Konferenz gegen Waffenhandel in der Hofburg  

erstellt am
05  03. 10

Bundespräsident Heinz Fischer errichtet "Feuermauer" gegenüber Nazizeit
Klare Absage an Rosenkranz-Vorstoß - NS-Verbotsgesetz wichtiger Beitrag zu klarer Abgrenzung
Klagenfurt (hofburg/apa) - Bundespräsident Heinz Fischer hat am 04.03. in Klagenfurt klare Worte zum Vorstoß der FPÖ-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz gefunden, die das Verbotsgesetz aufheben will: "Jemand, der sich zur Zweiten Republik bekennt, kann das, was während des Zweiten Weltkrieges passiert ist, weder gutheißen, noch lobpreisen, noch verherrlichen." Heinz Fischer will daher eine "Feuermauer" errichten. "Man muss Zeugnis ablegen, für die Geschichte unseres Landes", für das, was sich ereignet habe, im Guten und im Schlechten und das 20. Jahrhundert sei reich an Beispielen dafür, erklärte Heinz Fischer bei einer Rede an der Universität Klagenfurt aus Anlass einer Promotion "sub auspiciis praesidentis". Er sei "stolz auf die Geschichte der Zweiten Republik und stolz auf den Weg, der aus den Trümmern der Nachkriegszeit", hin zu einem Land, das seinen Platz gefunden hat, geführt habe. "Ich fühle mich verpflichtet, einen klaren Trennstrich - eine Feuermauer - zu errichten, gegenüber dem, was vorher war", sagte Fischer.

Er betrachte das Verbotsgesetz als Beitrag zu dieser Klarheit. "Es ist nicht so, dass es verboten wurde, eine harmlose Diskussion zu führen", so Heinz Fischer. Verboten worden seien die NSDAP, die SA, die SS und daran angelehnte Organisationen. Verboten sei auch die Neuerrichtung solcher Vereinigungen, das dritte Verbot besage, dass man keine derartigen Handlungen setzen dürfe und "das vierte Verbot bedeutet, dass man die Verbrechen, die während des Nationalsozialismus geschehen sind, nicht gutheißen oder verharmlosen darf", erklärte Heinz Fischer.

 

Strache: Verbotsgesetz ist wichtiges politisch-rechtliches Symbol für klare Distanzierung von NS-Verbrechen
FPÖ ist keine Vergangenheits-, sondern eine Zukunftspartei - Niemand will totalitären Narren einen Freiraum schaffen
Wien (fpd) - Die FPÖ sei keine Vergangenheits-, sondern eine Zukunftspartei, stellte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache am 05.03. in einer Pressekonferenz klar und bezeichnete das Verbotsgesetz als wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen und der verbrecherischen Ideologie des Nationalsozialismus. Zu den Angriffen auf die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz meinte Strache, dass man dieser Böses unterstellen wolle. Die Menschen in unserem Land hätten wirklich ganz andere Sorgen als das Verbotsgesetz. Und auf diese Probleme - Arbeitsmarkt, Sicherheit, Zuwanderung, Generationengerechtigkeit, fehlerhafte Entwicklungen der Europäischen Union- werde sich die FPÖ in diesem Wahlkampf konzentrieren, weil dies das sei, was sich die Menschen von der FPÖ erwarten würden. Dies unterscheide die Freiheitlichen von den selbsternannten politischen Eliten, die durch einen großen Graben der Verständnislosigkeit von den Sorgen der Bürger getrennt seien, erklärte Strache.

"Ich sage Ihnen ganz klar und unmissverständlich und in der gebotenen Deutlichkeit, dass sowohl ich als auch die gesamte Freiheitliche Partei Österreichs den Nationalsozialismus so wie alle anderen totalitären Gesinnungen und Regime zutiefst verurteilen und es hier nicht im Mindesten irgendeine Relativierung, ein Gutheißen oder sonst etwas geben kann", so Strache. "Daran gibt es nicht das Mindeste zu rütteln." Wie der FPÖ-Chef betonte, befinde er sich mit dieser Position natürlich auch in vollstem Einvernehmen mit allen Funktionären und mit Barbara Rosenkranz, die die gleiche unmissverständliche Position einnehme. Es sei geradezu absurd, wenn jetzt Medien bis hinauf zum Bundespräsidenten Heinz Fischer so täten, als wäre das anders.

"Kein Mensch in der FPÖ heißt etwas im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gut", erklärte Strache, "kein Mensch will irgendetwas im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus ?lobpreisen oder verherrlichen?." Das zu behaupten sei völlig absurd, an den Haaren herbei gezogen und halte auch keiner inhaltlichen Überprüfung stand

"Ich sehe das Verbotsgesetz in seiner Gesamtheit in der heutigen Zeit insbesondere nicht nur als gesetzliches Instrument, sondern auch als eine Art wichtiges politisch-rechtliches Symbol für diese klare Distanzierung und messerscharfe Trennlinie zu den Verbrechen und der verbrecherischen Ideologie des Nationalsozialismus. Eine Verurteilung und Distanzierung, die im Übrigen in derselben Klarheit auch für den Stalinismus z.B. zu gelten hätte", so Strache. "Deshalb redet auch niemand bei uns von einer Forderung nach einer Abschaffung des Verbotsgesetzes."

Kein Mensch und die FPÖ schon gar nicht, die den Begriff der Freiheit nicht nur im Namen trage, sondern deren programmatisches Herzstück sie auch sei, wolle jenen totalitären Narren irgendeinen Freiraum schaffen, die offenbar nichts aus der Geschichte gelernt hätten, so Strache. Es stelle sich lediglich die Frage, ob es wirklich verhältnismäßig oder nicht sogar kontraproduktiv sei, wenn man jemanden wegen einer dummen und durchaus als idiotisch zu bezeichnenden Meinung gleich für bis zu zehn Jahre einsperren dürfe. Man müsse scharf unterscheiden zwischen jenen, die aus Dummheit und manchmal vielleicht aus jugendlichem Übermut heraus vielleicht Blödheiten von sich geben würden. Diesen solle man auch im Umgang mit ihnen die Überlegenheit der Demokratie beweisen. "Und zwischen jenen, die die Demokratie angreifen, schädigen, aushöhlen und zerstören wollen und gegen die wir uns mit allen gebotenen Mitteln eines Rechtsstaates zur Wehr setzen müssen", so Strache. "Das gilt für Rechtsextreme wie Linksextreme. Und diese Mühe der Unterscheidung müssen wir uns machen." Jede Freiheit brauche ihre Grenzen, und zwar dort, wo sie die Freiheit anderer einschränke.

Dies sei auch die Intention von Barbara Rosenkranz gewesen, stellte Strache klar. Man hätte es vielleicht besser formulieren können, böswillige Interpretationen ihrer Worte seien jedoch abzulehnen.

 

Kardinal Schönborn: "Rosenkranz für mich nicht wählbar"
Wien (kap) - Kardinal Christoph Schönborn hat sich am 05.03. deutlich von der FP-Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz distanziert. "Wenn sich jemand für ein hohes Amt in diesem Land bewirbt und in der Frage des NS-Verbotsgesetzes oder in der Frage der Shoa einen Spielraum offen lässt, dann ist so jemand für mich persönlich nicht wählbar", sagte Schönborn wörtlich. Zugleich zeigte er sich auch überzeugt, dass hier alle österreichischen Bischöfe mit ihm übereinstimmen würden. Der Wiener Kardinal äußerte sich im Rahmen der Pressekonferenz zur Frühjahrsvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, die am Donnerstag in St. Pölten zu Ende gegangen ist.
     

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