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Arbeiterkammer kritisiert Maklterprovisionen |
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erstellt am
11 03. 10
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Tumpel: Höchste in Europa für heimische Wohnungssuchende
Der Wirtschaftsminister muss die Maklerverordnung rasch ändern, verlangt die AK
Wien (ak) - MieterInnen zahlen durchschnittlich 2.400 Euro, Käufer einer Eigentumswohnung durchschnittlich
5.400 Euro an Maklerprovision. Das zeigt eine aktuelle Ifes-Erhebung für die AK bei 200 MieterInnen und WohnungseigentümerInnen.
"Für die Vermittlung einer Wohnung müssen Mieter und Wohnungssuchende so tief in die Geldbörse
greifen wie nirgendwo sonst in Europa", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. Was bekommen sie dafür?
Viel zu oft schlechte, unvollständige Infos. So wird etwa in vielen Fällen den Mietern verschwiegen,
ob die verlangte Miete dem Gesetz entspricht oder in welchem Zustand die Wohnung ist.
Praktisch alle Makler verlangen von MieterInnen die höchst mögliche Provision. Das sind drei Monatsmieten
bei unbefristeten Mietwohnungen, zwei Monatsmieten bei bis zu drei Jahre befristeten Mietwohnungen plus 20 Prozent
Umsatzsteuer. So zahlen MieterInnen durchschnittlich 2.400 Euro Höchstprovision. Bei den Eigentümern
wurde in drei Viertel der Fälle die Höchstprovision verrechnet. Sie macht drei Prozent des Kaufpreises
plus 20 Prozent Umsatzsteuer aus. WohnungskäuferInnen mit Höchstprovision zahlten im Schnitt 6.070 Euro.
Die Durchschnittsprovisionszahlung lag bei rund 5.400 Euro. Jeder zweite befragte Mieter hatte den Eindruck, dass
der Makler in erster Linie die Interessen des Vermieters vertreten hat. Das Ergebnis entspricht auch den tatsächlichen
Marktverhältnissen. Die VermieterInnen oder Hausverwalter beauftragen die Makler, ihnen einen Mieter zu suchen.
Trotzdem zahlen die Hausverwalter/VermieterInnen in der Regel nichts an den Makler. Die Makler halten sich stattdessen
bei den MieterInnen schadlos. Sie müssen folglich die höchsten Provisionen in Europa zahlen.
Die AK Studie zeigt, dass Makler Wohnungssuchende oft schlecht informieren. MieterInnen bekamen zwar in der
Regel die Aufgliederung der Miet- und Betriebskosten und den Mietvertragsentwurf. In 15 Prozent der Fälle
bekamen sie keine Kostenaufstellung und keinen Mietvertragsentwurf. Genauere Infos über etwa den Zustand des
Hauses, der Wohnung oder Einrichtung durch den Makler bestätigten nur sechs von zehn MieterInnen. Noch viel
lückenhafter ist die Informationsweitergabe der Makler an die angehenden MieterInnen: Über gesetzliche
Grundlagen des Mietvertrages informieren nur 36 Prozent. Darüber, ob die Miethöhe dem Gesetz entspricht,
informierten nur 24 Prozent. Über allfällige nachteilige Klauseln im Mietvertrag informierten nur 22
Prozent.
KäuferInnen einer Eigentumswohnung legten Makler zwar in den meisten Fällen einen Grundbuchauszug
und den Kaufvertragsentwurf vor. Aber zwölf Prozent erhielten keinen Grundbuchauszug, 18 Prozent keinen Kaufvertragsentwurf.
Jedem fünften Käufer unterschlugen die Makler eine Aufstellung der Bewirtschaftungskosten (etwa Betriebskosten,
Rücklagen). 35 Prozent der Befragten bekamen vom Makler nicht den Wohnungseigentumsvertrag. Fast jeder Zweite
wurde nicht über anstehende Hausreparaturen informiert.
Ifes (Institut für empirische Sozialforschung) hat für die AK 200 Personen befragt, die in den letzten
vier Jahren eine Wohnung über Makler gemietet oder gekauft haben.
Der Wirtschaftsminister muss die Maklerverordnung rasch ändern, verlangt die AK. "Die Maklerprovisonen
für Miet- und Eigentumswohnungen müssen gesenkt werden", fordert AK Präsident Herbert Tumpel.
Ein europaweiter AK Vergleich zeigt: Die österreichischen MieterInnen und WohnungskäuferInnen sind durch
Maklerprovisionen extrem belastet. Sie zahlen die höchsten Provisionen.
