Rasche gesetzliche Verbesserungen zum Schutz vor unerbetenen Werbeanrufen
notwendig
Wien (bmask) - Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer zieht Bilanz über die Konsumentenschutzhotline
des BMASK zur Thematik "unerbetene Werbeanrufe": "Innerhalb der letzten beiden Wochen haben sich
über 900 Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns gemeldet. Sehr viele Konsumentinnen und Konsumenten fühlen
sich durch zum Teil sehr aggressive unerwünschte Anrufe belästigt. Im Fokus der Anrufer und Anruferinnen
bei den Experten meines Ressorts standen vor allem Firmen, die Gewinnversprechungen oder Glücksspiele (z.B.
Lotto- und Totogemeinschaften) anbieten, aber auch Telefongesellschaften, die diesen Vertriebsweg nutzen",
resümiert Hundstorfer. "Ich freue mich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten unser Angebot so stark
genützt haben. Die Aktion hat gezeigt, wie groß der Beratungsbedarf und die Not der Menschen sind, die
aus derartigen Werbeanrufen resultieren. Die Ergebnisse unserer Umfrage bestärken mich als Konsumentenschutzminister
darin, weiterhin die rasche Umsetzung des Regierungsprogramms - nämlich eine wirksamere Regelung, die Konsumenten
vor solchen Vertragsfallen schützt - zu fordern", erklärt der Konsumentenschutzminister.
"Ziel unserer Sensibilisierungskampagne gegen unerwünschte Werbeanrufe vom 1. bis 12. März war,
den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits Tipps zu Verfügung zu stellen, wie sie auf unerwünschte
Anrufe reagieren können und sie anderseits einzuladen, ihre Erfahrungen mit Telefonkeilern mitzuteilen, damit
wir genauere Informationen über das Ausmaß des Problems bekommen", erläutert Hundstorfer.
Österreich hat sich mit dieser Initiative an der weltweiten Informationskampagne gegen unfaire oder betrügerische
Geschäftspraktiken beteiligt, die seit 2007 im Rahmen des sogenannten ICPEN, eines Netzwerkes von Vollzugsbehörden,
jährlich zeitgleich stattfindet.
Deutlich wurde im Zuge der Auswertung der KonsumentInnenanrufe, dass die Unternehmen mit Informationen über
sich selbst geizen. Genannt wird meist nur der Firmennamen. Die Anschrift oder der Sitz des Unternehmens sowie
eine Telefonnummer werden Verbrauchern werden fast nie mitgeteilt. Der Preis für die angebotene Leistung wird
etwa von zwei Drittel der Unternehmen genannt, während die Dauer der Bindung eines möglichen Vertrages
nur die Hälfte der angerufenen Personen erfährt. Besonders abgesehen haben es die Telefonkeiler auf die
Daten des Angerufenen: Mehr als die Hälfte der KonsumentInnen gaben an, dass sie regelmäßig ihren
Namen und ihre Adresse verifizieren sollten. Fast der Hälfte der Konsumentinnen und Konsumenten wurden ihre
Kontodaten entlockt. Fast 40 Prozent der angerufenen Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich von den Anrufern
massiv bedrängt oder unter Druck gesetzt. Beinahe 90 Prozent der Betroffenen sagen, sie wären über
ein Rücktrittsrecht nicht aufgeklärt worden.
Vom Gesetz her sind bereits jetzt unerbetene Anrufe grundsätzlich verboten und können mit saftigen Geldstrafen
belegt werden. Da der Anrufer aber in der Praxis oft unerkannt bleibt, können Strafen nur selten verhängt
werden. |