Mindestsicherung im Ministerrat beschlossen  

erstellt am
17  03. 10

Start am 1. September 2010
Wien (bmask) - Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde im Ministerrat am 16.03. beschlossen. Inkrafttreten wird die neue Sozialleistung 1. September. Ziel der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) ist es, einerseits die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Sozialhilfesysteme zu vereinheitlichen und anderseits Menschen in Notlagen mit einem Grundeinkommen abzusichern, damit diese ihren Lebensunterhalt (Nahrung, Bekleidung, Miete, Heizung, Strom, etc.) abdecken können. Die BMS unterstützt zudem die BezieherInnen bei der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit durch gezielte Beschäftigungs- und Weiterbildungsinitiativen. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Ausgleichszulage und beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare.

Detailinformationen erfahren Sie auf der Site des Ministeriums hier >

 

Mautz: Neue Berechnung wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit
Frauen profitieren von Änderungen der Notstandshilfe
Wien (sk) - "Rund 85 Prozent der abgelehnten Notstandshilfe-Anträge betreffen Frauen. Viele Frauen geraten somit in eine starke finanzielle Abhängigkeit von ihren Partnern", so SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Mautz nach dem Ministerrat. Mautz bewertet den Ministerratsbeschluss zur Umsetzung der Mindestsicherung und die damit einhergehenden Verbesserungen der Notstandshilfe als "äußerst positiv" und "dringend notwendig". Die Berechnung der Notstandshilfe hänge im Gegensatz zum Arbeitslosengeld vom Partner-Einkommen ab. In Extremfällen werde den Frauen der Anspruch auf Notstandshilfe sogar komplett verweigert.

"Die Änderung der Berechnung des Partner-Einkommens ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit", betonte Mautz und unterstrich: "Es ist wichtig, der finanziellen Abhängigkeit der Frauen von ihrem Partner entgegenzuwirken und ihnen somit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen."

 

Wöginger: Hilfe für jene, die wirklich Hilfe brauchen
Arbeit und Leistung müssen sich lohnen - Fairness mit Transferkonto
Wien (övp-pk) - "Mit dem Regierungsbeschluss zur Mindestsicherung ist ein Schritt in Richtung Hilfe für jene gelungen, die wirklich Hilfe brauchen. Die Mindestsicherung darf aber keine soziale Hängematte werden, daher wird auch ganz klar geprüft, ob eine Arbeitswilligkeit gegeben ist oder nicht. Denn Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Dem sozialen Missbrauch muss aber ein Riegel vorgeschoben werden", betont ÖVP- Sozialsprecher August Wöginger. "Mit dem von der ÖVP durchgesetzten Transferkonto können wir einen entscheidenden Beitrag dazu leisten. Es geht nicht darum, Menschen etwas wegzunehmen, sondern dafür zu sorgen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird", so Wöginger.

"Die Volkspartei ist die Partei der arbeitenden Menschen. Wir wollen Fairness für jene, die durch ihre Leistung den österreichischen Sozialstaat erst ermöglichen. Es kann keine Verteilungs- ohne Leistungsgerechtigkeit geben", betont der ÖVP- Sozialsprecher und schlägt eine jährliche Evaluierung der Arbeitswilligkeit durch das AMS vor, die als Bericht dem Nationalrat vorgetragen wird. Wöginger abschließend: "Jeder Euro jenen, die unsere Hilfe wirklich brauchen. Aber Schluss für jene, die unseren Sozialstaat missbrauchen."

 

Rösch: 1.600 Euro brutto wäre fairer Mindestlohn
ÖGB-Präsident verspielt die Zukunft der Arbeitnehmer
Wien (fpd) - Die Freiheitlichen Arbeitnehmer fordern bereits seit Jahren eine Erhöhung des Mindestlohnes. Denn konnte unter dem "harten" Schilling ein Arbeitender noch eine ganze Familie ernähren, schaffen dies heute kaum zwei Arbeitende gemeinsam. Damit fand der neu geprägte Begriff "working poor" traurigerweise als arbeitstechnischer Begriff Einzug, so der Obmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer, Ing. Bernhard Rösch. Dieser Entwicklung müsse schleunigst entgegengesteuert werden. Allerdings sicherlich nicht mit Steuererhöhungen, wie es die SPÖVP-Bundesregierung beschließt, sondern mit der Stärkung der Kaufkraft. Umso erfreulicher sei es, dass nun auch der ÖGB den Forderungen der FA beipflichtet und endlich, wenn auch sehr spät und zaghaft, einen Schritt in die richtige Richtung setzt. 100 Euro netto auf alle Kollektivverträge könne nur der Anfang sein. Die FA fordert jedenfalls einen fairen Mindestlohn von 1.600 Euro brutto, was nicht ganz 1.200 Euro netto entspräche, so Rösch weiter.