Das zahlen MieterInnen und WohnungseigentümerInnen an Maklerprovision:
Land Mietwohnung: Prozent der Eigentumswohnung:
Jahresmiete ohne Ust*) Provision ohne Ust*)
Österreich 22,70 Prozent 3 Prozent des Kaufpreises
Niederlande keine Provision 1 bis 2 Prozent, wenn
Käufer der Auftraggeber ist
Belgien keine Provision 3 bis 5 Prozent, wenn
Käufer der Auftraggeber ist
Großbritannien keine Provision keine Provision
Irland keine Provision keine Provision
Norwegen keine Provision nur wenn Käufer der
Auftraggeber ist
Schweden geringer Fixbetrag nur wenn Käufer der
Auftraggeber ist
Deutschland 12,03 Prozent ortsübliche Provision
Finnland 8,33 Prozent keine Provision
Frankreich 4,50 Prozent frei vereinbar
Luxemburg 4,17 Prozent keine Provision
Italien 3,50 Prozent rund 2 Prozent des
Kaufpreises
*) Umsatzsteuer
Die Maklerprovisionen sind viel zu hoch. Die AK verlangt eine sofortige Änderung der Maklerverordnung:
- Provisionsbelastung bei allen Mietwohnungen zumindest auf deutsches Niveau senken:
- Die Provisionsbelastungen für MieterInnen müssen in Österreich auf zumindest deutsches Niveau
gesenkt werden, das sind maximal zwei Nettomonatsmieten (Mieten ohne Hausnebenkosten) für alle Wohnungsmietverträge.
- Runter mit den Maklerprovisionen bei Kaufverträgen: Bei Kaufverträgen von Eigentumswohnungen und
Eigenheimen müssen die Maklerprovisionen für den Käufer auf zwei Prozent der Kaufsumme beschränkt
werden. + Keine Provisionen für Hausverwalter, Sub- und Tochterfirmen: Hausverwalter oder Sub- und Tochterfirmen
des Vermieters dürfen vom Wohnungssuchenden keine Provisionen verlangen. Denn es liegt überhaupt keine
Vermittlungstätigkeit vor.
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Ludwig unterstützt AK-Forderung nach Senkung der Maklergebühren
Leistbarkeit von Wohnraum muss auch in Zukunft gesichert sein! Bundesweite Regelung nötig.
Die Wr. Wohnbaupolitik wirkt preisdämpfend auf den gesamten Wohnungsmarkt.
Wien (rk) -Wie von der Arbeiterkammer erhoben, zahlen MieterInnen, die sich am privaten Markt eine Wohnung
suchen, durchschnittlich 2.400 Euro Maklergebühren. Während Wiener Wohnen, das Wohnservice Wien oder
die Gemeinnützigen Wohnbauträger keine Makler einbinden, und dadurch kein Cent Vermittlungsgebühren
anfällt, müssen Wohnungssuchende auf dem privaten Immobilienmarkt hierzulande im EU-Vergleich am tiefsten
ins Geldbörserl greifen. "Es kann nicht sein, dass wir im geförderten Wiener Wohnbau weltweites
Vorzeigebeispiel sind und leistbaren Wohnraum schaffen, während im privaten Bereich soviel gezahlt werden
muss, wie sonst nirgendwo in Europa", so Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig.
"Wenn man sich schon nicht dazu durchringen kann, dass die Vermieter, die Makler engagieren, auch für
die Gebührenentrichtung aufzukommen haben, sollte in einem ersten Schritt zumindest die Provisionsbelastung
auf ein Niveau, wie beispielsweise in unserem Nachbarland Deutschland, gesenkt werden. Das heißt: maximal
zwei Nettomonatsmieten statt bisher bis zu drei Bruttomonatsmieten!", betonte der Wiener Vizebürgermeister
heute erneut: "Die Verantwortung das zu ändern, liegt eindeutig bei den zuständigen Ministern im
Wirtschafts- und Justizministerium", so Ludwig.
20.000 Wohnungen werden jährlich auf dem privaten Wohnungsmarkt in Wien neuvermietet. Aufgrund enorm hoher
und weiterhin steigender Maklergebühren sowie fehlender oder unklarer gesetzlicher Rahmenbedingungen - Dachgeschosswohnungen
und Ein- und Zweifamilienhäuser sind beispielsweise aus dem Mietrechtsgesetz ausgenommen - steigen die Mieten
und damit die Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner auf dem privaten Sektor weiter an. Dadurch erhöhe
sich der Druck auf den kommunalen Wohnbau, wie Ludwig betont.
