90 Jahre Arbeitslosenversicherung:
Wien (bmask) - Als "epochalen Schritt" bezeichnete Sozialminister Rudolf Hundstorfer die
Einführung der Arbeitslosenversicherung vor 90 Jahren. "Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, ursprünglich
gedacht zur Versorgung der mittellosen Kriegsteilnehmer, ist eine äußerst wichtige Maßnahme zur
Bekämpfung und Vermeidung von Armut. Sie dient der Überbrückung von Zeiten ohne berufliches Einkommen
und ist gewiss eines der wichtigsten Instrumente, um den sozialen Zusammenhalt zu wahren und Armut zu vermeiden",
so der Sozialminister.
Nach langen politischen Diskussionen wurde in Folge des ersten Weltkrieges in Österreich eine gesetzliche
Arbeitslosenversicherung in Form des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 24. März 1920, StGBl Nr. 53 eingeführt,
berichtet Hundstorfer. Bereits am 4. November 1918 hatte die provisorische Nationalversammlung mit einer Vollzugsanweisung
die allgemeine Arbeitslosenversicherung (ausgenommen Land- und Forstarbeiter) eingeführt. Sie deckte zunächst
nur den Zeitraum vom 30. November 1918 bis 15. Feber 1919, ganz im Sinne der Notmaßnahme zur Beruhigung und
unmittelbaren Versorgung der mittellosen Kriegsteilnehmer. Diese Anweisung wurde bis 1920, als das Arbeitslosenversicherungsgesetz
in Kraft trat, verlängert. Im Unterschied zur bisherigen Arbeitslosenunterstützung als Fürsorgeleistung
wurde nunmehr ein Versicherungssystem eingerichtet, das allerdings nicht auf dem Kapitaldeckungs-, sondern auf
dem Umlageverfahren beruhte.
Eng verknüpft war die Arbeitslosenversicherung schon immer mit der Arbeitsvermittlung und später auch
Förderung. Gleichzeitig wurde auch der Weg der paritätischen Verwaltung der Arbeitsvermittlungsstellen
eingeschlagen und eine paritätische Finanzierung aus Arbeitgeber - und Arbeitnehmerbeiträgen unter Beteiligung
des Staates gewählt. Daran anknüpfend wurde die in ihren Grundzügen weiter bestehende Arbeitslosenversicherung
bis in die Gegenwart weiter entwickelt und die Leistungen weiter ausgebaut. Österreich ist innerhalb der EU
auch das einzige Land, das eine zeitlich unbegrenzte Form der Leistung, die Notstandshilfe, kennt.
Die Nutzbarmachung passiver Leistungen für aktive Maßnahmen wie Arbeitsstiftungen und Weiterbildungsgeld,
aber auch die Altersteilzeit stellen wesentliche Elemente der Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung dar.
"Auch angesichts des schwierigen Budgetumfelds sind wir bemüht, das Rekordniveau für die aktive
Arbeitsmarktpolitik auch im nächsten Jahr zu halten", schloss Hundstorfer. |