Rechungshofbericht zum Pflegegeld veröffentlicht  

erstellt am
26  02. 10

Vollzung des Pfegegeldes
Wien (rh) - Die Gewährung des Pflegegeldes war hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, der vollziehenden Stellen, der ärztlichen Gutachten sowie der administrativen Umsetzung strukturell zersplittert. Daraus resultierten unvollständige Daten, Ineffizienzen in der Vollziehung und Erschwernisse für die Pflegegeldbezieher. Obwohl die Einführung des Pflegegeldes einen wichtigen Schritt in der österreichischen Pflegevorsorge darstellt, sind zur Sicherstellung des im geltenden Regierungsprogramm verankerten Ziels einer umfassenden Pflegevorsorge und deren nachhaltiger Finanzierbarkeit weitere Maßnahmen bei der Struktur der Entscheidungsträger und der Pflegeinfrastruktur erforderlich.

Prüfungsziel
Ziel der Querschnittsprüfung war die Gewinnung von grundsätzlichen Aussagen über die Gewährung des Pflegegeldes. Besondere Schwerpunkte lagen dabei auf den Folgen der Aufteilung des Pflegegeldvollzugs auf die Vielzahl von Entscheidungsträgern, auf der Gewinnung von Vergleichskennzahlen und auf der Überprüfung der Erreichung der Ziele der Pflegegeldgesetze. (TZ 1)

Allgemeines
Der Pflegegeldaufwand betrug im Jahr 2007 für rd. 412.000 Pflegegeldbezieher rd. 2 Mrd. EUR (TZ 2). Mit der Administration des Pflegegeldes waren rd. 500 Vollzeitäquivalente befasst; rd. 1.150 Ärzte erstellten Pflegegeldgutachten. (TZ 8, 17)

Strukturelle Zersplitterung
Die Rechtsgrundlagen für das Pflegegeld sind zersplittert. Sowohl zwischen dem Bundespflegegeldgesetz und den neun Landespflegegeldgesetzen als auch zwischen den einzelnen Landespflegegeldgesetzen bestanden Unterschiede. (TZ 3) Einschließlich der Gemeinden administrierten im Jahr 2007 mehr als 280 Stellen Pflegegeld. (TZ 4) Die Aufteilung der Kompetenzen führte zu einem erheblichen Koordinationsaufwand (z.B. bei Kompetenzübergängen), zu unvollständigen Daten für die Steuerung (z.B. hinsichtlich der Anzahl der Pflegegeldbezieher) sowie zu Erschwernissen für die Pflegegeldwerber (z.B. bei der Suche nach der für sie zuständigen Stelle, durch zusätzliche Meldepflichten bei Wohnsitzwechsel zwischen den Bundesländern oder durch eine längere Verfahrensdauer). (TZ 5, 6)

Administration
Die unterschiedliche Gestaltung der internen Verwaltungsabläufe der vollziehenden Stellen (TZ 10) führte zu großen Unterschieden im Ressourceneinsatz und bei der Verfahrensdauer: So betreute ein vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter je nach Entscheidungsträger zwischen 234 und 1.386 Pflegegeldbezieher. (TZ 8) Die Verfahrensdauer lag zwischen 40 Tagen (Österreichische Post Aktiengesellschaft) und 137 Tagen (Wien). Die größte Pflegegeld auszahlende Stelle, die Pensionsversicherungsanstalt, benötigte im Durchschnitt 58 Tage. In der Pensionsversicherung und bei den sonstigen Rechtsträgern lag der Anteil der seit mindestens drei Monaten unerledigten Pflegegeldanträge per 31. Jänner 2009 unter 8 %. Hingegen waren in Wien 70 % der Pflegegeldanträge seit mehr als drei Monaten unerledigt. (TZ 9) Die Pflegegeldbezieher wurden hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts des Pflegegeldes und der Rückforderung von Übergenüssen unterschiedlich behandelt. Die Bescheidbegründungen waren unterschiedlich aussagekräftig bzw. nicht immer nachvollziehbar. (TZ 11, 13, 14)

