Jugendwohlfahrt  

erstellt am
19  02. 10

Marek: Neues Kinder- und Jugendhilfegesetz wird intensiv verhandelt
Replik auf Pressekonferenz der "Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz"
Wien (bmwfj) - Bezugnehmend auf eine Pressekonferenz, bei der Vertreter/innen der Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz unter dem Titel "Fastenzeit in der Jugendwohlfahrt eingeläutet" Forderungen zum Entwurf des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgebracht haben, hält Christine Marek, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, am 19.02. fest, dass derzeit intensive Verhandlungen mit den Ländern, die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens den Konsultationsmechanismus ausgelöst haben, zu diesem neuen Gesetz, welches das alte Jugendwohlfahrtgesetz ablösen soll, laufen. "Wir wollen zu diesem Gesetz eine möglichst rasche Einigung mit den Ländern erzielen, denn mein Ziel ist das Inkrafttreten per 1. Juli, um somit die notwendigen qualitativen Verbesserungen im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen rasch umsetzen zu können". Ziel und Inhalt des Gesetzes sei unter anderem die Stärkung der Prävention und der Schutz von Kindern sowie eine weitere Professionalisierung. Der Entwurf beinhalte sehr wohl Qualitätsverbesserungen wie z.B. das Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung.

Zuständigkeiten im Bereich der Jugendwohlfahrt
Im Bereich der Jugendwohlfahrt obliegt dem Bund die Grundsatzgesetzgebung, d.h. der Bund gibt den Rahmen für die Ausgestaltung des Angebotes (Einrichtungen) sowie die Leistungen vor. Die Ausführung, d.h. die Schaffung von bedarfsgerechten Plätzen, die breite Palette an Leistungen und damit die Bereitstellung von geeignetem Personal sowie das Setzen von Maßnahmen obliegt zur Gänze den Ländern.

Investitionen im Bereich der Prävention
Zusätzlich zu den Angeboten im Rahmen der Jugendwohlfahrt, investiere der Bund im Bereich der Prävention jährlich rund 1,3 Millionen Euro in die Elternbildung, die als wertvolles Instrument zur Unterstützung und Entlastung im Erziehungsalltag für die Eltern gesehen werde, so Marek weiter, die in diesem Zusammenhang auch auf die 397 Familienberatungsstellen in ganz Österreich verwies, die der Bund mit 11,6 Mio. Euro/Jahr finanziell unterstütze. "Die Familienberatungsstellen bieten allen Familien, die Hilfe brauchen, Unterstützung an. Das Angebot ist vielfältig und umfasst die Information, das Erteilen von Orientierungs- und Entscheidungshilfen, psychologischer Unterstützung sowie Krisenhilfe und Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Angebote werden wir parallel zur Schaffung des neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes weiterhin unterstützen und auch Schritt für Schritt weiter ausbauen."

 

Haubner: SPÖ und ÖVP bringen keine Reformen für Familien
Wien (bzö) - "SPÖ und ÖVP bringen keine Reformen zur Verbesserung der Situation von Familien auf den Tisch", kritisiert BZÖ-Familiensprecherin Abg. Ursula Haubner. Als Beispiel für die Untätigkeit der Regierung nennt Haubner das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz - ein Entwurf, der noch von Gesundheitsministerin Kdolsky stammt. "Es wird immer nur angekündigt, dass verhandelt werde. Aber die parlamentarischen Ausschüsse haben noch nichts gesehen!", so Haubner. Auch beim längst überfälligen Bundesjugendschutzgesetz gebe es keinerlei Fortschritte.

 

 Musiol: Gesetz muss raus aus Warteschleife
Grüne fordern personelle und finanzielle Aufstockung der Jugendwohlfahrt
Wien (grüne) - "Seit nunmehr zwei Jahren hängt das Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Warteschleife. Längst geht es nicht mehr darum, was das Beste für Kinder, Jugendliche und SozialarbeiterInnen ist, sondern was sich Land und Bund für die Jugendwohlfahrt leisten wollen. Von einer Verhandlung zur nächsten werden all jene Maßnahmen wieder gestrichen, die notwendige qualitative Verbesserungen gebracht hätten. Einem reichen Land wie Österreich ist ein derartiges Prozedere unwürdig", kritisiert die Familiensprecherin der Grünen, Daniela Musiol.

Der Anspruch auf Hilfen für junge Erwachsene auch über 18 Jahre hinaus, ein durchgängiges 4-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung, ausreichend Leistungen für Adoptiv- und Pflegefamilien sowie einheitliche Qualitätskriterien dürfen in einem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht zur Diskussion stehen, fordert Musiol.

Die Grünen unterstützen die "Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz" in all ihren Forderungen. Bedenklich stimmt Musiol auch das Vorgehen von Staatssekretärin Marek hinsichtlich der mangelnden Einbindung von FachexpertInnen, TrägerInnen der Jugendwohlfahrt sowie Kinderschutzorganisationen im bisherigen Begutachtungsverfahren.

Wie die Beantwortung einer Grünen Anfrage an das zuständige Ministerium zeigt, wurde der letzte Entwurf nur mehr von Landesbehörden begutachtet. Der zu erwartenden harten Kritik von Jugendwohlfahrts-ExpertInnen wollte man sich offensichtlich nicht aussetzen.

"Ich erwarte mir von Staatssekretärin Marek für den bevorstehenden 3. Entwurf zum Kinder- und Jugendhilfegesetz deutlich mehr Druck auf die Länder in der Finanzierungsfrage sowie ein angemessenes Begutachtungsverfahren.

Die heute geäußerten Forderungen der ExpertInnen der Jugendwohlfahrt sollten Marek sowie LändervertreterInnen sehr ernst nehmen und mit notwendigen Reformen nicht bis zum nächsten traurigen Anlassfall warten", so Musiol.

 

Kinderschutzexperten in Sorge
Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz kritisiert, dass Bund-Länder-Verhandlungen den Experten-Entwurf für modernes Jugendwohlfahrtsgesetz verwässern
Wien (kap) - Eine Plattform aus österreichischen Kinderschutzexperten übt scharfe Kritik am aktuellen Verhandlungsprozess zwischen Bund und Ländern über ein neues Kinder- und Jugendhilfegesetz. Ein von mehr als 60 Experten ausgearbeiteter Entwurf für ein modernes Jugendwohlfahrtsgesetz mit umfassenden Qualitätsstandards drohe am Geld zu scheitern, so der Vorwurf der "Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz" bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Die Länder seien nicht bereit, die angepeilten Verbesserungen zu finanzieren. In den von "Intransparenz" gekennzeichneten politischen Verhandlungen würden die Expertenvorschläge "verwässert" und alle Fortschritte entfernt, meinte Herbert Paulischin vom Österreichischen Berufsverband der Sozialarbeiter.

Der "Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz" gehören Organisationen wie Diakonie, Caritas, die Kinder- und Jugendanwaltschaften und der Dachverband österreichischer Jugendwohlfahrtseinrichtungen sowie Berufsverbände von Sozialarbeitern, Psychologen, Psychotherapeuten und Heilpädagogen an.

Sie fordern für das neue Gesetz die verbindliche Umsetzung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards in der Jugendwohlfahrt, zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung und eine verbesserte Kooperation und Informationsweitergabe. Notwendig sei auch die Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten für junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus sowie die Umsetzung der UN-Konvention über die Kinderrechte in Österreich. 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 
     

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