Novelle des Berufsausbildungsgesetzes durch Ministerrat: Neuer Vertrauensrat
kommt, bessere Anrechnung von Auslandspraktika, weniger Bürokratie bei Integrativer Berufsausbildung
Wien (bmwfj) - Der Ministerrat hat am 16.03. die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) eschlossen.
"Jugendliche, die im Rahmen der Ausbildungsgarantie in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen arbeiten,
können künftig aus ihren Reihen einen Vertrauensrat wählen. Damit werden sie auch in diesem Punkt
gegenüber ihren Kollegen in betrieblichen Lehrverhältnissen gleichgestellt", hebt Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner einen Schwerpunkt der Novelle hervor. Der jährlich neu zu wählende Vertrauensrat
soll die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Lehrlinge wahrnehmen. Die
genauen Rechte und Pflichten des Vertrauensrates werden vom Wirtschaftsministerium heuer in einer separaten Verordnung
geregelt, um flexible und bedarfsgerechte Regelungen zu ermöglichen.
Ein besonders wichtiger Punkt der BAG-Novelle ist auch die Ausweitung der Anrechnung von facheinschlägigen
Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit. "Auslandspraktika erhöhen die Karrierechancen, weshalb
wir die Bildungsmobilität von Lehrlingen weiter steigern wollen. Daher können künftig statt maximal
vier bis zu sechs Auslandsmonate pro Lehrjahr angerechnet werden", betont Mitterlehner. Dazu kommt: Durch
mehrere administrative Vereinfachungen können ausländische Ausbildungen und Prüfungen künftig
leichter in Österreich angerechnet werden.
Zahlreiche Verbesserungen bringt die BAG-Novelle auch bei der Integrativen Berufsausbildung (IBA) für Jugendliche
mit Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung. So kann die tägliche oder wöchentliche Normalausbildungszeit
auf Grund gesundheitlicher Erfordernisse flexibel reduziert werden, ohne dass dadurch die Qualität der Lehre
leidet. Zudem wird der Verwaltungsaufwand beim Wechsel von einem regulären Lehrverhältnis in eine IBA
verringert. Ein vorheriger Vermittlungsversuch des Arbeitsmarktservice für eine reguläre Lehrstelle gilt
künftig nicht mehr als zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines IBA-Vertrages.
Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten. |