Einrichtung des Bauplatzes am Augarten beginnt
Wien (npr) - Plangemäß wurde am 08.03, Früh, am sogenannten "Augartenspitz" mit
der Einrichtung der Baustelle für das Musikzentrum der Wiener Sängerknaben begonnen. Um die der Rechtslage
entsprechende Errichtung des Bauzaunes und der Baustellen-Zufahrten gefahrlos zu gewährleisten, mussten die
entsprechenden Flächen, die von Gegnern des Projekts seit Monaten blockiert werden, von der Exekutive geräumt
werden. Die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für den Bau liegen vor, die Baubewilligung ist rechtskräftig.
"Da mit einer kleinen Gruppe von Aktivisten keinerlei Gesprächsbasis zu finden war - zuletzt wurden selbst
Vorarbeiten zur Einrichtung einer Informations-Schau über das Projekt gewaltsam verhindert - waren wir leider
gezwungen, unser Recht auf diese Weise durchzusetzen. Wir hoffen, dass es nun möglich sein wird, mit den an
einem friedlichen Miteinander Interessierten konstruktiv zu diskutieren", erklärte ein Sprecher der Errichtungsgesellschaft:
Man sei weiterhin um den Dialog bemüht, um die während Bauarbeiten unvermeidliche Beeinträchtigung
der Anrainer zu minimieren und Missverständnisse und Fehleinschätzungen, die es rund um das Projekt leider
immer noch gebe, auszuräumen.
In den letzten Wochen hatte es bekanntlich einige Gesprächsversuche gegeben, die letztlich aber scheiterten.
"Wir hatten vergeblich gehofft, dass sich bei den Aktivisten jene durchsetzen, die bereit sind, die demokratischen
Spielregeln einzuhalten", erklären dazu die Wiener Sängerknaben. Wesentliche Exponenten der Gegner,
darunter Mag. Eva Hottenroth (Sprecherin des Vereins "Freunde des Augartens"), Raja Schwahn-Reichmann
("Josefinisches Erlustigungskomitee") und an der "Besetzung" ursprünglich beteiligte Bezirksmandatare,
hatten sich in einer rechtsverbindlichen Erklärung verpflichtet, jedwede weitere "Besetzung" des
Bauplatzes zu unterlassen; ein Termin für eine Aussprache zwischen Projektbefürwortern und -gegnern wurde
vereinbart. Dennoch eskalierte die Situation neuerlich, als die Wiener Sängerknaben auf ihrem Bauplatz eine
Informations-Stelle über das Projekt einrichten wollten. "Unsere - vielen - Argumente, die für das
Musikzentrum sprechen, wollen die Gegner mit ihrem Aktionismus einfach übertönen", mussten die Projektbetreiber
einsehen. Nunmehr sei eine weitere Verschiebung der nächsten Schritte nicht mehr möglich, nicht zuletzt
aufgrund des (rechtskräftigen) Bescheids der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22): Die vorgesehenen Umpflanzungen,
Baum-Sicherungen, Fällungen und Totholz-Entfernungen müssen jetzt erfolgen.
Die konkreten Pläne für das Haus und seine Nutzung sollen nun ehestmöglich auch der Öffentlichkeit
präsentiert werden. "Das Musikzentrum ist eine große Chance nicht nur für die Musikstadt Wien
und ihren musikalischen Nachwuchs, sondern auch für die Menschen, denen dieser Teil der Stadt am Herzen liegt",
betonen die Wiener Sängerknaben. Man habe intensiv und erfolgreich daran gearbeitet, die von den zukünftigen
NutzerInnen, Kultur-ExpertInnen, AnrainerInnen, VertreterInnen der Bezirke und der Stadt Wien sowie Denkmalschutzbeauftragten
geäußerten Wünsche, Ideen und Vorschläge bestmöglich zu berücksichtigen. Das Projekt
entspreche der öffentlichen Bestimmung des Augartens ebenso wie dem Ziel der Sängerknaben, eine "Bühne
der Jugend" und damit ein Zentrum für den musikalischen Nachwuchs der Stadt Wien zu etablieren.
Das neue Gebäude, das auch zahlreichen weiteren Institutionen und Kultur-Initiativen zur Verfügung stehen
wird, wurde in engem Kontakt mit dem Bundesdenkmalamt geplant. Der Standort in der Nähe der seit 1948 im Augarten
ansässigen Schule der Wiener Sängerknaben ist Voraussetzung, um das Know-how, die Erfahrung (und natürlich
auch die internationale Popularität und Zugkraft) der Wiener Sängerknaben nutzbar zu machen. Diese Aktivitäten
benötigen einen modernen, akustisch hochwertigen Saal, der das Herzstück des Musikzentrums bildet.
Die Errichtung des Hauses und der Betrieb werden bis 2074 wird von der "Privatstiftung Wiener Sängerknaben"
finanziert; danach geht das Gebäude unentgeltlich und entschädigungslos in das uneingeschränkte
Eigentum der Republik Österreich über. |