Die Administration der Zahlungen zwischen den Gebietskörperschaften bei Heimaufenthalten von Pflegegeldbeziehern war komplex, intransparent und teilweise fehlerhaft. (TZ 12) Die Ermittlung des akausalen Anteils in der Unfallversicherung war aufwendig. (TZ 7) Der Pflegegeldersatz durch den Bund führte bei der ÖBB- Dienstleistungs Gesellschaft mbH, der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft zu einer Ungleichbehandlung der Unternehmen im Vergleich mit privaten Dienstgebern. (TZ 16)

Ärztliche Gutachten
Fast ein Drittel der Ärzte, die Pflegegeldbegutachtungen durchführten, erstellten weniger als zehn Gutachten im Jahr. Rund 220 Gutachter waren für mehr als einen Entscheidungsträger tätig; sie erstellten rd. 37 % aller Gutachten. Eine zentrale Koordination der Aufträge (etwa im Hinblick auf eine optimierte regionale Zuteilung der Hausbesuche) erfolgte nicht. (TZ 17)

Die Qualität der Gutachten war im Hinblick darauf, dass sie zum Teil von den behandelnden Hausärzten und ohne Hausbesuch erstellt wurden, aufgrund der Vielzahl der verwendeten Formulare, der Unterschiede hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben an die Ärzte und deren Einschulungen sowie der Oberbegutachtung uneinheitlich und teilweise sogar mangelhaft. (TZ 18)

Die Honorare für Gutachten waren sehr unterschiedlich und betrugen für externe Ärzte - ohne Berücksichtigung von Zuschlägen -zwischen rd. 40 EUR und 91 EUR. Es gab Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung von Wegstrecken sowie Doppelverrechnungen von ärztlichen Leistungen an die Pflegegeld auszahlenden Stellen und die Krankenversicherungen. (TZ 19) Amtshilfe wurde nicht immer unentgeltlich geleistet. (TZ 20)

Auswirkungen des Pflegegeldes
Pensionsbezieher aus Berufsgruppen mit hohen körperlichen Belastungen bzw. Ausgleichszulagenempfänger bezogen häufiger Pflegegeld. Es bestanden erhebliche regionale Unterschiede: Der Anteil der Pflegegeldbezieher an der Bevölkerung lag in Kärnten rd. 20 % über dem Bundesschnitt, in Vorarlberg rd. 27 % darunter. Die Auszahlung pro Pflegegeldbezieher war in Wien mit 4.730 EUR/Jahr am niedrigsten, in Vorarlberg mit 5.847 EUR/Jahr am höchsten. Ein wirkungsorientiertes Controlling der Einstufungspraxis erfolgte nicht. (TZ 21)

Eine vom Einkommen des Pflegegeldbeziehers unabhängige Wahlfreiheit zwischen ambulanter und stationärer Betreuung besteht nicht. Es existiert keine umfassende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit. Mit der Gewährung des Pflegegeldes ist nicht sichergestellt, dass die notwendigen Pflegeleistungen angeboten werden, leistbar sind bzw. auch tatsächlich qualitativ hochwertig erbracht werden. (TZ 15, 22)

Angesichts der demographischen Entwicklung sind zur Sicherstellung einer umfassenden Pflegevorsorge und deren nachhaltiger Finanzierbarkeit weitere Maßnahmen bei der Struktur der Entscheidungsträger und der Pflegeinfrastruktur erforderlich. (TZ 23)

Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:

BMASK und alle Länder
(1) Es wäre eine Novellierung der Pflegegeldgesetze anzustreben, mit welcher die Anzahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen deutlich verringert wird. Es sollte mit einem Rechtsträger, der in jedem Bundesland eine Landesstelle unterhält, das Auslangen gefunden werden. (TZ 4)

(2) Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vollziehung sollte die Aufsicht beim BMASK konzentriert werden. (TZ 4)

(3) Eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes wäre zu schaffen, in der auch die konkretisierenden Regeln zur Einstufung enthalten sind. Dadurch wären für alle Entscheidungsträger und die Gerichte dieselben Kriterien maßgeblich. (TZ 3

(4) Durch ein ausreichendes Controlling wäre dafür zu sorgen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer nicht mehr als 60 Tage beträgt und mindestens 80 % der Verfahren innerhalb von 90 Tagen erledigt werden. (TZ 9)