"Rund 60 Prozent der Wienerinnen und Wiener leben bereits heute in einer geförderten Wohnung. Dieser
außerordentlich hohe Anteil geförderter Wohnungen am gesamten Wohnungsmarkt trägt ganz wesentlich
zur ausgezeichneten Lebens- und Wohnqualität in unserer Stadt und zur Leistbarkeit der Mieten bei", so
Ludwig. Zudem stelle die Stadt Wien durch eine ganze Reihe von aktuellen Maßnahmen ihren Ruf als internationales
Vorzeigebeispiel im sozialen Wohnbau eindrucksvoll unter Beweis: "So wird derzeit jährlich die Errichtung
von knapp 7.000 neuen Wohnungen - das entspricht in etwa rund 85 Prozent der gesamten Neubauleistung in Wien -
gefördert. Damit schaffen wir ein qualitativ hochwertiges Angebot zu leistbaren Preisen, gleichzeitig wird
damit das Potential an preisgünstigem Wohnraum am gesamten Wohnungsmarkt erhöht", betonte der Wiener
Vizebürgermeister. Hinzu kommen noch einmal mehr als 10.000 Wohnungen, die jedes Jahr gefördert saniert
werden.
"Oberstes Gebot ist und bleibt, dass das Wohnen auch für die Bezieherinnen und Bezieher mittlerer und
geringer Einkommen finanzierbar bleibt", unterstreicht Ludwig, der sich in diesem Zusammenhang auch ganz dezidiert
gegen mögliche Kürzungen von Mitteln der Wohnbauförderung ausspricht.
"Die Wohnbauförderung ist das zentrale Instrument für die Schaffung und Sicherung von erschwinglichem
Wohnraum. In Wien werden die Mittel der Wohnbauförderung im Rahmen des Zweckzuschussgesetzes, im Gegensatz
zu einigen anderen Bundesländern, ausschließlich für den Bereich Wohnen verwendet. Dabei setzen
wir auf drei Säulen: die Neuerrichtung von Wohnräumen, die Sanierung bestehender Altbauten und die Subjektförderung,
also die direkte finanzielle Unterstützung sozial Schwächerer. Außerdem koppeln wir die Wohnbauförderung
im Rahmen des Wiener Klimaschutzprogramms KliP bereits seit Jahren gezielt an Maßnahmen für den Schutz
des Klimas", so Vizebürgermeister Michael Ludwig.
Das Land Wien erhält im Schnitt 450 Millionen Euro im Rahmen des Finanzausgleichs vom Bund. Zusätzlich
werden von der Stadt Wien noch einmal rund 80 bis 130 Millionen Euro in die Errichtung und Sanierung von Wohnungen
investiert.
Insgesamt erhalten die Länder im Rahmen des laufenden Finanzausgleichs bis 2013 jährlich rund 1,8 Milliarden
Euro an Zweckzuschüssen für den Wohnbau (in Form von Steueranteilen) vom Bund. Kürzung dieser Mittel
um 500 Millionen Euro hätte nach einer Modellrechnung des Verbands gemeinnütziger Bauunternehmen (GBV),
die dieser am Montag dieser Woche präsentierte, monatlich rund 280 Euro höhere Mietkosten in einer durchschnittlich
großen Wohnung zur Folge.
"Dennoch kann nicht Ziel der Wohnungspolitik sein, dass die gesamte soziale Verantwortung ausschließlich
vom geförderten Wohnbau übernommen wird, während die privaten Hausbesitzer Renditen maximieren.
