Wien (gbf) - "Am generellen Verbot der konventionellen Käfighaltung
von Legehennen in der EU ab 2012 darf nicht gerüttelt werden", reagierte Tierschutzminister Alois Stöger
am 19.02. auf einen entsprechenden Antrag Polens, der beim EU-Agrarministerrat am Montag eingebracht werden soll.
Die EU-Legehennen-Richtlinie sieht ein Verbot der konventionellen Käfighaltung ab 2012 vor, Polen möchte
diese Frist um mehrere Jahre verschieben. "In Österreich ist diese Haltungsform bereits seit 1. Jänner
2009 verboten, daher spreche ich mich klar gegen diesen Rückschritt aus", so Stöger, der damit die
österreichische Position vorgibt. Aus Sicht von Minister Stöger sollte vielmehr darüber nachgedacht
werden, die auf jedem Frischei verpflichtend vorgesehene Angabe von 0 bis 3 auf dem Ei (0= Bio, 1= Freilandhaltung,
2= Bodenhaltung, 3= Käfig) auch in den Zutatenlisten von Lebensmittel mit einem hohen Eianteil anzugeben.
Dadurch könnten die europäischen Konsumenten eine bewusste Kaufentscheidung treffen und so höhere
Tierschutzstandards fördern.
In diesem Zusammenhang begrüßte Stöger auch die Diskussion über eine Tierschutzkennzeichnung,
die nun auf europäischer Ebene mit der Vorstellung eines Berichts beim EU-Ministerrat gestartet wird. "Der
Verbraucher muss die Möglichkeit bekommen, Produkte aus artgerechter Haltung einfacher zu erkennen" ,
so Stöger. Der Bericht der Europäischen Kommission über Optionen für eine Tierschutzkennzeichnung
und den Aufbau eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren für den Tierschutz und das Wohlergehen
der Tiere zeige auf, dass es Verbrauchergruppen gibt, die Produkte mit spezifischen Eigenschaften und Merkmalen,
auch in Bezug auf den Tierschutz, kaufen möchten. Diese sollen Produkte aus artgerechter Haltung einfacher
erkennen und wählen können, wodurch die Produzenten einen wirtschaftlichen Anreiz für die Verbesserung
des Tierschutzes hätten. "Davon würden die Konsumenten, die Landwirte und nicht zuletzt auch unsere
Tiere profitieren", so Stöger. |