(5) Eine Novellierung der Pflegegeldgesetze wäre anzustreben, mit welcher eine einfachere, pauschalierte Abwicklung der Zahlungen zwischen Pflegegeld auszahlenden Stellen und Sozialhilfeträgern ermöglicht wird. (TZ 12)

(6) Es wäre dafür zu sorgen, dass im Sinne einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung die Daten betreffend die Einstufung der Pflegegeldwerber genutzt werden, um ungerechtfertigte Einstufungsunterschiede auszuschließen und alle Pflegegeldwerber gleich zu behandeln. (TZ 21)

(7) Fälle mit Verdacht auf Verwahrlosung sollten gesondert erfasst und entsprechende Fristen für Nachuntersuchungen gesetzt werden. Die Maßnahmen des BMASK und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Qualitätssicherung der Pflege sollten auf alle Entscheidungsträger ausgedehnt werden. (TZ 15)

(8) Es wären frühzeitig an den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientierte strategische Entscheidungen zu treffen, welcher Anteil der Kosten der Pflegevorsorge öffentlich finanziert werden soll und wie Geld- bzw. Sachleistungen verteilt sein sollen, damit die entsprechende Infrastruktur rechtzeitig bereitgestellt werden kann. (TZ 23)

(9) Solange die zersplitterte Struktur der Rechtsgrundlagen und Entscheidungsträger weiter besteht, wäre dafür zu sorgen, dass

  1. alle Entscheidungsträger das Pflegegeld einheitlich im Nachhinein auszahlen (TZ 11),
  2. die Gutachten nicht von behandelnden Ärzten erstellt werden (TZ 18),
  3. die Gutachten grundsätzlich aufgrund eines angekündigten Hausbesuchs unter Verwendung eines einheitlichen Begutachtungsformulars innerhalb von vier Wochen erstellt werden (TZ 18),
  4. einheitliche, verpflichtende Schulungen (z.B. bei den Landesstellen der Pensionsversicherungsanstalt, dem größten Entscheidungsträger) durchgeführt werden, wobei auf die speziellen Anforderungen der Begutachtung von Kindern besonders eingegangen werden sollte (TZ 18),
  5. eine Oberbegutachtung erfolgt (TZ 18),
  6. ein österreichweiter ärztlicher "Gutachterpool" geschaffen wird, aus dem alle Entscheidungsträger Gutachter beauftragen können; dadurch könnten die Gutachtertätigkeit und die Schulungsmaßnahmen besser koordiniert werden (TZ 17),
  7. einheitliche Tarife und Aufwandsersätze vereinbart werden (TZ 19),
  8. die wegen der Vielzahl der Entscheidungsträger eintretenden Kompetenzübergänge nicht zu Nachteilen für die Pflegebedürftigen führen (TZ 5),
  9. das Vorgehen bei Rückforderungen von Übergenüssen vereinheitlicht und insbesondere eine einheitliche Bagatellgrenze festgelegt wird (TZ 13),
  10. die Pfleggeldwerber die Einstufung überprüfen können (insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Pflegestunden und die berücksichtigten Pflegemaßnahmen) (TZ 14),
  11. alle Entscheidungsträger zur richtigen und vollständigen Eingabe in die Bundespflegegeld -Datenbank verpflichtet werden (TZ 6),
  12. Transparenz über die Verwaltungskosten und das eingesetzte Personal hergestellt sowie Maßnahmen zur Steigerung der Verwaltungseffizienz getroffen werden (TZ 8),
  13. das Vorgehen für die Begutachtung im Wege der Amtshilfe vereinheitlicht wird (TZ 20) und
  14. alle Entscheidungsträger eine dienstrechtlich exakte Abgrenzung der Dienstverhältnisse von weiteren Gutachtertätigkeiten vorsehen (TZ 17).


BMASK
(10) Es wäre eine Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes anzustreben, mit welcher - die Kostentragung für das Pflegegeld und die Pflegegeldadministration bei der ÖBB-Dienstleistungs Gesellschaft mbH, der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft im Sinne einer Gleichbehandlung mit anderen privaten Dienstgebern neu geregelt wird (TZ 16) und der akausale Anteil des Pflegegeldes in der Unfallversicherung pauschaliert wird (TZ 7).


