EU: Erstmals Ausgleich wegen Agrarschäden durch Raubtiere   

erstellt am
26  02. 10

Bauern im Wolfsgebiet Sachsen bekommen Kosten zu 80% ersetzt
Wien (bmlfuw/aiz) - Die Europäische Kommission hat heute dem deutschen Freistaat Sachsen die Genehmigung erteilt, Landwirten für durch Raubtiere verursachte Schäden einen Ausgleich in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Kosten zu zahlen. Es ist das erste Mal, dass die Kommission eine solche Beihilfe genehmigt, da die Möglichkeit der Gewährung von Ausgleichszahlungen für derartige Schäden in den derzeitigen Vorschriften nicht vorgesehen ist. Die Regelung wurde daher direkt nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen genehmigt.
Für diesen Zweck stehen Mittel in Höhe von insgesamt EUR 200.000,- zur Verfügung, die Laufzeit endet nach 2013.

Hintergrund ist, dass seit der natürlichen Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen Schäden am Nutzvieh zu verzeichnen sind. Der hohe Schutzstatus dieses Raubtieres verbietet es den Landwirten, Abwehrmaßnahmen oder auch nur Maßnahmen zur Vergrämung zu ergreifen. Die wiederholten Schäden führen allerdings zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung und vor allem bei den tierhaltenden Betrieben.

Die Kommission hat nun auf diese besondere Situation im Freistaat Sachsen reagiert und erstmals eine Beihilfe zum partiellen Ausgleich der durch Raubtiere entstandenen Schäden genehmigt. Schäden an Nutztieren, einschließlich bei Herdenschutz- und Hütehunden sowie Bienenvölkern, die damit zusammenhängenden Kosten, Sachschäden, beispielsweise an Schutzzäunen oder Bienenhäusern, und Aufwendungen für die Tierkörperbeseitigung werden zu 80% ausgeglichen.
Landwirte in dem wichtigen Wolfsgebiet (http://www.wolfsregion-lausitz.de) müssen zuvor zum Schutz der Nutztiere entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen haben, um einen Ausgleich erhalten zu können. Dazu zählen etwa die Anschaffung von Schutzzäunen oder Herdenschutzhunden. Die verzeichneten Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden, die Beihilfeanträge sind dann innerhalb von sechs Monaten nach der Schadensmeldung zu stellen. Die Beihilferegelung ist zurzeit auf Schäden durch Wölfe begrenzt, kann aber künftig auch für Schäden durch Bären und Luchse aufkommen.
     
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