Pröll: "Besserer Schutz der Kreditnehmer durch Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz"   

erstellt am
24  03. 10

Griechenland: - Disziplin und Datenwahrheit haben Priorität
Wien (bmf) - Der Schutz der Kreditnehmer steht im Mittelpunkt der Darlehens- und Kreditrechtsnovelle, die am 23.03. im Ministerrat in Umsetzung einer entsprechenden europäischen Richtlinie beschlossen wurde. Finanzminister Pröll zeigt sich erfreut über zahlreiche qualitative Verbesserungen: Die Werbung für Kreditverträge muss - wenn sie Angaben zu Zinsen oder Kosten enthält - genau festgelegte Standardangaben enthalten. Zudem gibt es eine konkrete Festlegung umfassender vorvertraglicher Informationspflichten des Kreditgebers und die Verpflichtung des Kreditgebers zur konsequenten Kreditwürdigkeitsprüfung. Die notwendigen Angaben der Ausfertigung des Kreditvertrages sollen ebenso umfassend festgelegt werden. Der Kreditnehmer bekommt neben dem Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen auch das Recht jederzeit einen Tilgungsplan zu verlangen. Teilweise neu sind auch folgende Regelungen: Die ordentliche Kündigung bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Verträgen und das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung, hier gibt es neue Normen betreffend die Vorfälligkeitsentschädigung. Pröll: "Mit diesen neuen und verschärften Bestimmungen wollen wir Banken in die Pflicht nehmen und so dazu beitragen, dass die Sicherheit für Endkunden gestärkt wird."

Budgetdefizit Griechenland
Zum Thema Budgetdefizit Griechenland betont der Finanzminister - zwei Tage vor Beginn des EU-Gipfels - die Wichtigkeit von Disziplin und Datenwahrheit. "Griechenland hat mit seinem Budgetdefizit ein Riesenproblem und damit eine Herausforderung für den EU-Raum geschaffen", so der Finanzminister. Josef Pröll sieht Priorität in der Hilfestellung, schließt jedoch nicht rückholbare Geldgeschenke sowie einen etwaigen Ausschluss aus der Euro-Zone aus.
     
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