Brüssel (ep) - Die verbindliche Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
bietet Verbrauchern wichtige Informationen über die Qualität von Lebensmitteln und kann die Wettbewerbsfähigkeit
der Landwirte steigern. Der Schutz europäischer geografischer Angaben und traditioneller Spezialitäten
vor Fälschung trägt ebenfalls zur Sicherung der Lebensmittelqualität bei, stellt das Europäische
Parlament fest und fordert neue Regelungen auf diesem Gebiet.
Entsprechende Vorschläge für eine EU-Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse enthält die
von Giancarlo SCOTTÀ (EFD, Italien) verfasste Resolution, die das Parlament am Donnerstag angenommen hat.
Die Resolution ist die Antwort des Parlaments auf ein Konsultationspapier der EU-Kommission zur Qualitätspolitik
für Lebensmittel und Teil einer umfassenden Debatte des Europäischen Parlaments zu den künftigen
Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik.
"Die Konzentration auf Qualitätspolitik für Lebensmittel stellt eine Antwort auf die Globalisierung
der Märkte dar" und bietet "vielen benachteiligten Gebieten eine Chance für Entwicklung",
sagte Scottà während der Aussprache am Mittwoch. Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos erklärte,
er werde vor Jahresende Vorschläge für eine europäische Qualitätsstrategie vorlegen und hierbei
"die Ideen und Anregungen" der Abgeordneten "berücksichtigen".
Schutz geografischer Angaben: durch stärkere Rolle für Inhaber...
Das derzeitig gültige System für geografische Angaben (g. A.) - insbesondere die geschützte Ursprungsbezeichnung
(g. U.) für vollständig in einer bestimmten Region hergestellte Produkte und die geschützte geografische
Angabe (g. g. A.) für Produkte mit starkem Bezug zu einer bestimmten Region, in der mindestens ein Produktionsschritt
erfolgt - soll nach Ansicht der Abgeordneten erhalten bleiben. Um Schwachstellen des Systems, wie z. B. die missbräuchliche
Verwendung der Kürzel inner- und außerhalb der EU, zu beheben, sollen Konsortien allerdings eine stärkere
Rolle bei der Verwaltung von g. U.- und g. g. A.-Erzeugnissen erhalten.
Eine dritte Kennzeichnung im derzeitigen System ist die garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.), die
den traditionellen Charakter eines Erzeugnisses, entweder hinsichtlich seiner Zusammensetzung oder seiner Herstellung,
hervorhebt.
...und durch die WTO
Zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von g. A. und von Fälschungen halten die Abgeordneten
außerdem die Einrichtung eines verbindlichen, multilateralen Registers aller g. A.-Erzeugnisse weltweit durch
die WTO (gemäß Artikel 23 des TRIPS-Abkommens) für notwendig. Sie fordern die Kommission zudem
auf, die Erzeuger von g. A.-Produkten und ihre Vertretungsorganisationen finanziell und technisch stärker
zu unterstützen.
Angabe des Ursprungslands und EU-Qualitätslogo
Um Transparenz und Rückverfolgbarkeit zu garantieren soll darüber hinaus bei landwirtschaftlicher Frischware
das Ursprungsland angegeben werden müssen. Dies, so das Parlament, müsse geschehen ohne "übermäßige
Kosten" für die Erzeuger zu verursachen, z. B. durch die Verwendung alternativer Mittel zur Informationsangabe
wie Strichcodes oder Websites. Zusätzliche Informationen sollten freiwillig bleiben, um eine den Verbraucher
verwirrende Informationsüberfrachtung von Etiketten zu vermeiden, betont der Bericht.
Schließlich fordert das Parlament die Kommission auf, verschiedene Möglichkeiten zur Qualitätskennzeichnung
zu prüfen, einschließlich der Einführung eines EU-Qualitätslogos, mit dem ausschließlich
Erzeugnisse versehen werden dürfen, die vollständig in der EU hergestellt wurden. |