Geordnete und fallbezogene Vorgangsweise bei Asylthemen
Wien (sk) - "Wir sind für eine restlose Aufklärung in der Justiz - unsere Aufgabe
als gewählte Vertreter ist es nicht, wegzuschauen, sondern sicherzustellen, dass vor dem Gesetz alle gleich
behandelt werden", erklärte Bundeskanzler Werner Faymann am 09.02. im Pressefoyer im Anschluss an den
Ministerrat. Keinesfalls wolle er freilich in die Entscheidungen der unabhängigen Justiz eingreifen, so Faymann.
"Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern muss entschieden bekämpft werden", betonte der Bundeskanzler.
Sollte der "Freikauf" von einem Korruptionsdelikt in einem anderen europäischen Land zu einem Freikauf
in Österreich - bei gegensätzlicher Gesetzeslage - führen, dann, so der Bundeskanzler, bestehe sicherlich
Handlungsbedarf auf europäischer Ebene.
Zur Frage der Anwesenheitspflicht in Erstaufnahmezentren stellte Faymann klar: "Der Schutz von Verfolgten
darf keinesfalls mit Kriminalitätstourismus verwechselt werden." Bei Asylthemen forderte Faymann eine
geordnete Vorgangsweise, die ein Ziel verfolge: Die gemeinsame Bekämpfung der Kriminalität. Eine generelle
Anwesenheitspflicht für neu ankommende Asylwerber kann er sich nicht vorstellen, da es hier verfassungsrechtliche
Bedenken gibt. Vielmehr sprach sich Faymann für eine fallbezogene Überprüfung aus. "Bei der
Verfolgung von Steuersündern dürfen die Grenzen des Rechtsstaats nicht überschritten werden",
betonte Faymann zur Diskussion um gestohlene Daten über Steuerhinterziehung in Deutschland. Der Rechtsstaat
müsse beim Verfolgen von Steuersündern aber auf jeden Fall alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung
stehen, ausschöpfen.
Faymann verwies darauf, dass die Zusammenarbeit in der Regierung sehr gut funktioniere. "Inmitten der größten
Wirtschaftskrise hat die Regierung gezeigt, dass sie zu einer geordneten Vorgangsweise fähig ist", erklärte
Faymann. |