Tätigkeitsberichte 2008 liegen dem Parlament vor
Wien (pk) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) drängt weiter auf eine umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Eine "sinnvolle Gesamtreform" sei nun schon seit Jahrzehnten überfällig, heißt es im
Tätigkeitsbericht 2008, der nun gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs 2008
von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde.
Konkret urgiert der VwGH im Bericht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entlastung
des Verwaltungsgerichtshofs könne dabei jedoch nur dann erreicht werden, wenn die Verwaltungsgerichte erster
Instanz "einem hohen justiziellen Standard" entsprechen und der Zugang zum VwGH eingeschränkt wird,
heißt es seitens der RichterInnen. Gleichzeitig wird der Einrichtung fachlicher oder regionaler "Gerichtshöfe"
nach dem Muster des Asylgerichtshofs eine Absage erteilt. Dies würde auf eine wesentliche Schwächung
des rechtsstaatlichen Gefüges und ein Abgehen von der Rechtseinheitlichkeit der Verwaltung hinauslaufen.
Anlass für den Appell des VwGH ist die "dauerhafte und strukturelle Überlastung" des Gerichtshofs.
Zwar konnte im Jahr 2008 aufgrund der Einrichtung des Asylgerichtshofs erstmals ein Rückgang der Beschwerden
beim VwGH verzeichnet werden, an der Gesamtbelastung des Gerichtshofs habe sich aber, so der Bericht, nichts Wesentliches
geändert. Nach wie vor langen jährlich mehr Beschwerden ein, als erledigt werden können. Zudem rechnen
die RichterInnen damit, dass der Wegfall der Zuständigkeit in Asylsachen zumindest teilweise durch ein Ansteigen
der Zahl der Beschwerdefälle aus dem Fremdenpolizei- und Niederlassungsrecht kompensiert werden wird.
Ein Blick auf die Zahlen veranschaulicht die prekäre Situation am VwGH. Demnach sind im Jahr 2008 8.334 Beschwerden
eingelangt, lediglich 7.203 Fälle konnten im gleichen Zeitraum erledigt werden. Damit wuchs der Rückstau
der unerledigten Beschwerdefälle, der Ende 2007 erstmals die 10.000er-Marke überschritten hatte, mit
Ende 2008 auf 12.416 Akten an. 463 Beschwerdefälle waren am Ende des Berichtsjahres bereits länger als
drei Jahre anhängig. Die durchschnittliche Erledigungsdauer der mit einer Sachentscheidung erledigten Bescheidbeschwerden
wird mit 20 Monaten angegeben.
Um den Verwaltungsgerichtshof kurzfristig zu entlasten, schlagen die VwGH-RichterInnen unter anderem eine Ausweitung
der Zuständigkeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate, insbesondere im Bereich des Fremdenrechts, vor.
Außerdem regen sie an, den seit Jahren nahezu unveränderten Grenzwert für die Ablehnung einer Beschwerde
in Verwaltungsstrafsachen von derzeit 750 € auf mindestens 2.000 € anzuheben und dem VwGH mehr Möglichkeiten
zur Ablehnung von Beschwerden einzuräumen, etwa in Zusammenhang mit Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats
und einzelner Vergabekontrollbehörden.
In Bezug auf die 7.203 im Jahr 2008 erledigten Beschwerden entschied der Verwaltungsgerichtshof in 1.516 Fällen,
den angefochtenen Bescheid aufzuheben. In 1.800 Fällen wurde die Beschwerde hingegen als unbegründet
abgewiesen. Die Behandlung der weiteren Beschwerden wurde entweder abgelehnt, die Beschwerde zurückgewiesen
oder das Verfahren aus verschiedenen Gründen eingestellt.
Inhaltlich gesehen betrafen die mit Abstand meisten Beschwerdefälle das Sicherheitswesen. Aber auch in den
Bereichen Abgaben, Baurecht und Sozialversicherung wurde der Verwaltungsgerichtshof häufig angerufen. In 52
Fällen machte der VwGH ein Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig, vier Fälle
legte der VwGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vor.
Erneut verweist der Verwaltungsgerichtshof in seinem Bericht auf die notwendige gesetzliche Neuregelung der Staatshaftung
in Folge eines EuGH-Urteils aus dem Jahr 2003.
