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Gesundheitsministerium startet Fachinfo-Kampagne zu Notfallverhütung |
erstellt am |
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Wien (bgf) - Nachdem sich der Oberste Sanitätsrat mehrfach für eine Rezeptfreistellung der "Pille
danach" ausgesprochen hatte, wurde diese Empfehlung im Dezember 2009 per Bescheid vom Bundesamt für Sicherheit
im Gesundheitswesen umgesetzt. "Ich habe mich aus Überzeugung für die Rezeptfreistellung eingesetzt,
da dies ein wichtiges frauenpolitisches Anliegen ist", so Gesundheitsminister Alois Stöger. Parallel
dazu kündigte der Minister eine begleitende Fachinformations-Kampagne an. "Diese Kampagne, in der die
wichtigsten Details zur 'Pille danach' leicht verständlich aufbereitet werden, geht nun an den Start. Es ist
mir ein großes Anliegen, einerseits den betroffen Frauen und andererseits den beratenden Einrichtungen sachliche
und kompakte Informationen zur Verfügung zu stellen ", betont Stöger anlässlich des Kampagnenstarts
Anfang März. Die Fachinformationen werden mit einem Begleitbrief des Gesundheitsministers an alle relevanten Stellen wie etwa Apotheken, Frauenärztinnen und -ärzte, gynäkologische Ambulanzen oder Jugendberatungseinrichtungen übermittelt und sollen bei der Beratung behilflich sein. Folgende Aspekte werden auf den Plakaten und im Infofolder erläutert: - Ein Notfallkontrazeptivum ersetzt keinesfalls eine reguläre Verhütungsmethode. - Eine bestehende Schwangerschaft kann durch die Einnahme nicht abgebrochen werden. - Die "Pille danach" bietet keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. - Eine Verhinderung der Schwangerschaft ist nicht in jedem Fall gegeben, insbesondere wenn Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs besteht. - Es wird nachdrücklich eine Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Frauenheilkunde empfohlen. |
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Informationen: http://www.notfallpille.at | ||
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