 

BMASK: Beschleunigung der Pflegegeldverfahren größtenteils umgesetzt
Wien (bmask) - Der Rechnungshofbericht bestätigt, dass jene Träger, die im Bereich des Sozialministeriums liegen, bei der Zuerkennung des Pflegegelds am schnellsten sind. Die Vorgabe des Sozialministers ist und bleibt weiterhin eine durchschnittliche Verfahrensdauer von 60 Tagen und liegt damit deutlich unter der Vorgabe des Rechnungshofes mit 90 Tagen. Diese Vorgabe des Ministers ist somit bei den Trägern in Bundeskompetenz größtenteils erreicht.

Zur Straffung der Anzahl der zuständigen Träger merkte das Ministerium an, dass im letzten Jahr bereits eine Reduktion durchgeführt wurde. Grundsätzlich wurde das Pflegegeld als Annexleistung zur Pension angelegt. Das Ziel dabei ist ein One-Stop-Prinzip, sodass nur eine Stelle für die Pension und das Pflegegeld zuständig ist. Das Pflegegeld wird daher von der für die betreffende Person zuständigen Pensionsversicherungsanstalt ausbezahlt, das bringt auch Vereinfachungen für die BezieherInnen mit sich.

Zur Qualität der Gutachten betonte das Ministerium, dass man jüngst eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern vereinbart habe. Man werde daher Schulungen gemeinsam mit Ärzten, den Sozialversicherungsträgern und den Ländern veranstalten, um sowohl auf ärztlicher aber auch administrativer Ebene eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Gutachten zu erreichen.

Der vom Rechnungshof empfohlenen Zusammenlegung der Aufsicht über die Leistungsträger beim BMASK stehe das Sozialministerium positiv gegenüber. Im Zuge einer Verwaltungsreform könnte man diesen Vorschlag diskutieren. Auch der Vorschlag des Rechnungshofes zu einer einheitlichen gesetzlichen Grundlage für Bundes- und Landespflegegeld könnte im Rahmen einer Verwaltungsreform diskutiert werden. "Die Empfehlungen des Rechnungshofes zum Pflegegeld werden im Ministerium sehr ernst genommen; ein Teil der Empfehlungen konnte bereits umgesetzt werden, an anderen wird gearbeitet", hieß es abschließend in der Aussendung des Ministeriums.

 

Hofer: Pflegegeld-Chaos muss reformiert werden
Wien (fpd) - "Die Praxis der Gewährung des Pflegegeldes muss dringend reformiert werden", forderte heute der freiheitliche Vize-Parteichef NAbg. Norbert Hofer angesichts des diesbezüglichen Rechnungshofberichtes. "Vereinfachung, Beschleunigung und Transparenz", sollten im Vordergrund stehen, so Hofer, der die Bundesregierung aufforderte die Empfehlungen des Rechnungshofes im Interesse der betroffenen Bürger rasch umzusetzen.

Derzeit herrsche ein geradezu kafkaesker Verwaltungsdschungel, der nicht nur den betroffenen Bürgern das Leben erschwere, sondern auch unnötige Verwaltungskosten verursachen würde, so Hofer. Negativer Spitzenreiter sei wieder einmal das rote Wien, wo mehr als 70 Prozent der Ansuchen seit mehr als drei Monaten unerledigt vor sich hin "reifen" würden. Ganz nach dem altbewährten Beamtenleitspruch: "Ein guter Akt muss reifen", kritisierte Hofer, der an das menschliche Leid hinter den Aktenbergen erinnerte.

Ebenso unverständlich, wie die Verschleppung der Ansuchen, seien die administrativen Hürden, wie etwa die uneinheitlichen Formulare, die eine objektive Beurteilung ausschließen würden, so Hofer, der mehr Transparenz und Rechtssicherheit forderte.

So wichtig und notwendig die Einführung des Pflegegeldgesetzes auch gewesen sei, so dringend notwendig sei jetzt die Vereinfachung und Effizienzsteigerung, forderte Hofer die Kritik des Rechnungshofes in eine Novelle einfließen zu lassen.