Der Ministerrat hat nun die Einführung der Mindestsicherung bis September 2010 beschlossen. Ohne breitem, politischen Konsens, fachlichem Austausch oder gar inhaltlicher Evaluierung einigte man sich auf rund 800 Euro netto (die genaue Höhe ist noch offen) 14 Mal pro Jahr. Zusätzliche Leistungen der Länder, wie zum Beispiel Wohn- und Heizkostenzuschüsse, sind noch nicht inkludiert. Hier müsse es einen weit deutlicheren Unterschied zum Mindestlohn geben, wenn ein Vollzeitarbeitnehmer rund 870 Euro im Monat erhält! Bei diesen Zahlen könne wohl jeder die künftige Entwicklung erahnen. Daher könne dieser ÖGB-Beschluss wirklich nur ein Anfang sein, um jenen, die die ganze Woche schuften, auch gebührenden Respekt zu zollen. BM Hundstorfer gab zur 60-Stunden-Woche und zum 10-Stunden-Tag ohne Überstundenzuschlag seine Zustimmung. Dies sei ein weiterer Schlag ins Gesicht für jeden Arbeitnehmer. Daher sei ihm, Hundstorfer, erklärt, dass es die arbeitende Bevölkerung ist, die sowohl ihn, als auch eine Mindestsicherung finanziert, sagt Rösch.

Generell könne festgehalten werden, dass die FSG ausschließlich ihre eigenen Interessen wahren. Kein Wunder also, dass 90 Prozent der Arbeitnehmer weder das Gesicht des ÖGB-Präsidenten, noch seinen Namen kennen. SPÖ-Grande und Ex-ÖGB Chef Verzetnitsch hat "nur" den gesamten Streikfonds verspielt, aber der neue ÖGB-Präsident verspielt die Zukunft der Arbeitnehmer, meint Rösch abschließend.

 

Armutskonferenz: Weder "armutsfest" noch "Hängematte"
Neue Mindestsicherung im wesentlichen alte Sozialhilfe. Länder entscheidend. Noch viele offene Fragen
Wien (armutskonferenz) - "Entgegen der Aussendungen der Parteipressedienste, wird die Mindestsicherung weder das Sozialsystem armutsfest machen, noch dazu führen, dass keiner mehr arbeiten geht", stellt die Armutskonferenz klar. "Man kann rhetorisch und ideologisch wieder abrüsten. Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe", so die Armutskonferenz. "Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Entscheidend ist jetzt, welche Gesetze die Länder vorlegen."

Angesichts wachsender sozialer Notlagen erwartet sich die Armutskonferenz Antworten auf die noch immer ungelösten Fragen des derzeitigen Entwurfs zur "Mindestsicherung". Das sind Wohnkosten, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Reform des Vollzugs und das Verschlechterungsverbot. Denn sonst droht die Reform der Sozialhilfe in den Ländern nach hinten los zu gehen. Kärnten hat die Sozialhilfe bereits im Dezember massiv verschlechtert, Steiermark diskutiert übers Wohnen, andere Bundesländer können folgen.", so das Netzwerk, deren Mitgliedsorganisationen über 500000 Hilfesuchende im Jahr betreuen und unterstützen.

  • Sorgen Sie dafür, dass der Vollzug der Sozialhilfe auf denÄmtern der Länder verbessert wird. - Sorgen Sie dafür, dass die tatsächlichen Wohnkosten in derSozialhilfe berücksichtigt werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass bei existentiellen Nöten und Kosten wiekaputter Boiler oder Schulsachen niemand von der Sozialhilfeallein gelassen wird.
  • Sorgen Sie dafür, dass es zu einer Reform aktiverArbeitsmarktpolitik und des Selbstverständnisses des AMS als soziales Servicecenter kommt.


Nach Abzug der Fixkosten fürs Wohnen bleiben rund einem Drittel der Menschen, die sich hilfesuchend an Beratungsstellen wenden, weniger als 4 Euro pro Tag und Person im Haushalt übrig, um alle anderen Bedürfnisse abzudecken. 44 000 Sozialhilfe-BezieherInnen sind minderjährige Kinder und Jugendliche.

     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
zurück