Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer und der australische Außenminister Stephen Smith
haben am 17.02. in Wien das zweite Zusatzabkommen über soziale Sicherheit zwischen den beiden Staaten unterzeichnet.
Mit diesem Abkommen wird sichergestellt, dass doppelte Sozialversicherungsbeiträge in Zukunft vermeiden werden.
Bislang konnte der Fall eintreten, dass z.B. eine Person, die von einem österreichischen Unternehmen nach
Australien entsendet wurde, in beiden Staaten Beiträge zur Sozialversicherung zahlen musste. Diese "Doppelbelastung"
ist durch das neue Abkommen nun nicht mehr möglich. Weiters wird auch der Schutz von Daten neu geregelt: Das
Abkommen stellt sicher, dass die grenzüberschreitend übermittelten Daten grundsätzlich nur für
Zwecke der Sozialversicherung genutzt werden dürfen.
Zwischen Österreich und Australien besteht schon seit 1992 ein Grundsatzabkommen über soziale Sicherheit.
Dieses Abkommen hilft jenen ÖsterreicherInnen, die nach Australien ausgewandert sind, einen österreichischen
Pensionsanspruch zu erwerben, wenn die Berufskarriere in der Vergangenheit in Österreich zu kurz war und stellt
die Mitnahme der australischen Pension nach Österreich sicher, wenn die AuslandsösterreicherInnen im
Ruhestand wieder von Australien nach Österreich zurückkehren wollen.
Zum Wirksamwerden des heute unterzeichneten zweiten Zusatzabkommens bedarf es noch der parlamentarischen Genehmigung
beider Vertragsstaaten. |