Internationale Streumunitionskonvention tritt am 1. August 2010 in Kraft
Wien (bmeia) - "Gestern hat mit Burkina Faso der dreißigste Staat die Ratifikationsurkunde
der Streumunitionskonvention bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Damit kann die Konvention am 1.
August 2010 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein im internationalen Kampf gegen diese besonders menschenverachtende
Waffe", so Außenminister Michael Spindelegger am 17.02..
Seit Anfang 2007 setzt sich Österreich als einer der Initiatoren des internationalen Prozesses gegen Streumunition
konsequent für ein möglichst weitgehendes Verbot der Waffe und umfassende Opferhilfe ein. Als weltweit
erstes Land hat Österreich im Januar 2008 ein Totalverbot von Streumunition beschlossen. Die Wiener Streumunitionskonferenz
brachte im Dezember 2007 Vertreter von 138 Staaten nach Wien und gewann zahlreiche neue Unterstützer für
ein internationales Verbot. Ergebnis war ein von der Staatenmehrheit getragener Entwurf eines völkerrechtlichen
Übereinkommens, der im Mai 2008 bei einer Konferenz in Dublin angenommen wurde. Am 3. Dezember 2008 wurde
das Übereinkommen über Streumunition von 94 Staaten in Oslo feierlich unterzeichnet. Die Konvention verbietet
die Herstellung, den Besitz, den Handel und den Einsatz von Streumunition.
"Nun muss das Abkommen möglichst rasch umgesetzt werden. Auch hier wird Österreich einen substantiellen
Beitrag leisten und seine weltweite Überzeugungsarbeit fortsetzen. Wir stellen schon jetzt fest, dass die
stigmatisierende Wirkung der Konvention auch Staaten beeinflusst, die noch nicht unterzeichnet haben", so
Spindelegger. |