 

Haubner: RH-Kritik zeigt Baustellen im Pflegebereich auf
Wien (bzö) - Der Rechnungshofbericht zeigt ganz deutlich, dass es im Pflegebereich viele Baustellen gibt. Es herrscht ein absoluter Stillstand, notwendige Korrekturen wurden nicht in Angriff genommen", kritisierte BZÖ-Sozialsprecherin Abg. Ursula Haubner.

"Die immense Bürokratie und der Kompetenzdschungel sind für die 400.000 Menschen, die diese unverzichtbare Leistung für Betreuung und Pflege wirklich benötigen, unzumutbar. Wir brauchen auch keine neun unterschiedliche Landespflegegesetze, sondern rasch eine bundesweite Vereinheitlichung", forderte Haubner.

"Sozialminister Hundstorfer muss diesen Pflegestillstand und die Arbeitsverweigerung im Bereich der Pflege beenden und rasch ein Gesamtpflegekonzept vorlegen. Entsprechende BZÖ-Anträge liegen seit Monaten im Parlament", betonte Haubner. Eine Erhöhung des Pflegegeldes mit einer laufenden Valorisierung, eine einheitliche Rechtsgrundlage, sowie eine einfache Abwicklung müssten von der Regierung endlich in Angriff genommen werden, forderte Haubner.

 

 Öllinger: Rechnungshof bestätigt Position der Grünen
Wien (grüne) - Der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger, sieht die Grüne Position zum Thema Pflege durch den neuesten Rechnungshofprüfbericht bestätigt: "Die Reform des Pflegegeldsystems muss jetzt endlich angegangen werden. Es herrscht Einigkeit, dass Reformen dringend nötig sind. Um so unverständlicher ist es, dass die Regierung nicht aktiv wird. Deshalb werden die Grünen einen Entschließungsantrag zur Vereinheitlichung der Pflegegeldverfahren im Nationalrat einbringen."

Öllinger hat eine konkrete Vorstellung davon, wie die Reform der Pflegegeldverfahren aussehen soll: "Ein Entscheidungsträger, zum Beispiel die Pensionsversicherungsanstalt, soll dezentral für ganz Österreich alle Pflegegeldverfahren abwickeln. Es braucht bundesweit einheitliche Qualitätsstandards bei den Gutachten und eine kürzere Verfahrensdauer beim Pflegegeld von maximal zwei Monaten." Das würde einerseits die Qualität im Sinne der PflegegeldempfängerInnen verbessern und andererseits unnötige bürokratische Kosten einsparen. Denn der derzeitige Wildwuchs von mehr als 280 Entscheidungsträgern auf Bundes- und Länderebene, die für die Pflegegeldverfahren zuständig sind, stehe einer effizienteren Abwicklung der Pflegegeldverfahren entgegen.

Weitere notwendige Verbesserung ortet Öllinger bei der Erhebung des Pflegebedarfs: "Die Pflegegeldeinstufung sollte nicht überwiegend durch ÄrztInnen, sondern von Diplomierten Pflegekräften durchgeführt werden. Denn Pflegekräfte können den Pflege- und Betreuungsbedarf aufgrund ihrer Ausbildung besser einschätzen. ÄrztInnen sollten die medizinisch relevanten Bereiche überprüfen und kontrollieren."

 

Korosec: Bei Pflege besteht jetzt dringender Handlungsbedarf
Wien (seniorenbund) - "Abwarten und Tee trinken ist angesichts dieses desaströsen Rechnungshof-Berichtes fehl am Platz! Der Seniorenbund ruft daher alle Verantwortlichen auf, sich möglichst umgehend gemeinsam an den Verhandlungstisch zu setzen. Wir sind nicht mehr bereit, hier Ausreden und Verzögerungen zu akzeptieren", erklärt Ingrid Korosec, Chefin des Wiener Seniorenbundes und Khol's Bundesobmann-Stellvertreterin im Seniorenbund. Sie verstärkt damit auch die erst gestern von Khol erhobene Forderung nach raschem entschlossenem Handeln.

Nach dem gestern vorgestellten Rechnungshofbericht zum Pflegegeld-Vollzug und den heutigen Medienberichten dazu, sieht der Österreichische Seniorenbund weiterhin dringenden Bedarf, noch einmal ausdrücklich auf die Kernpunkte einzugehen, die nach Meinung des Seniorenbundes sofort behoben werden müssen. "Wir haben den Eindruck, hier haben nicht alle den Ernst der Lage erkannt", so Korosec. Nationalen Pool für Gutachter sofort einrichten - Betreuer / Pflegekräfte und pflegende Angehörige sind verpflichtend beizuziehen!

