Weniger Plätze als im Vorjahr - Vorrang für neue EU-Bürger und Asylwerber
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute nach dem Jänner-Kontingent - ein
zweites Kontingent von 5.245 Plätzen für ausländische Saisoniers in der Land- und Forstwirtschaft
freigegeben. Damit stehen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben heuer in Summe 10.415 Kontingentplätze
zur Verfügung. Das entspricht einer Reduktion um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das gleichzeitig
freigegebene Kontingent für den kurzfristigen Einsatz von Erntehelfern beträgt 6.990 und ist um 2,5 Prozent
niedriger als im Vorjahr.
Vorrangiges Ziel ist, das vorhandene Arbeitskräftepotential bestmöglich zu nutzen und auch in der Landwirtschaft
möglichst viele Arbeit suchende Personen in Beschäftigung zu bringen. Das AMS erteilt demnach Bewilligungen
nur dann, wenn die Saisonstelle nicht mit einem/einer Arbeit suchend Vorgemerkten besetzt werden kann.
Wie schon bisher ist das AMS angewiesen, Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Saisoniers
aus Drittstaaten bevorzugt zu bewilligen. Diese EU-rechtlich verpflichtende Gemeinschaftspräferenz ist arbeitsmarktpolitisch
sinnvoll, weil Bürger aus den neuen EU-8-Mitgliedstaaten ab Mai 2011 ohnehin freien Zugang zum Arbeitsmarkt
haben werden. Bereits über 80 Prozent aller landwirtschaftlichen Saisoniers kommen aus den neuen Mitgliedstaaten.
In beiden Verordnungen ist heuer erstmals festgelegt, dass auch Asylwerber bevorzugt zu einer Saisonbeschäftigung
zugelassen werden können, bevor neue Saisoniers aus Drittstaaten hereingeholt werden. Asylwerber haben nur
ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, stehen aber dem Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens grundsätzlich
zur Verfügung. Mit einer Erweiterung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten können sie zumindest
vorübergehend selbst zur Deckung ihres Lebensunterhaltes beitragen und damit die Budgets der Grundversorgung
entlasten.
Bewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente werden für maximal sechs Monate erteilt, für Stammsaisoniers
aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bewilligungsdauer bis zu neun Monaten zulässig. Die Erntehelfer
dürfen maximal sechs Wochen eingesetzt werden. |