Sexueller Missbrauch an Unmündigen darf nicht gleich bestraft werden
wie Einbruchsdiebstahl
Wien (fpd) - FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller fordert eindringlich höhere
Strafen für Kinderschänder: "Nach den unglaublichen Skandalen, die derzeit weltweit ans Licht kommen,
ist es höchste Zeit, hier endlich im Sinne der Generalprävention tätig zu werden", verlangt
Kitzmüller. Immer noch komme es vor, dass Kinderschänder mit bedingten Strafen oder kurzer Haft davonkommen.
Als Beispiel nannte sie den § 207 StGB, der den sexuellen Missbrauch an Unmündigen regelt und ihn lediglich
mit Strafe von 6 Monaten bis 5 Jahren bedroht: "Das ist dasselbe niedrige Strafmaß wie für den
Einbruchsdiebstahl laut § 129. Wenn man weiß, dass missbrauchte Kinder oft lebenslang unter den Folgen
leiden, steht das in keiner Relation."
Kitzmüller fordert daher vor allem ein drastisches Anheben der Mindeststrafen und erneuert darüber hinaus
die freiheitlichen Forderungen nach lebenslanger Haft nach Beischlaf mit Unmündigen und chemischer Kastration
bei schwerem sexuellem Missbrauch sowie für Wiederholungstäter.
"Ich fordere die Justizministerin auf, ihren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen. Angesichts
der enormen Dunkelziffer in diesem Bereich müssen die überführten Täter möglichst hart
bestraft werden, um andere wirkungsvoll von diesen widerwärtigen Praktiken abzuschrecken", erklärt
die Familiensprecherin. |