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Debatte zur Änderung des Asylgesetzes |
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erstellt am
10 02. 10
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Faymann:
Gegen Generalisierung, für fallbezogenes Handeln
Freiheitsentzug für alle Asylwerber wäre sowohl verfassungsrechtlich bedenklich
wie auch sachlich unsinnig
Wien (sk) - "Ich bin in der Asylpolitik für fallbezogenes Handeln, aber gegen eine Generalisierung",
sagt Bundeskanzler Werner Faymann zur jüngsten Debatte um Vorschläge zu einer neuerlichen Änderung
des Asylgesetzes. "Ein generelles Einsperren aller Asylwerber, auch nur für wenige Tage, ist erstens
verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, zweitens auch sachlich unsinnig", stellt der Bundeskanzler
klar. Denn sollte ein einzelner Asylwerber Missbrauchsabsichten haben und in die Illegalität untertauchen
wollen, so geschehe dies laut Berichten von Experten nicht ausschließlich in den ersten Tagen, sondern erfahrungsgemäß
dann, wenn das Verfahren, das im Durchschnitt sechs bis acht Wochen dauert, sich in Richtung einer Ablehnung bewegt.
Daraus ergibt sich für den Bundeskanzler: "Wenn im Einzelfall davon auszugehen ist, dass das Asylrecht
missbraucht werden könnte, dann bin ich selbstverständlich für jede Maßnahme, die das verhindert.
Es ist im derzeit geltenden Asylrecht bereits die fallbezogene Möglichkeit der Festnahme verankert, sollte
sich jemand dem Verfahren entziehen. Diese Maßnahme wird auch immer wieder, als letztes, schärfstes
Mittel, durch die zuständigen Behörden eingesetzt. Wenn es für die Praxis sinnvoll ist, kann man
diese bestehenden Regelungen auch verbessern. Das muss man auf jeden Fall prüfen. Was aber nicht sein darf,
ist dass man alle Menschen, die in unser Land kommen und Hilfe in einer Notsituation suchen, generell in ein Lager
sperrt - auch nicht unter der Bezeichnung ,Aufenthaltspflicht‘."
Bundeskanzler Faymann weist weiters darauf hin, dass es die Aufgabe einer Arbeitsgruppe im Innenministerium ist,
Lösungen zu finden, wie die bestehenden Asyl-Erstaufnahmezentren zu entlasten sind - vor allem jenes in Traiskirchen
in Niederösterreich. Sollte dabei das Ergebnis eindeutig in die Richtung gehen, dass ein oder mehrere weitere
derartige Zentren in Österreich notwendig und sinnvoll sind, dann wird die zuständige Bundesministerin
für Inneres einen oder mehrere entsprechende Standorte suchen. |
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Fekter: Anwesenheitspflicht sichert rasche Asylverfahren
Innenministerin Maria Fekter hat einen Gesetzesentwurf zur Anwesenheitspflicht für
Asylwerber vorgelegt.
Wien (bmi) - "Darin ist vorgesehen, dass Asylwerber künftig bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle
verbleiben", sagte Innenministerin Maria Fekter. "Danach können sie nur in Ausnahmefällen bis
zum Abschluss des Zulassungsverfahrens die Erstaufnahmestelle verlassen."
"Für mich ist das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig", sagte
Fekter. "Ich habe daher einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der diesem Bedürfnis Rechnung trägt und
gleichzeitig für eine Beschleunigung der Verfahren sorgt." In Zukunft sollen alle Asylwerberinnen und
Asylwerber verpflichtet werden, sich fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung zu
halten. In dieser Zeit werden Befragungen, Untersuchungen und erkennungsdienstliche Behandlungen durchgeführt.
Sollte sich in diesem Zeitraum ein Wochenende befinden, kann die Verpflichtung bis zu sieben Tage dauern.
Laut Gesetzesentwurf ist die Polizei berechtigt, Asylwerberinnen und Asylwerber am Verlassen des Erstaufnahmezentrums
zu hindern. Zusätzlich sind Geldstrafen bis 5.000 Euro oder Ersatzarreststrafen vorgesehen.
Nach der Phase 1 ist eine eingeschränkte Anwesenheitspflicht vorgesehen. Diese trifft auf Asylwerberinnen
und Asylwerber zu, wenn davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Betroffen davon sind
Personen, bei denen ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist oder die aus einem sicheren Herkunftsland
kommen. Die Asylwerberinnen und Asylwerber werden nicht mehr am Verlassen gehindert, laufen aber Gefahr bei unrechtmäßigem
Verlassen in Schubhaft genommen zu werden. Gerechtfertigt ist das Verlassen der Erstaufnahmestelle für die
Betroffenen nur, wenn sie der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden Folge leisten müssen, es
für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist, wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten
zu erfüllen sind oder wenn sie Österreich freiwillig verlassen.
Eine IMAS-Studie hat ergeben, dass 56 Prozent der Befragten die Anwesenheitspflicht befürworten, lediglich
33 Prozent haben sich dagegen ausgesprochen. "Ich gestalte Sicherheit", sagte Fekter. "Für
mich ist ein geordnetes Fremdenrecht ein wichtiger Grundstein für ein Mehr an Sicherheit." |
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Vilimsky: Fekter zu schwach, das Asylrecht zu ordnen!
