Die Gebarung des Katastrophenfonds in den Jahren 2008 und 2009
Wien (pk) - Dem kürzlich von Finanzminister Josef vorgelegten Bericht über die Gebarung
des Katastrophenfonds in den Jahren 2008 und 2009 ( III-122 d.B.) sind folgende Daten zu entnehmen:
Gebarung des Katastrophenfonds im Jahr 2008
Am Beginn des Berichtszeitraumes (1.1.2008) verfügte der Katastrophenfonds über eine Rücklage von
29 Mill. €. Im Laufe des Jahres kamen dazu Fondseinnahmen in der Höhe von rund 339,5 Mill. €, die sich aus
Anteilen an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 337,7 Mill. € sowie aus Transfers der Hagelversicherung
von 0,654 Mill. € und Bankzinsen von 1,2 Mill. € zusammensetzten.
Die Ausgaben des Katastrophenfonds beliefen sich im Jahr 2008 auf rund 336,272 Mill. €. Behoben wurden katastrophenbedingte
Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden.
Für die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 213,2 Mill. €
aufgewendet. Für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren standen den Ländern
– inklusive Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer - 90 Mill. € zur Verfügung standen.
Gebarung des Katastrophenfonds im Jahr 2009
Ausgangspunkt der Fondsgebarung im Jahr 2009 bildete eine Rücklage von 29 Mill. €. Dazu kamen Einnahmen von
296,6 Mill. €. Die Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer machten 295,818 Mill. € aus, aus Bankzinsen
lukrierte der Fonds 323,513 €.
2009 gab der Katastrophenfonds rund 305,8 Mill. € aus. Die Mittel dienten der Behebung katastrophenbedingter Schäden
im Vermögen physischer und juristischer Personen sowie von Bund, Ländern und Gemeinden. Für die
Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden wurden insgesamt 193,9 Mill. € aufgewendet,
für die Anschaffung von Katastropheneinsatzgeräten der Feuerwehren standen den Ländern - inklusive
Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer - 90 Mill. € zur Verfügung. |