Verfassungsgerichtshof verzeichnet dramatische Zunahme an Beschwerden
Ein Hilferuf an die Politik kommt auch vom Verfassungsgerichtshof. Wie aus seinem Tätigkeitsbericht hervorgeht,
haben sich die an den VfGH herangetragenen Beschwerden 2008 dramatisch erhöht. Grund dafür ist die Einrichtung
des Asylgerichtshofs, der Mitte 2008 seine Arbeit aufgenommen hat und dessen Entscheidungen aufgrund des nunmehrigen
Ausschlusses des Verwaltungsgerichtshofs in Asylrechtssachen nur noch beim Verfassungsgerichtshof bekämpft
werden können. Mehr als ein Drittel der im Jahr 2008 neu an den Verfassungsgerichtshof herangetragenen Fälle
betrafen den Asylbereich.
Mit gezielten organisatorischen Vorkehrungen, zusätzlichen MitarbeiterInnen und besonderem Einsatz sei es
in den ersten Monaten zwar gelungen, die neue Herausforderung einigermaßen zu bewältigen, heißt
es im Bericht, auf Dauer ergebe sich aber ein gravierendes Problem für den Verfassungsgerichtshof. Dabei geht
es den VfGH-RichterInnen nicht nur um die enorme Arbeitsbelastung, sie fürchten auch, dass der VfGH durch
die hohe Zahl von Beschwerden im Asylbereich von "seiner ureigensten Aufgabe", der Normenkontrolle und
der Prüfung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen, mehr und mehr entfremdet wird. Es gebe mit
Sicherheit weltweit kein weiteres Beispiel dafür, dass ein nationales Verfassungsgericht in dieser Weise mit
Rechtssachen aus einem bestimmten Teilgebiet des Verwaltungsrechts befasst wäre, ist der VfGH überzeugt.
Eine dauerhafte Lösung des Problems kann aus Sicht des VfGH nur darin bestehen, so bald wie möglich eine
zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzurichten und in dieses Konzept auch den Asylgerichtshof einzubinden.
Der VfGH regt an, gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs sowohl eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs als
auch des Verwaltungsgerichtshofs zu ermöglichen, wobei beide Gerichtshöfe unter bestimmten Voraussetzungen
das Recht haben sollen, derartige Beschwerden abzulehnen.
Untermauert wird der Hilferuf des VfGH durch die vorgelegten Zahlen. Demnach wurden an den Verfassungsgerichtshof
im Jahr 2008 4.036 neue Fälle herangetragen, was einem Plus von 42 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 entspricht.
1.525 dieser Fälle betrafen den Asylbereich. Hochgerechnet auf das Kalenderjahr geht der Verfassungsgerichtshof
künftig sogar von 3.500 bis 4.000 Asylbeschwerden jährlich aus.
Um den Arbeitsanfall zu bewältigen, hielt der Verfassungsgerichtshof 2008 zusätzlich zu den üblichen
vier mehrwöchigen Sessionen eine zweitägige Zwischensession im November ab. Insgesamt konnte er dabei
3.221 Fälle erledigen. Dazu zählen unter anderem 152 Gesetzesprüfungsverfahren, 390 Verordnungsprüfungsverfahren,
4 Wahlanfechtungen, 348 Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofs und 2.287 weitere Bescheidbeschwerden.
Gleichzeitig waren 2.174 Fälle mit Jahresende noch offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim VfGH
hat in den vergangenen Jahren, vom Eingangsdatum bis zur Beschlussfassung gerechnet, rund acht Monate betragen.
In Summe hob der VfGH von 40 geprüften Bundes- und Landesgesetzen 16 teilweise auf. Dazu gehörten etwa
einzelne Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes und des
Glücksspielgesetzes. 24 Gesetze, unter anderem das Ökostromgesetz, das Apothekengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz,
das Bundesvergabegesetzes und das Studienförderungsgesetz, hielten hingegen der Prüfung stand.
Kritik übt der Verfassungsgerichtshof an der mangelnden Zahlungsmoral des Bundes bzw. belangter Behörden.
Ihm zufolge ist es im Jahr 2008 wiederholt vorgekommen, dass der Bund (die belangte Behörde), der nach Aufhebung
eines Bescheids verpflichtet wurde, dem jeweiligen Beschwerdeführer die Kosten des verfassungsgerichtlichen
Verfahrens zu ersetzen, seiner Zahlungspflicht nur zögerlich bzw. teilweise überhaupt nicht nachgekommen
ist. In einem solchen Fall ist der Verfassungsgerichtshof gezwungen, einen Antrag auf Exekution seines Erkenntnisses
an den Bundespräsidenten zu stellen.
Im Jahr 2008 wurde laut Bericht auch der Grundstein für eine umfassende Reorganisation des Präsidiums
des Verfassungsgerichtshofs gelegt. |