Bauern im Wolfsgebiet Sachsen bekommen Kosten zu 80% ersetzt
Wien (bmlfuw/aiz) - Die Europäische Kommission hat heute dem deutschen Freistaat Sachsen die
Genehmigung erteilt, Landwirten für durch Raubtiere verursachte Schäden einen Ausgleich in Höhe
von bis zu 80% der förderfähigen Kosten zu zahlen. Es ist das erste Mal, dass die Kommission eine solche
Beihilfe genehmigt, da die Möglichkeit der Gewährung von Ausgleichszahlungen für derartige Schäden
in den derzeitigen Vorschriften nicht vorgesehen ist. Die Regelung wurde daher direkt nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen
genehmigt.
Für diesen Zweck stehen Mittel in Höhe von insgesamt EUR 200.000,- zur Verfügung, die Laufzeit endet
nach 2013.
Hintergrund ist, dass seit der natürlichen Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen Schäden am Nutzvieh
zu verzeichnen sind. Der hohe Schutzstatus dieses Raubtieres verbietet es den Landwirten, Abwehrmaßnahmen
oder auch nur Maßnahmen zur Vergrämung zu ergreifen. Die wiederholten Schäden führen allerdings
zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung und vor allem bei den tierhaltenden Betrieben.
Die Kommission hat nun auf diese besondere Situation im Freistaat Sachsen reagiert und erstmals eine Beihilfe zum
partiellen Ausgleich der durch Raubtiere entstandenen Schäden genehmigt. Schäden an Nutztieren, einschließlich
bei Herdenschutz- und Hütehunden sowie Bienenvölkern, die damit zusammenhängenden Kosten, Sachschäden,
beispielsweise an Schutzzäunen oder Bienenhäusern, und Aufwendungen für die Tierkörperbeseitigung
werden zu 80% ausgeglichen.
Landwirte in dem wichtigen Wolfsgebiet (http://www.wolfsregion-lausitz.de) müssen zuvor zum Schutz der Nutztiere
entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen haben, um einen Ausgleich erhalten zu können. Dazu
zählen etwa die Anschaffung von Schutzzäunen oder Herdenschutzhunden. Die verzeichneten Schäden
müssen innerhalb von 24 Stunden bei der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden, die Beihilfeanträge
sind dann innerhalb von sechs Monaten nach der Schadensmeldung zu stellen. Die Beihilferegelung ist zurzeit auf
Schäden durch Wölfe begrenzt, kann aber künftig auch für Schäden durch Bären und
Luchse aufkommen. |