Wien (oj) - Vor acht Tagen, am 28.02., gab die FPÖ die Kandidatur von Barbara Rosenkranz zur Wahl des
Bundespräsidenten am 25.04. bekannt. In einem Interview in der Nachrichtensendung "ZiB2" erklärte
sie - unter anderem - auf die Frage, ob sie bzw. ihre Partei das NS-Verbotsgesetz abschaffen wolle, daß das
weder von ihr noch von der FPÖ gefordert worden sei. Sie meinte allerdings, man stelle fest, daß jener
Teil des Verbotsgesetzes, der sich mit der Meinungsäußerung befasse, ein sehr unklares Tatbild habe
und damit für politischen Mußbrauch guten Anlaß gebe und daß die Frage der Meinungsäußerung
"natürlich nur grundsätzlich" beantwortet werden könne. Sie sei für freie Meinungsäußerung,
auch wenn sie deren Inhalt nicht teile. Die Meinung, die sie teile und äußere, stehe "wohl außer
Frage".
Tags darauf erklärte sie in der Sendung "Morgenjournal" im ORF Radio, die FPÖ trage das Wort
"Freiheit" im Namen und habe eine Tradition darin, Bürgerrechte, Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit
ganz an die Spitze ihrer Forderungen zu stellen. ORF-Redakteur Stefan Kappacher wies darauf hin, daß unter
diesem "Deckmantel der Meinungsfreiheit" immer wieder jene aufträten, die die Auschwitz-Lüge
vor sich hertrügen, die sagten, es gebe keine Sachbeweise für die Gaskammern der Nazis. Sie, Rosenkranz,
habe auch in diesem Zusammenhang von "freier Meinungsäußerung" gesprochen so Kappacher, der
wissen wollte, ob sie auch heute noch dazu stünde. Rosenkranz meinte, es werde kein vernünftiger Mensche
die Geschichte und die Ergebnisse leugnen wollen. Nur müsse man sich entscheiden: sei man für Meinungsfreiheit,
dann werde es nicht anders gehen, als daß man "absurde, skurrile und verwerfliche Meinungen" zulasse.
Ob sie selbst bezweifle, daß es Gaskammern gegeben habe? Sie habe, so Rosenkranz, das Wissen, das ein Österreicher
zwischen 1964 und 1976 an heimischen Schulen vermittelt bekommen habe. Und daran habe sie keine Änderungen
vorzunehmen.
Diese beiden Interviews sorgten für eine breite Front gegen Rosenkranz.
Scharf verurteilte Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) die Aussagen von Barbara Rosenkranz
zum Verbotsgesetz. Rosenkranz stelle den antifaschistischen Grundkonsens der Zweiten Republik in Frage. Das sei
untragbar. Ein weiteres Mal beweise Rosenkranz "wo ihre bedenkliche geistige Heimat" sei. Bereits in
der Vergangenheit habe Rosenkranz bewußt bedenkliche Äußerungen zu Nationalsozialismus und Verbotsgesetz
getätigt. Auch im Ö1-Morgenjournal habe sie sie ihren Wunsch nach Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes
bekräftigte - eine zentrale Forderung der extrem rechten Szene, in der sie sich bewege. Man dürfe nicht
zulassen, dass "das verquere Geschichtsbild einer Barbara Rosenkranz" gesellschaftsfähig werde,
betonte Darbaos. Das Verbotsgesetz sei für Darabos "in Stein gemeißelt". Es in Frage zu stellen,
bezeichnete er als "bedenklich".
ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger erklärte in einem Interview, das Weltbild der
FP-Kandidatin sei von einfachen Feindbildern wie der EU oder den Ausländern geprägt. So einfach sei das
bürgerliche Weltbild nicht. Die Welt sei vielfältig. Gerade ihre europafeindliche Gesinnung zeige, daß
sie keine bürgerlichen Werte vertrete. Bürgerliche seien für Offenheit und Integration, für
ein starkes Österreich in der EU. Rosenkranz sei national. All das zeige: Rosenkranz kein Angebot für
bürgerliche Wähler sei. Es gehöre außerdem schon eine gehörige Portion Chuzpe dazu, wenn
jemand sich als Angebot an christliche Wähler verkaufen wolle, der aus der Kirche ausgetreten sei und seinen
Kindern nicht einmal eine christliche Taufe gewährt habe. Rosenkranz demonstriere nur einmal mehr, daß
es in der FPÖ keinen "bürgerlichen Flügel" gebe.
Am 08.03. gab Barbara Rosenkranz eine eidesstättige Erklärung ab: Ihr politisches Engagement
sei Ausdruck dafür, dass sie ihre Liebe zu unserer Heimat, zur Republik Österreich, zu ihrer Neutralität
und zu ihrer Freiheit, mit Leben erfülle.
Zu keinem Zeitpunkt habe sie die Grundwerte unserer Republik in Frage gestellt, sondern sie im Gegenteil immer
verteidigt. So habe sie auch das Verbotsgesetz als Symbol für die Abgrenzung vom Nationalsozialismus niemals
in Frage gestellt und werde es auch nicht in Frage stellen. Bedauerlicherweise hätten trotz ihrer Richtigstellung
die meisten Medien an ihrer falschen Darstellung festgehalten. Sie verurteile daher aus Überzeugung die Verbrechen
des Nationalsozialismus und distanziere sich entschieden von der Ideologie des Nationalsozialismus.
Einen neuerlichen Vorstoß in Sachen Bundespräsidentenwahl unternahm BZÖ- Bündnisobmann
Josef Bucher am 08.03.: Heinz Fischer sei links-sozialistisch und Barbara Rosenkranz rechtsaußen.
In Österreich gebe es daher kein Angebot für bürgerliche Wähler der Mitte. Das dürfe nicht
sein. Bucher richtete einen Appell an die ÖVP, noch diese Woche eine gemeinsame überparteiliche Plattform
für einen unabhängigen, bürgerlichen Kandidaten zu bilden. Fischer habe eine Plattform für
die Wähler links der Mitte gebildet und er, Bucher, wolle mit der ÖVP eine Plattform für die Wähler
rechts der Mitte bilden, um einen bürgerlichen parteiunabhängigen Kandidaten aufzustellen. Gerade die
Diskussionen der vergangenen Tage hätten ihn, Bucher, bestärkt, einen solchen, weil notwendigen, Weg
zu beschreiten. Rosenkranz sei für den bürgerlichen Wähler unwählbar. Umso wichtiger ist es
nun, dass es nun diese Alternative mit der Plattform gebe.
Werner Kogler, stv. Bundessprecher der Grünen, stellte fest, Barbara Rosenkranz bringe es im
ORF-Morgenjournal-Interview nicht über die Lippen, daß es im Dritten Reich Gaskammern gegeben habe.
Sie verweigere dazu jede klare Aussage und spreche in Chiffren, die von Holocaustleugnern verwendet und in der
rechtsextremen Szene klar verstanden würden. Rosenkranz wolle zudem das Verbotsgesetz aufheben und für
Rosenkranz fielen Äußerungen wie jene des FPÖ-Bundesrates John Gudenus - 'Es gab Gaskammern, aber
nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern (...)' - unter 'freie Meinungsäußerung'
(ORF-Mittagsjournal, 26.8.2006). Als Präsidentschaftskandidatin sei sie damit völlig untragbar. |