Wien (bmi) - Alkohol ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Es ereignen
sich immer wieder schwere Unfälle, die bei verantwortungsvollem Handeln vermieden werden könnten. Gerade
in der Faschingszeit finden viele Veranstaltungen statt, die von der Polizei im Auftrag der Behörden überwacht
und abgesichert werden. Dabei kommt es nach wie vor zu Fällen, in denen Menschen in alkoholisiertem Zustand
ein Fahrzeug in Betrieb nehmen.
Die Bundespolizei setzt deshalb bei den Kontrollen auf Autobahnen, Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen,
Alkohol-Vortestgeräte und Alkomaten ein. Vor allem an den Tagen von Faschingssamstag bis Aschermittwoch werden
intensive Kontrollen durchgeführt. Ziel der Maßnahmen ist, Fahrten in alkoholisiertem Zustand und Alkohol-Unfälle
zu verhindern und verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer vor alkoholisierten Fahrzeuglenkern zu schützen.
Im Jahr 2009 wurden die Alkoholkontrollen von 724.488 (2008) auf 850.512 deutlich gesteigert (+ 17,4 Prozent).
Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohols am Steuer ging von 42.281 im Jahr 2008 auf 41.160 (2009) leicht zurück.
In 11.845 Fällen handelte es sich um Alkoholisierungsgrade unter 0,8 Promille, in 29.315 Fällen wurde
der Wert von 0,8 Promille erreicht. Der Rückgang bei den Alkolenkern ist ein deutliches Indiz dafür,
dass die erhöhte Kontrolldichte durch den Einsatz der Vortestgeräte Wirkung zeigt, weniger Alkolenker
unterwegs sind und eine Verhaltensänderung bei einem Großteil der Fahrzeuglenker stattfindet.
Unfallbilanz im Fasching - Monatsverteilung
Österreichweit lag der Prozentsatz der Alkoholunfälle im Jahr 2009 (Zeitraum Jänner bis
November) bei 6,5 Prozent. Im Langzeitvergleich seit 1999 häufen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss in
der (Vor-)Weihnachts- und Silvesterzeit sowie im Fasching. Am meisten Alkounfälle passieren im Dezember mit
7,4 Prozent, gefolgt vom Februar und November mit jeweils 7,0 Prozent. In absoluten Zahlen ist der Februar allerdings
der Monat mit den wenigsten Unfällen. Die meisten Unfälle im Jahresverlauf ereignen sich aufgrund des
starken Verkehrsaufkommens hauptsächlich in den die Sommermonaten (Mai bis Oktober).
Tagesverteilung
Durchschnittlich ereignen sich österreichweit pro Tag etwa 100 Unfälle mit Verletzten im Straßenverkehr,
davon sechs bis sieben unter Alkoholeinfluss. Am Faschingssamstag, -sonntag und -dienstag gab es in den letzten
drei Jahren mit bis zu 17 Unfällen unter Alkoholeinfluss pro Tag auffällig hohe Werte. Diese Zahlen sind
vergleichbar mit "normalen" Wochenenden, an denen beispielsweise in den Sommermonaten 20 oder mehr Alkoholunfälle
geschehen.
Eine Detailbetrachtung der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss im Fasching zeigt, dass sich die Unfälle
überwiegend in Ortsgebieten im Zeitraum zwischen 19.00 und 21.00 Uhr ereigneten. Eine nachhaltige (positive)
Beeinflussung der Unfallsentwicklung erfordert gezielte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen speziell
zu diesen Zeiten und an den Unfallhäufungspunkten.
Alkoholkontrollen im Fasching 2009
Bei den Planquadraten in der letzten Faschingswoche 2009 in Wien wurde die Kontrollen verstärkt und 2.324
Alkoholkontrollen durchgeführt. 95 Alkolenker (4,1 Prozent) mussten angezeigt werden. Am auffälligsten
war in diesem Zweitraum der Faschingsmontag mit einem Anteil von 7,5 Prozent an Alkolenkern, gefolgt vom Faschingssonntag
(5,3 Prozent). Im gesamten Jahr 2009 betrug der Anteil der Alkolenker bei Kontrollen in Wien 4,7 Prozent.
Problem "Herantrinken"
Beim sogenannten "Herantrinken" an die Promillegrenze sinkt mit zunehmendem Alkoholgenuss die
Hemmschwelle, auf weiteren Alkoholkonsum zu verzichten oder sein Fahrzeug stehen zu lassen. Auch am Tag nach übermäßigem
Alkoholgenuss werden immer wieder Lenker mit zu hohen Promillewerten angehalten. Der Körper baut in einer
Stunde etwa 0,1 Promille ab – deshalb können am Morgen oder Vormittag danach noch entsprechend hohe Werte
festgestellt werden.
Am Aschermittwoch 2009 gab es in Wien keine statistische Auffälligkeit an Alkolenkern und Alkoholunfällen
im Zusammenhang mit Restalkohols. Der Anteil lag bei 3,1 Prozent.
Appell der Verkehrspolizei
Wer sich die Feierlaune im Fasching nicht verderben lassen will, sollte entweder auf Alkohol verzichten
oder nach dem Alkoholkonsum sein Fahrzeug nicht mehr in Betrieb nehmen und auf öffentliche Verkehrsmittel
oder Taxis umsteigen.
Die Polizei empfiehlt daher:
- Organisieren Sie nicht nur ihre Feier, sondern auch Ihren nüchternen Chauffeur
- Benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel
- Denken Sie an Fahrgemeinschaften
- Benützen Sie Taxis
- Nehmen Sie vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Heimbringerdienste in Anspruch
- Vertrauen Sie auf keinen Fall auf Ihr Glück oder auf Tricks und Ausreden
Fahren Sie niemals in betrunkenem Zustand! Denken Sie an mögliche Folgen wie den Verlust des Führerscheines,
hohe Geldstrafen, strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur einer Freiheitsstrafe, Schadenersatz-, Schmerzensgeld-
oder Regressforderungen, den Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefährdung der eigenen Existenz und an das großes
Leid für die Familien der Opfer.
Hohe Strafen für Alkolenker
Seit 1. Jänner 2009 schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, Alkolenker bei 0,5 Promille mit
einer Mindeststrafe von 300 Euro und bei 0,8 Promille von 800 Euro zu bestrafen. Außerdem ist die Führerschein-Entzugsdauer
bei höheren Alkoholwerten empfindlich angehoben worden. Bei mehr als 1,6 Promille oder einer Alkotest-Verweigerung
beträgt die Entzugsdauer mindestens sechs Monate und die Strafe mindestens 1.600 Euro.
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