Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen liegt dem Parlament vor
Wien (pk) - In ganz Österreich kam in vier Fällen ein großer Lausch- und Spähangriff
und in drei Fällen ein kleiner Lausch- und Spähangriff zum Einsatz, dazu 107 Videofallen (59 außerhalb
und 48 innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber). Dies geht aus dem Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen
hervor, den das Justizministerium jetzt über das Jahr 2008 dem Parlament vorgelegt hat. Die hohe Anzahl von
334 Verdächtigen bei optischen und/oder akustischen Überwachungen (2007 lag die Zahl der Verdächtigen
bei 42 Personen) hängt, wie es im Bericht heißt, mit einem Großverfahren bei der Staatsanwaltschaft
Wiener Neustadt zusammen. Es handelt sich dabei offenbar um das Verfahren gegen militante TierschützerInnen.
Im Unterschied zu den letzten Jahren, in denen (von 2005 bis 2007) ein einziges Mal ein Rechtsmittel ergriffen
wurde, gab es im Jahr 2008 elf derartige Fälle. Alle diese Fälle betreffen den Bereich der Oberstaatsanwaltschaft
Wien, wo auch die meisten besonderen Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz gekommen sind.
Der nun vorliegende Bericht ist bereits der elfte. Am 1. Jänner 1998 sind die Regelungen für besondere
Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Kraft getreten. Mit Beginn
des Jahres 2002 entfiel die bis dahin geltende Befristung, die "besonderen Ermittlungsmaßnahmen"
wurden ins Dauerrecht übernommen.
Drei Gemeinsamkeiten aller bisherigen Berichte fallen auf: In keinem Jahr seit Inkrafttreten der "besonderen
Ermittlungsmaßnahmen" kam das Instrument der "Rasterfahndung" zum Einsatz. Regelmäßig
wird in den Berichten betont, dass die geringe Zahl der Anwendungsfälle nicht zum Schluss verleiten dürfe,
dass diese Maßnahmen nicht notwendig seien, zumal man die Präventivwirkung mit bedenken müsse.
Schließlich wird betont, dass mit diesen Instrumenten der Kriminalitätsbekämpfung "maßhaltend
und verhältnismäßig" umgegangen werde.
Neu im aktuellen Bericht über das Jahr 2008 ist die Bezugnahme auf einen einschlägigen Bericht des Rechnungshofs.
Darin werde festgestellt, dass sich der große Späh- und Lauschangriff aus ermittlungstaktischer Sicht
zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung bewährt habe. |