Wirtschaftsminister schickt Novelle des Maß- und Eichgesetzes
in Begutachtung - Verpflichtung zum Drücken der "Tara-Taste" stellt faire Preise sicher
Wien (bmwfj) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat am 08.03. eine Novelle des Maß-
und Eichgesetzes (MEG) für sechs Wochen in Begutachtung geschickt. Durch die geplante Verpflichtung zum Drücken
der "Tara-Taste" für bestimmte Wägungen soll das Verpackungsmaterial nicht mehr mitgewogen
und zum Produktpreis dazu gerechnet werden dürfen. "Damit wollen wir für mehr Transparenz und faire
Preise sorgen. In vielen Fällen kann Einkaufen sogar günstiger werden", betont Mitterlehner. Bisher
lag es am Konsumenten, das Abwiegen der Ware zu beobachten und das Drücken der "Tara-Taste" einzufordern,
zum Beispiel beim Einkauf von Feinkost im Supermarkt.
Darüber hinaus entlastet die Modernisierung des Maß- und Eichgesetzes insbesondere die Wirtschaft, weil
überholte Eichpflichten aufgehoben sowie Nacheichfristen verlängert werden sollen. Zugleich ist geplant,
dass der Konsumentenschutz auch im Gesundheitsbereich verbessert wird: Die Eichpflicht bei bestimmten Strahlenmessgeräten
(Dosimetern), die ein Bestandteil von Röntgengeräten sind, soll ausgeweitet werden.
Die Neuerungen der MEG-Novelle im Überblick
- Die bisher notwendige Akkreditierung von Eichstellen soll fallen, künftig reicht eine Ermächtigung
durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen. Damit soll unter anderem eine gesamtverantwortliche Stelle
für die Administration und Überwachung von Eichstellen geschaffen werden, was für geringere Kosten
und schnellere Abläufe sorgt. Zugleich soll diese Kompetenz-Übertragung die Rechtssicherheit erhöhen,
weil mit dem Wirtschaftsministerium eine Berufungsinstanz eingerichtet wird.
- Aufhebung der Eichpflicht für Drehzahlmesser für bestimmte Anwendungen.
- Verlängerung von Nacheichfristen für bestimmte Messgeräte-Arten.
- Verpflichtung zur Betätigung der "Tara-Taste" für bestimmte Wägungen, damit das Verpackungsmaterial
(z.B. Papier, Tassen in der Feinkost) nicht mitgewogen wird und nicht zum Produktpreis mit verkauft werden kann.
- Einführung der Eichpflicht für Kältezähler.
- Einführung der Eichpflicht für Dosimeter für das Dosis-Längen-Produkt, das die Strahlenbelastung
durch eine Röntgenaufnahme beschreibt.
- Einführung der Eichpflicht für rechtsrelevante Zusatzeinrichtungen. Dies gilt bei Mengenmessgeräten
für Flüssigkeiten, Gase und thermische Energie wie Wärme- und Kältezähler.
- Klarstellungen von Begriffen im gesetzlichen Messwesen und Anpassung an die europäische Nomenklatur.
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