EU-Kommission fordert schärfere Strafen…   

erstellt am
29  03. 10

… für sexuellen Kindesmissbrauch, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat heute neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, mit denen die EU-Staaten verpflichtet werden sollen, die Strafen für Sexualstraftäter zu verschärfen. Der Vorschlag sieht vor, dass auch neue Straftaten wie das „Grooming“ - Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs - unter Strafe gestellt werden und dass „Sextourismus" auch dann mit Freiheitsstrafe bedroht wird, wenn der Kindesmissbrauch außerhalb der EU stattgefunden hat. Außerdem möchte die Kommission, dass in den Bereichen Prävention und Opferschutz mehr getan wird. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Sexualstraftätern spezielle Programme zur Rückfallverhinderung angeboten werden.

„Wenn wir von sexuellem Missbrauch an Kindern sprechen, dann reden wir von schrecklichen Verbrechen an Kindern, die tiefe Narben hinterlassen und lebenslanges Leid verursachen. „Sexuelle Ausbeutung von Kindern" bedeutet, dass Kinder als Sexualobjekte benutzt werden und dass die Kinderschänder sich am Leid der Kinder bereichern. „Kinderpornografie" das sind Bilder von Kindern, die sexuell missbraucht werden. Das Herunterladen oder Anschauen von Kinderpornografie im Internet hat zur Folge, dass immer mehr Kinder vergewaltigt werden, um derartige Bilder zu produzieren“, sagte Cecilia Malmström, die in der Kommission für innere Angelegenheiten zuständig ist. „Die Antwort der EU muss eindeutig und entschlossen sein. Die EU muss und wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um diese Straftaten zu bekämpfen."

Studien deuten darauf hin, dass 10 % bis 20 % der Kinder in Europa während ihrer Kindheit in der einen oder anderen Form sexuell missbraucht werden. Einige Formen der sexuellen Gewalt nehmen weiterhin zu. Auch die Zahl der Websites mit Kinderpornografie wächst; jeden Tag werden 200 neue Bilder mit Kinderpornografie ins Netz gestellt. Die Opfer im Kindesalter, die in kinderpornografischen Darstellungen zu sehen sind, werden immer jünger, die Bilder werden immer eindeutiger und gewalttätiger. Etwa 20 % der Sexualstraftäter werden nach ihrer Verurteilung erneut straffällig.

Der heute vorgelegte Vorschlag soll die Bekämpfung dieser Straftaten mithilfe folgender Maßnahmen erleichtern:

  • Europäisch abgestimmte Erhöhung des Strafmaßes für die schweren Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Neue Formen des Missbrauchs wie das „Grooming“ - Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs -, das Anschauen von Kinderpornografie, ohne dass die Dateien heruntergeladen werden sowie das Zurschaustellen von Kindern in sexuellen Posen vor Webcams sind unter Strafe zu stellen.
  • „Sextouristen", die auf ihren Auslandsreisen Kinder missbrauchen, sind EU-weit für diese Straftaten zu verfolgen.
  • Opfer im Kindesalter sind vor weiteren Traumata zu schützen, die durch Vernehmungen durch die Strafverfolgungs- und Justizbehörden oder Blickkontakte mit dem Straftäter verursacht werden können. Außerdem ist ihnen unentgeltlich ein Rechtsanwalt zur Verfügung zu stellen.
  • Jeder Straftäter ist einem Programm zur Risikoabschätzung zu unterziehen und in ein für ihn maßgeschneidertes Programm zur Rückfallverhinderung einzuweisen.
  • Das Verbot der Ausübung von Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakten mit Kindern kommen kann, sollte EU-weit und nicht nur in dem Land gelten, in dem der Straftäter rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann. Da es sehr schwierig ist, diese Inhalte an der Quelle zu entfernen, insbesondere wenn sie von Servern außerhalb der EU verbreitet werden, ist im Vorschlag vorgesehen, den Mitgliedstaaten freizustellen, in welcher Form die Sperrung erfolgen soll; rechtliche Bestimmungen werden jedoch in jedem Fall angewandt.

Der neue Vorschlag stützt sich auf einen Vorschlag für einen Rechtsakt vom März 2009, mit dem die seit 2004 geltenden Rechtsvorschriften ersetzt werden sollten (IP/09/472). Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon musste dieser Vorschlag überarbeitet werden. Auf diese Weise kann die Kommission auch überprüfen, ob das EU-Recht ordnungsgemäß in einzelstaatliche Rechtsvorschriften umgesetzt wird. Den Ländern, die sich nicht an das EU-Recht halten, droht eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Der Vorschlag wird im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert und nach seiner Genehmigung in einzelstaatliches Recht umgesetzt.

     
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