Ich erwarte mir daher von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu einer sozialen Wohnpolitik. Auf bundespolitischer
Ebene müssen in Form einer Mietrechtsreform gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, die dafür sorgen,
dass auch im Bereich der Privathäuser leistbare Wohnungen zur Verfügung stehen", erklärte der
Wiener Wohnbaustadtrat und Vizebürgermeister abschließend. |
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Markowitz: Senkung der Maklerprovisionen ist BZÖ-Forderung
Wien (bzö) - "Schön, dass am Tag genau ein Jahr, nachdem das BZÖ einen diesbezüglichen
Antrag eingebracht hat, uns auch die AK Recht gibt", erklärte BZÖ-Bauten- und Jugendsprecher Stefan
Markowitz die Ergebnisse einer aktuellen Erhebung. Markowitz fordert daher erneut, dass die Provisionen auf maximal
zwei Monatsmieten - beziehungsweise auf eine bei befristeten Mietverträgen - begrenzt werden. "Gerade
junge Menschen werden als Wohnungssuchende derzeit geschröpft", kritisiert Markowitz. Er verlangt auch,
dass den Maklern "stichprobenartig auf die Finger geschaut wird, denn immer wieder ist zu hören, dass
keine Rechnungen ausgestellt und damit Abgaben hinterzogen würden", so Markowitz, der einen weiteren
Antrag ankündigt. |
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Ellensohn: Runter mit den Maklerprovisionen
Grüne Wien fordern Novellierung des Maklergesetzes - Faymann unterstützt seit
2005 Position der Grünen
Wien (grüne) - Der Stadtrat der Grünen Wien, David Ellensohn, fordert die Senkung der Maklerprovisionen
auf maximal zwei Bruttomonatsmieten und eine Novellierung des Maklergesetzes und der Immobilienmaklerverordnung.
"Die Maklerprovisionen sind in Österreich viel zu hoch und im europäischen Vergleich die teuersten.
Ein Wohnungswechsel kostet in Wien mittlerweile ein Vermögen", so Ellensohn. Zusätzlich fordern
die Grünen Wien die Novellierung des Maklergesetzes und der Immobilienmaklerverordnung. "Es ist nicht
einzusehen, warum in Österreich meist beide Seiten, - also VermieterInnen und MieterInnen - Provision zahlen
müssen. Wir fordern, dass nur derjenige Provision zahlt, der das Maklerbüro aktiv beauftragt hat. Alles
andere ist Abzocke und nicht nachvollziehbar."
Den Antrag der Grünen Wien auf Senkung der Maklerprovisionen, der im Gemeinderat auch mit den Stimmen der
SPÖ beschlossen wurde, hatte der damalige Wiener Wohnbaustadtrat und heutige Bundeskanzler Werner Faymann
ausdrücklich unterstützt. "Jetzt kann Faymann Nägel mit Köpfen machen und endlich die
überteuerten Maklerprovisionen senken. Jetzt sitzt er am Hebel, wir warten seit fünf Jahren darauf, dass
seinen Worten endlich Taten folgen", so Ellensohn abschließend. |
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FV Immobilienmakler weist Vorwürfe der AK als unseriös zurück
Obmann Malloth: "AK vergleicht Äpfel mit Birnen - Provisionsvergleich
stammt aus 1998" - VKI stellte Immobilienmaklern gutes Zeugnis aus
Wien (pwk) -Der Fachverband der Immobilienmakler weist die Vorwürfe der Arbeiterkammer strikt
zurück. "Beim Vergleich mit dem europäischen Ausland verwendet die Arbeiterkammer eine Studie aus
dem Jahr 1998, das ist schlicht und einfach unseriös. Zudem ist heute wie damals ein direkter Länder-Vergleich
aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen", nimmt Thomas Malloth,
Obmann des Fachverbandes der Immobilienmakler, Bezug auf die Aussagen von Arbeiterkammer-Präsident Herbert
Tumpel. Die Arbeiterkammer hatte am 10.03. aufgrund einer präsentierten IFES-Studie die Senkung der Maklergebühren
in Österreich verlangt.
Während in anderen Ländern, wie etwa Großbritannien, Irland oder Norwegen, Konsumenten bei jeder
Besichtigung zur Kasse gebeten werden, gäbe es in Österreich lediglich ein Erfolgshonorar, so Malloth.
Auch das Mietniveau sei in zahlreichen Ländern weit höher, außerdem gäbe es einen wesentlich
größeren Markt. Denn während die Wohnungsvergabe der Kommunen in Österreich von allen Steuerzahlern
finanziert werde, laufe in anderen Ländern alles über Makler.Maklerberatung erspare Zeit und - obwohl
sie etwas kostet - auch Geld, zeigt sich Malloth überzeugt: "Unsere Beratung ist eine wertvolle Orientierungshilfe,
die die zahlreichen Angebote am Immobilienmarkt objektiviert. Die umfassende Kenntnis aller vertragsrechtlichen
Belange sowie der marktadäquaten Preise machen den Immobilienmakler beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie
zum unverzichtbaren Partner." Der Immobilienmakler haftet für die Informationen, die er weitergibt.
Die hohe Konsumentenzufriedenheit mit der Maklerdienstleistung bestätigte eine top-aktuelle Umfrage aus Tirol.
