Wien (bmi) - Im Rahmen der Fachgespräche "Aus dem Inneren" erläuterte Innenministerin
Maria Fekter am 18.03. gemeinsam mit dem Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger,
Dr. Hans- Jörg Schelling, und dem Tiroler Landesrat DI Dr. Bernhard Tilg die aktuelle Lage des Flugrettungswesens
in Österreich.
Ein Hubschrauber-Rettungsdienst ist aus einer modernen Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken und liegt grundsätzlich
im Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer.
Um eine flächendeckende Notarztversorgung zu gewährleisten, wurden ab 1984 zwischen dem Bund und den
Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Wien, Steiermark und Kärnten Gliedstaatsverträge
nach Art 15a B-VG über einen gemeinsamen Hubschrauberrettungsdienst abgeschlossen. Damals verfügte nur
der Bund über geeignete Fluggeräte und Personal. Die Verträge bildeten die Grundlage für den
Aufbau einer fliegenden Notarztversorgung. Jahrelang wurde so in sieben Bundesländern die Flugrettung durch
Piloten und Hubschrauber des Innenministeriums erbracht. Niederösterreich und Burgenland gingen von Anfang
an eigene Wege.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde hinterfragt, warum das Innenministerium Leistungen erbringt, die nur bedingt
in die Zuständigkeit des Ressorts fallen. Private Hubschrauberbetreiber konzentrierten sich zunehmend auf
den Rettungsdienst. Der Bund legte seinen Hauptschwerpunkt auf seine Kernaufgaben. Daher wurde mit einer privatrechtlichen
Vereinbarung die Aufgabe des Bundes im Bereich der Flugrettung – also Notarzteinsätze – im Jahr 2000 auf den
ÖAMTC übertragen. Dieser führt diese Aufgabe seit dem 1. Jänner 2001 solidarisch und für
den Bund unentgeltlich durch. Diese Vereinbarung wurde vom ÖAMTC im Oktober 2008 mit Wirksamkeit 31. Dezember
2010 gekündigt.
Nachdem Innenministerin Maria Fekter bilaterale Gespräche mit den Landeshauptleuten durchgeführt hatte,
wurde am 27. Oktober 2009 gemeinsam mit Gesundheitsminister Alois Stöger eine Expertengruppe zum Thema "Zukunft
der Flugrettung" eingeladen.
Darüber hinaus gab es im ersten Halbjahr 2009 Bemühungen für ein bundeseinheitliches Rettungsgesetz,
die vom Bundesministerium für Gesundheit initiiert wurden. Es wurde ebenfalls eine Arbeitsgruppe im BM.I installiert,
die sich mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Lösung befasst hatte.
In weiteren Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit unter Einbindung des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger wurde versucht, Lösungsmöglichkeiten und Lösungsszenarien für
eine bundeseinheitliche Flugrettung zu entwickeln. Diese Gespräche zeigten, dass die Interessen und Intentionen
der Bundesländer in maßgeblichen Punkten voneinander abweichen.
Das Innenministerium könnte nun die Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG mit den Bundesländern Vorarlberg,
Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Wien, Steiermark und Kärnten kündigen. Doch das Bundesministerium
für Inneres versucht weiterhin, hier den Ländern bei einer Lösung für die Zukunft beizustehen,
beziehungsweise selbst in die Verantwortung zu gehen und eine Ausschreibung zur Erfüllung der 15a-Verträge
zu initiieren.
"Mein oberstes Anliegen ist, dass die Menschen in Österreich auch weiterhin optimal versorgt sind und
wir das hohe Niveau an Sicherheit auch im Bereich der Flugrettung gewährleisten. Die Versorgung der Bevölkerung
auf dem Gebiet der Flugrettung muss auch in Zukunft sicher gestellt sein. Ich bin hier für jeden konstruktiven
Lösungsansatz offen", sagte Innenministerin Maria Fekter. Für Bundesländer, welche die Flugrettung
selbst in ihrem Kompetenzbereich organisieren wollen, wird das möglich sein. Der Bund übernimmt selbstverständlich
auch die Versorgungssicherheit für jene Bundesländer, die selbst keine Vorkehrungen für die Flugrettung
treffen. "Sie kennen mein Ziel: Österreich – das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität.
Für diese Eckpunkte – Sicherheit und Lebensqualität – ist eine optimale Flugrettung unabdingbar. Dafür
gestalte ich Sicherheit", so die Ministerin. |