhaupt teilzunehmen. Die KanditaInnen
selbst dürfen nicht jünger als 35 Jahre sein. Für eine Kandidatur muss ein Wahlvorschlag zwischen
dem Stichtag und dem dreißigsten Tag vor dem Wahltag bei der Bundeswahlbehörde im Innenministerium eingebracht
werden. Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 6.000 BürgerInnen unterstützt werden. |