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Änderung der Bundesverfassung |
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erstellt am
17 02. 10
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Keuschnigg:
Bundesrat gewinnt durch Lissabon-Vertrag an Bedeutung
ÖVP-Bundesrat: "Wichtige Schnittstelle zwischen Bund und den Ländern"
Wien (övp-pk) - Der Lissabon-Vertrag bringt einen Ausbau der Rechte und Aufgaben der nationalen
Parlamente und stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten an den Gesetzgebungsprozessen des Europäischen
Parlaments. Darüber hinaus werden die Subsidiaritätsrechte und die Informationspflichten verstärkt.
Dies alles bedeutet für den Bundesrat als wesentliche Schnittstelle zwischen Bund und Ländern eine große
Verantwortung, wodurch die Länderkammer zusätzlich an Bedeutung gewinnt. Das erklärte der Vorsitzende
des EU-Ausschusses des Bundesrates, Georg Keuschnigg, am 17.02..
"Der Vertrag von Lissabon muss nun mit Leben erfüllt werden. Dafür haben die Klubobleute der Koalitionsparteien,
Karlheinz Kopf und Josef Cap, einen konkreten Vorschlag erarbeitet, der auch für den Bundesrat von Bedeutung
ist", fuhr Keuschnigg fort und hofft darauf, dass die Verhandlungen über die neuen Verfassungsbestimmungen
nun zügig geführt werden sollen. "Auf den Bundesrat kommen in Zukunft mehr Mitwirkungsmöglichkeiten,
Informationspflichten und Einspruchsrechte zu. Der Parlamentarismus wird mit mehr Leben erfüllt und für
die Menschen greifbarer. Dafür muss aber gerade der Bundesrat als Schnittstelle zwischen EU, Bund und Ländern
viel Verantwortung übernehmen".
Ausdrücklich werden nun auch die Landtage in diesen neuen Beratungs- und Gestaltungsprozess eingebunden. "Auch
dadurch wird der Bundesrat künftig noch mehr zu einem wichtigen Bindeglied", so Keuschnigg. Darüber
hinaus bezog sich Keuschnigg auch auf die sogenannte "Brückenklausel" im neuen EU-Vertrag. Hierbei
kann es aufgrund genau festgelegter Bedingungen zu einem Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zur qualifizierten
Mehrheit kommen. Um die Einbindung der nationalen Parlamente bei diesem Schritt sicher zu stellen, ist vorgesehen,
dass der Nationalrat mit Zustimmung des Bundesrates einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung mit Zwei-Drittel-Mehrheit
ausdrücklich und bereits im Vorhinein zustimmen muss. Es muss dafür eine klare Genehmigung von Nationalrat
UND Bundesrat vorliegen. Es liegt also auch an der Länderkammer, dass klare Mehrheiten zustande kommen",
betonte Keuschnigg abschließend. |
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FPÖ lehnt "Lissabon-Novelle" der Bundesverfassung ab
SPÖ/ÖVP-Entwurf enthält keineswegs ein "Mehr an Demokratie", sondern
beschneidet die Länder in ihren Kompetenzen
Wien (fpd) - "Wir bringen dieser Tage eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen den
Vertrag von Lissabon ein, und gehen davon aus, dass eine Änderung der Bundesverfassung wegen des Lissabon-Vertrages
gar nicht notwendig sein wird," so der FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann Heinz-Christian Strache.
Es sei zwar keine Frage, dass man geltendes Recht in irgendeiner Form auch umsetzen werde müssen, doch gegen
Lissabon seien eben noch nicht alle Mittel ausgeschöpft. "Den Österreichern aber in Bezug auf den
Vertrag von Lissabon Sand in die Augen zu streuen, und so wie SPÖ-Cap und ÖVP-Kopf zu behaupten, der
Vertrag bringe ,mehr Demokratie‘, ist schwer abzulehnen", so Strache.
