Aktionsplan Nanotechnologie der Bundesregierung verabschiedet
Wien (bmlfuw) - Die Bundesregierung verabschiedete den „Österreichischen Aktionsplan Nanotechnologie“.
Darin enthalten sind die Fragestellungen, wie Österreich die Chancen der Nanotechnologie in der Umwelt- und
Energietechnik, für neue ressourcenschonende Produkte oder für Einsätze in Klein- und Mittelbetrieben
bestmöglich nutzen und vor allem auch die Sicherheit der Anwendung gewährleisten kann. „Mit dem Aktionsplan
ist es gelungen, ein hochkomplexes Thema und unterschiedlichste Erwartungshaltungen und Interessen in gemeinsamen
Maßnahmen zu bündeln und unter einen Hut zu bringen.
Das ist maßgeblich für den erfolgreichen Einsatz von Nanotechnologie. Damit können wir eine sachliche
und transparente Diskussion der Sicherheit von nanotechnologischen Anwendungen gewährleisten und von ihren
Chancen nachhaltig und langfristig profitieren“, betonte Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich der Verabschiedung
des Aktionsplans im Ministerrat.
Das Kernstück des Aktionsplans Nanotechnologie bilden rund 50 Empfehlungen für spezifische, österreichische
Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die bis spätestens Ende 2012
umgesetzt werden sollen. Mehr als 20 verschiedene Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt,
Gesundheit, Arbeitnehmer- und Konsumentenschutz sowie VertreterInnen der Öffentlichkeit wirkten an der Entstehung
des Aktionsplanes mit.
Vier Schwerpunktbereiche
Die Empfehlungen sind in vier Schwerpunktbereiche gegliedert. Handlungsfelder sind hier die Stärkung Österreichs
als High-Tech-Standort unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Klein- und Mittelbetrieben sowie die
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und die Verstärkung des Dialogs und der Transparenz zwischen allen AkteurInnen
inklusive Öffentlichkeit. Dazu soll auch die Österreichische Nanotechnologie-Informations-Plattform (NIP)
dienen, die Wissen unterschiedlichster ExpertInnen zusammenführt. Darüber hinaus sind die Überprüfung
und Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Hinblick auf die Sicherung eines hohen
Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, sowie die Schließung von Wissenslücken
im Bereich der Sicherheitsbewertung der Nanotechnologie Schwerpunkte.
Empfehlungen für Maßnahmen umfassen die Bündelung von Ressourcen zur Bewertung von möglichen
Gesundheits- und Umweltrisiken (EHS-Programm). Denn ähnlich vielschichtig wie die Anwendungsmöglichkeiten
und Wirkmechanismen sind auch die toxikologischen Effekte von Nanomaterialien. Die Herausforderung für Österreich
besteht darin, das notwendige Expertenwissen im eigenen Forschungssystem aufzubauen und andererseits die Zusammenarbeit
und Abstimmung im europäischen und internationalen Kontext zu forcieren.
Anwendungsbereiche der Nanotechnologie
Nanotechnologie betrifft einen physikalischen Grenzbereich, in dem die Oberflächeneigenschaften gegenüber
den Volumeneigenschaften der Materialien eine immer größere Rolle spielen und zunehmend quantenphysikalische
Effekte berücksichtigt werden müssen. Die Herstellung und Anwendung von Nanomaterialien ist ein Trend
mit extremen Zuwachsraten. Eine der bekanntesten Anwendungen von Nano-Partikeln betrifft die Nachahmung des wasserabweisenden
„Lotuseffekts“, wodurch selbstreinigende Oberflächen möglich werden. Darüber hinaus wird Nanotechnologie
bei Schutzanstrichen für Karosserien verwendet. Auch der Schutz vor ultravioletter Strahlung in nahezu sämtlichen
modernen Sonnencremes wird durch nanoskaliges Titandioxid erzielt. Ein massiver gegenwärtiger Trend besteht
in der Ausrüstung von Textilien und anderen Gebrauchsgegenständen mit Nanosilber, das desinfizierend
wirkt. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit. |