Demnach hat jeder vierte befragte Käufer oder Mieter die Leistungen eines Immobilienfachmannes in Anspruch
genommen. Als Hauptgründe wurden vor allem die Sicherheit der seriösen Abwicklung, die Kompetenz des
Immobilienmaklers sowie eine erhebliche Zeitersparnis bei der Objektsuche angegeben. Drei Viertel der Befragten,
die in den letzten fünf Jahren die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen haben, würden
dies aufgrund der positiven Erfahrungen wieder tun. Dieses Bild bestätigte erst im vergangenen Jahr ein Test
des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der den Immobilienmaklern ein gutes Zeugnis ausstellte.
Auch der Branche selbst sind Qualität und Transparenz der gebotenen Dienstleistungen ein Anliegen. Besonders
erfolgreiche Immobilienmakler werden jedes Jahr durch den Immobilienpreis Immy vor den Vorhang geholt. Seit 2009
werden in Wien im Rahmen des Immy alle marktpräsenten Makler einem standardisierten Qualitätstest unterzogen.
Bewertet werden Reaktionsgeschwindigkeit bei Anfragen, die Qualität und Vollständigkeit schriftlicher
Unterlagen zu einem Objekt, Freundlichkeit, Verbindlichkeit und Termintreue der Makler sowie die persönliche
Beratung vor, bei und nach einem Besichtigungstermin.
"Fachkenntnis, eingehende Beratung, aussagekräftige Unterlagen und ein professioneller Marktauftritt
sind Kernanforderungen der Kunden an Immobilienmakler. Diesen Grundsätzen fühlen wir uns verpflichtet",
so Malloth, und weiter: "Es ist unzumutbar, dass durch falsche Behauptungen und medienwirksame Angriffe eine
gesamte Branche in den Schmutz gezogen wird." |
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ÖVI wehrt sich gegen tendenziöse Makler-Berichterstattung
durch die AK
Mit aller Vehemenz wehrt sich der Österreichische Verband der Immobilientreuhänder
gegen die heute zum x-ten Mal von der Arbeiterkammer aufgestellten Behauptungen.
Wien (övi) - "Der Versuch der AK, die laufenden Verhandlungen der Sozialpartner in bezug
auf die Mieterprovision durch mediale Querschüsse zu torpedieren, ist schlichtweg abzulehnen. Der zitierte
Vergleich mit den anderen europäischen Ländern ist einfach falsch", so ÖVI Geschäftsführer
Anton Holzapfel. Die mehr als 10 Jahre alte Studie hat gravierende Mängel, weil die unterschiedlichen Geschäftsmodelle
in den einzelnen europäischen Ländern nicht berücksichtigt sind. Oftmals wird die Vermittlung einer
Wohnung nämlich von einer Immobilienverwaltung durchgeführt, die im Rahmen eines prozentuellen Anteils
an der Miete dann monatlich ein Entgelt erhält.
Maklergesetz sichert Dienstleistungsqualität
Der ÖVI erachtet außerdem die österreichische Gesetzeslage als ausreichend: Das Maklergesetz
sichert dem Kunden einen überaus großen Schutz. Wenn der Makler seine Informationspflichten verletzt
hat, steht dem Kunden eine Provisionsminderung zu. Anders als die von der AK zitierte Studie, dass Kunden mit der
Beratungsqualität der Immobilienmakler unzufrieden seien, haben selbst jüngere Studien des VKI Gegenteiliges
ergeben.
Mietprovision in Diskussion
Das Regierungsprogramm sieht eine Kürzung der Maklerprovision von 3 auf 2 Monatsmieten vor, was von
den Branchenvertretern vehement abgelehnt wird. Eine Verdienstminderung von einem Drittel wird für Unternehmen,
die sich ausschließlich mit der Vermietung beschäftigen, zu einer wirtschaftlichen Überlebensfrage
werden. "Mit der Kürzung der Provision wird auch die Qualität der Vermittlung und der Kundenbetreuung
sinken" sagt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des ÖVI.
Besonders kontraproduktiv ist die angedachte Kürzung der Provision bei Wohnungen im Vollanwendungsbereich
des MRG: Die Forderung, dass doch der Vermieter hier eine Provision zahlen soll, geht völlig ins Leere. Er
darf diese weder in den Richtwertmietzins einkalkulieren, noch in der Hauptmietzinsreserve verrechnen" so
Holzapfel weiter. Bei allen anderen Produkten und Dienstleistungen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre
Vermarktungskosten einzupreisen, bei der bestehenden Preisbindung der Mieten ist dies aber gesetzlich nicht möglich.
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