"Denn die geplanten Änderungen in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip, bzw. die Subsidiaritätsprüfung
würden die einzelnen Landtage de facto ausschalten und keineswegs mehr, sondern weniger Mitbestimmung bedeuten",
erklärt der freiheitliche Bundesparteiobmann, warum die FPÖ nicht nur prinzipiell, sondern auch sachlich
nicht für die Änderung der Bundesverfassung sein werde. "Es muss gewährleistet sein, dass die
Meinung eines Landtages ausreichend für eine österreichische Forderung nach einer Subsidiaritätsrüge
ist".
Das unterstreicht auch der freiheitliche EU-Delegationsleiter Andreas Mölzer: "Ganz grundsätzlich
muss man festhalten, dass die so genannte ?gelbe Karte? - eine Subsidiaritätsrüge gegenüber der
EU-Kommission - ohnehin zu wenig weitreichend sei, zumal zumindest ein Drittel der EU-Mitgliedsstaaten eine solche
fordern muss." Die FPÖ fordere daher - wie schon im Vorfeld der Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon
- in Hinblick auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eine "rote Karte" - also den Einspruch
eines nationalen Parlamentes als ausreichendes Mittel für eine Subsidiaritätsrüge. "Eine solche
Änderung wird aber nur möglich sein, wenn man den Vertrag von Lissabon entsprechend novelliert, bzw.
neuverhandelt, in welche Richtung diese Europäische Union gehen soll", so Mölzer abschließend. |
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Grünes Expertenhearing zu Lissabon-Vertrag
Van der Bellen fordert Begutachtungsphase für von Regierungsparteien vorgelegten Entwurf
Wien (grüne) - "Eine Verfassungsänderung zur Umsetzung des Lissabon-Vertrages ist
sinnvoll", darüber herrschte Einigkeit unter den Experten bei dem von den Grünen veranstalteten
Expertenhearing zum Thema "Was bringt der Lissabon-Vertrag für Österreich". Einer ersten Bewertung
durch die Professoren Funk, Hummer, Öhlinger und Zögernitz wurde auch der präsentierte Vorschlag
der Regierungsfraktionen unterzogen. Eva Glawschnig, die Bundessprecherin der Grünen, wertete es bereits als
ersten Erfolg der Grünen, dass das heutige Hearing gestern die Regierung veranlasst hat, rascher als ursprünglich
geplant eine Verfassungsinitiative zu setzen.
Inhaltlich kritisierte Glawischnig, dass mit den gestrigen Verfassungsvorschlägen von SPÖ und ÖVP
"notwendige rechtliche Änderungen" vorgelegt worden seien, die "europapolitische Kür"
sei damit allerdings noch nicht gelungen. Alexander Van der Bellen, außenpolitischer Sprecher der Grünen
erläuterte, dass es auch einer Reform der parlamentarischen Geschäftsordnung bedarf, die es ermöglicht,
dass etwa auch Kommissionspräsident Barroso im Plenum des Nationalrates reden darf. Betreffend der Verfassungsänderungen
forderte Van der Bellen "eine kurze zügige Begutachtung" ein, da sei ein notwendiger Standard bei
einer Verfassungsänderung.
Prof. Öhlinger, der eine Verfassungsänderung für zwingend erachtete, kritisierte am Entwurf der
Regierungsparteien, dass Einspruchsrechte zu verfassungsmäßig garantierten Zustimmungsmehrheiten ausgebaut
würden. "Damit könnte eine europaskeptische Oppositionspartei mit einem Drittel der Stimmen jeglichen
einstimmigen Regierungsbeschluss auf europäischer Ebene blockieren", gab Öhlinger zu bedenken. Prof.
Funk sprach von eine sinnvollen, aber nicht zwingend notwendigen Verfassungsänderung aufgrund von Lissabon.
Der ehemalige Klubdirektor der ÖVP, Werner Zögernitz, hielt ebenfalls eine Verfassungsänderung für
"sinnvoll", allerdings plädierte er in Sachen Anpassung der Geschäftsordnung für Qualität
statt für ein zu rasches Vorgehen: "Es braucht einen Beobachtungszeitraum für die Anwendung der
neuen Verfassungsbestimmungen in direkter Anwendung des Lissabon-Vertrages, damit eine weitere Geschäftsordnungsnovelle
nicht ins Leere geht." |
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