Neuerlicher Vorstoß in Asylpolitik wieder nur schwammig - Missbrauch ist so nicht
in den Griff zu bekommen
Wien (fpd) - Zum aktuellsten Gesetzesvorschlag von Innenministerin Fekter hält FPÖ- Sicherheitssprecher
NAbg. Harald Vilimsky fest, dass - wie man schon hinlänglich von der Ministerin gewohnt sei - die tatsächliche
Tragweite des Gesetzes zu kurz sei. Fekter versuche sich damit zwar als scharfe Vollzieherin gegen jeglichen Asylmissbrauch
zu positionieren, bei genauer Lektüre des Vorschlags werde sich sicher wieder zeigen, dass die Griffigkeit
der geplanten Bestimmungen absolut ausbleibe.
Denn, so Vilimsky, die im Grunde begrüßenswerte Anwesenheitspflicht von Asylwerbern in den diesbezüglichen
Einrichtungen, sei zeitmäßig zu kurz anberaumt. Zudem werde es sicher wieder genug Ausnahmeregelungen
geben, bei denen das Areal dann doch verlassen werden könnte. "Damit haben wir wieder schwammige Bestimmungen,
die wir ja schon von der Regelung für straffällig gewordene Asylwerber von der Innenministerin kennen",
erinnert Vilimsky an Fekters Vorstoß im vergangenen Jahr.
Die FPÖ verlange eine Anwesenheitspflicht der Asylwerber bis zum tatsächlichen Ausgang des Verfahrens,
hält Vilimsky fest. Das müsste einhergehen mit einer notwendigen Straffung der Dauer der Asylverfahren
und der Schaffung einer angebrachten Infrastruktur für Asylwerber in den Erstaufnahmezentren. "Wir vermissen
in der Fremdenpolitik von Fekter nach wie vor die nötigen Verschärfungen, um den Asylmissbrauch endlich
in den Griff zu bekommen! Was die Ministerin diesbezüglich bis dato zustande gebracht hat, widerspricht jeglicher
Auffassung von einem geordneten Asylrecht", schließt Vilimsky. |
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Westenthaler: Fekter soll umsetzen und nicht ankündigen
BZÖ-Sicherheitssprecher vermißt sinnvolle Konzepte im Kampf gegen die Kriminalität
Wien (bzö) - "Fekter hat sich zur größten Ankündigungsministerin entwickelt.
Jede Woche werden neue Maßnahmen in ihrem Ressort angekündigt - aber es passiert nichts", kommentiert
BZÖ-Sicherheitssprecher Abg. Peter Westenthaler die neuesten Asylpläne. "Es gibt nur eine einzige
Lösung: die Drittstaatenregelung vollziehen und Asylwerber gleich ins Herkunftsland zurückschicken",
so Westenthaler.
Was aus Fekters Ankündigungen wird, ist laut Westenthaler an der bis zum Jahreswechsel angekündigten
Erhöhung der Mindeststrafen bei Einbrüchen zu sehen: "Wir warten immer noch!", so der BZÖ-Sicherheitssprecher,
der sinnvolle Konzepte im Kampf gegen die Kriminalität vermisst.
Zu Fekters Idee, Asylwerber in den Erstaufnahmezentrum festhalten zu wollen, erklärt Westenthaler, "dass
jegliche Haftmaßnahmen und Festnahmen nicht nötig seien, wenn Asylwerber, die aus sicheren Drittstaaten
kommen, sofort wieder zurückgeschickt werden. Dazu braucht es auch kein weiteres Erstaufnahmezentrum, sondern
gründliche Grenzkontrollen!" |
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Korun: Haft wird zur Regel, Freiheit zur Ausnahme
SPÖ muss Veto gegen Fekters Haftplänen einlegen
Wien (grüne) - "Die ersten bekannt gewordenen Eckpunkte der Haftpläne der Innenministerin
für AsylwerberInnen bedeuten, dass im Asylverfahren Haft zur Regel wird und Freiheit für AsylwerberInnen
zur Ausnahme", so Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen. Korun appelliert nun an die SPÖ,
diesem verfassungswidrigen Ansinnen Fekters ein Ende zu bereiten: "Sollte die SPÖ diesen Haftplänen
nachgeben, dann hat sie sich und ihre sozialdemokratische Tradition aufgegeben." Insbesondere erinnert Korun
an Prammers klare Aussagen zur Internierungshaft in der letzten ORF-Pressestunde und erwartet von der stv. SP-Chefin
und Nationalratspräsidentin, auf ihre Fraktion einzuwirken.
"Da die Klärung der Zuständigkeit für Asylverfahren z.B. mit Italien oder Griechenland über
sechs Monate dauern kann, ist das Einsperren von AsylwerberInnen in dieser Zeit nicht nur menschenrechtswidrig,
sondern auch völlig sinnlos. AsylwerberInnen müssten die Schlampigkeit und Versäumnisse mancher
EU-Länder bei Feststellung der Zuständigkeit für Asylverfahren mit pauschal verhängter, wochenlanger
Haft ausbaden" kritisiert Korun diese geplante Regelung.
"Fekter setzt mir ihren Haftplänen Straches Programm um: Eine Gruppe wird aufgrund des behaupteten Unbehagens
mancher für vogelfrei erklärt, und schließlich wird selbst das Recht auf Freiheit mit der Ausrede
der Mehrheitsverhältnisse abgeschafft." Denn: "Der Plan, Menschen am Verlassen eines Areals mit
Polizeigewalt zu hindern, sorgt weder für schnellere und bessere Verfahren, noch entspricht es internationalen
Menschenrechtsstandards. "Zudem erklärt Fekter in keinster Weise, wozu diese sechs Wochen Haft gut sein
sollen, außer dass die Menschen vom Straßenbild verschwunden wären. Faktum ist, dass ihr Vorschlag
eine nicht gerechtfertigte und wohl verfassungswidrige Freiheitsberaubung ist und bleibt." so Korun. |
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