Erstellung des 1. Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention startet
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat den Startschuss für die Erstellung des
ersten Staatenberichts zur innerstaatlichen Umsetzung der UN-Behindertenkonvention gegeben. Der Sozialminister
hat alle wesentlichen Akteure der österreichischen Behindertenpolitik eingeladen, ihm ihre Beiträge bis
30. April dazu zu übermitteln. Spätestens am 26. Oktober - zwei Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Konvention
- soll der österreichische Bericht dann an die UNO-Gremien geschickt werden. Der Sozialminister kündigt
darüber hinaus die Erstellung eines neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen in Österreich
an: "Ich beabsichtige, den Prozess zur Erstellung dieses Staatenberichts zu nützen, um auch über
die künftigen strategischen Ausrichtungen in der Behindertenpolitik zu sprechen. Die Ergebnisse dieser Diskussion
sollen dann in die Ausformulierung eines neuen Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen in Österreich,
einen NAP-Behinderung münden", informiert Hundstorfer.
Der Aktionsplan soll die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die nächsten zehn
Jahre beinhalten (2011-2020). Er soll unter Einbindung der einzelnen Akteure der Behindertenpolitik (Ressorts,
Behindertenorganisationen, Interessenvertretungen etc.) und unter Berücksichtigung der Diskussionen zum neuen
geplanten EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen sowie der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenden
Verpflichtungen erstellt werden. Der Aktionsplan soll - auf Basis des Berichtes der Bundesregierung über die
Lage von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2008 - die behindertenpolitische Strategie für die
nächsten zehn Jahre festlegen.
Bis Mitte 2010 will die Europäische Kommission eine Mitteilung vorlegen, in welcher die behindertenpolitische
EU-Strategie für das nächste Jahrzehnt festgelegt ist. (neuer EU-Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen
2010-2020).
Für den NAP Behinderung, der sämtliche Lebensbereiche umfassen soll, zeichnen sich insbesondere folgende
inhaltlichen Schwerpunkte ab:
- Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen
- Umfassende Sicherung der Betreuung und Pflege behinderter Menschen
- Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbereich
- Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung (Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes)
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
Österreich hat seit Beginn der 1990er Jahre mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen erfolgreiche Schritte
gesetzt, um einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik herbeizuführen. Zu diesen Maßnahmen zählen
u.a. die Einführung des Pflegegeldes als Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben im Jahr 1993, die verfassungsrechtliche
Verankerung eines Diskriminierungsverbots zugunsten behinderter Menschen in Artikel 7 Abs. 1 B-VG 1997 oder die
Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen.
"Diesen beispielgebenden Weg werden wir weitergehen und ausbauen", so der Sozialminister abschließend.
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