"Besonders erschreckend ist die Lage bei den begutachtenden Ärztinnen und Ärzten. Es fehlen bundesweite Richtlinien und Qualitätskriterien, niemand hat den Überblick, wer wen wann und wie begutachtet und einstuft. Diese Misswirtschaft wird auf dem Rücken der Betroffen betrieben. Und so fließt unheimlich viel Geld in intransparente Strukturen. Geld, das man im Pflegesystem wahrlich besser einsetzen könnte", so Korosec weiter.

Der Seniorenbund begrüße zwar das erste Pilotprojekt der Pflegegeld-Einstufung gemeinsam mit Pfleger/innen, allerdings kritisiert Korosec: "Das geht wieder nur im Schneckentempo voran! Wir kennen die Probleme seit Jahren, schon der letzte Rechnungshofbericht im Sommer 2009 hat dies auch offiziell bestätigt. Es muss jetzt sofort ein nationaler Pool für Gutachter eingerichtet werden. Und diese Personen müssen bundesweit einheitlich ausgebildet und kontrolliert werden. Verpflichtend sind Betreuer/innen, Pflegekräfte oder die pflegenden Angehörigen beizuziehen! Schluss mit Versuchen und Evaluierungen, es sind nun dringend Taten gefragt!", bekräftigt Korosec die Seniorenbund-Forderungen.

Deutliche Absage an Sachleistungsprinzip
"Gerade in Wien, wo die Lage insgesamt äußerst schlecht beurteilt wurde, wo man in manchen Bereichen deutliches Schlusslicht ist, versucht man mit einer Diskussion um den Ersatz der Geldleistungen durch Sachleistungen vom eigenen Versagen abzulenken! Diesem neuesten SPÖ-Traum von einem regelrechten Pflegemarxismus treten wir entschieden entgegen! Die Systeme müssen nun bundesweit umgehend angepasst werden, Qualitätssicherung und flächendeckende Versorgung sowohl mit mobilen als auch mit stationären Diensten muss das Ziel heißen. Und natürlich bleiben wir bei den Geldleistungen - weil auch pflegebedürftige Menschen das Recht haben, selbst zu entscheiden, wann wo und wie sie Hilfe in Anspruch nehmen", so Korosec abschließend.  

 

Ärztekammer: Einheitliche Qualitätskriterien werden blockiert
Wien (öäk) - In der aktuellen Diskussion über die Abwicklung des Pflegegeldes kommt nun schwere Kritik aus der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Manche Sozialversicherungen hätten gerade in jüngster Zeit Bemühungen um die Österreich-weite Vereinheitlichung inhaltlicher Qualitätskriterien "mit unsachlichen Argumenten" verhindert, teilte ÖÄK-Präsident Walter Dorner in einer Aussendung mit.

Darüber hinaus betonte die mit der Qualitätssicherung für ärztliche Gutachten eingesetzte Kommission, dass die Trennung von behandelndem und begutachtendem Arzt, wie vom Rechnungshof eingefordert, ohnehin ein "nicht zu umgehender" Grundsatz sei. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sei im Weiteren eine medizinisch-ärztliche Diagnose unverzichtbar. Dabei gehe es um die Feststellung funktioneller Defizite als Folge schwerer Erkrankungen, zum Beispiel auch schwerer psychiatrischer Beeinträchtigungen. Erst das Ergebnis dieser Untersuchung biete die Voraussetzung für die Beurteilung, welche Form und welcher Umfang von Pflege in den speziellen Fällen anzuwenden sei.

Aus der Qualitätssicherungs-Kommission heißt es weiter, dass es zur Gewährleistung eines hohen Standards eine Fülle von Fortbildungs-Maßnahmen für Gutachterärztinnen und Gutachterärzte gebe. In diesem Zusammenhang empfiehlt sie den Auftraggebern von Pflege-Gutachten, auf die Qualifikation von Ärzten, etwa die Absolvierung des ÖÄK-Kurses für ärztliche Gutachter, zu achten.  
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
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