Hundstorfer: Epochaler Schritt zur Armutsbekämpfung   

erstellt am
24  03. 10

90 Jahre Arbeitslosenversicherung:
Wien (bmask) - Als "epochalen Schritt" bezeichnete Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Einführung der Arbeitslosenversicherung vor 90 Jahren. "Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, ursprünglich gedacht zur Versorgung der mittellosen Kriegsteilnehmer, ist eine äußerst wichtige Maßnahme zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut. Sie dient der Überbrückung von Zeiten ohne berufliches Einkommen und ist gewiss eines der wichtigsten Instrumente, um den sozialen Zusammenhalt zu wahren und Armut zu vermeiden", so der Sozialminister.

Nach langen politischen Diskussionen wurde in Folge des ersten Weltkrieges in Österreich eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung in Form des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 24. März 1920, StGBl Nr. 53 eingeführt, berichtet Hundstorfer. Bereits am 4. November 1918 hatte die provisorische Nationalversammlung mit einer Vollzugsanweisung die allgemeine Arbeitslosenversicherung (ausgenommen Land- und Forstarbeiter) eingeführt. Sie deckte zunächst nur den Zeitraum vom 30. November 1918 bis 15. Feber 1919, ganz im Sinne der Notmaßnahme zur Beruhigung und unmittelbaren Versorgung der mittellosen Kriegsteilnehmer. Diese Anweisung wurde bis 1920, als das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft trat, verlängert. Im Unterschied zur bisherigen Arbeitslosenunterstützung als Fürsorgeleistung wurde nunmehr ein Versicherungssystem eingerichtet, das allerdings nicht auf dem Kapitaldeckungs-, sondern auf dem Umlageverfahren beruhte.

Eng verknüpft war die Arbeitslosenversicherung schon immer mit der Arbeitsvermittlung und später auch Förderung. Gleichzeitig wurde auch der Weg der paritätischen Verwaltung der Arbeitsvermittlungsstellen eingeschlagen und eine paritätische Finanzierung aus Arbeitgeber - und Arbeitnehmerbeiträgen unter Beteiligung des Staates gewählt. Daran anknüpfend wurde die in ihren Grundzügen weiter bestehende Arbeitslosenversicherung bis in die Gegenwart weiter entwickelt und die Leistungen weiter ausgebaut. Österreich ist innerhalb der EU auch das einzige Land, das eine zeitlich unbegrenzte Form der Leistung, die Notstandshilfe, kennt.

Die Nutzbarmachung passiver Leistungen für aktive Maßnahmen wie Arbeitsstiftungen und Weiterbildungsgeld, aber auch die Altersteilzeit stellen wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung dar. "Auch angesichts des schwierigen Budgetumfelds sind wir bemüht, das Rekordniveau für die aktive Arbeitsmarktpolitik auch im nächsten Jahr zu halten", schloss Hundstorfer.
     
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