Der Kunde steht im Mittelpunkt - Qualität, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit
oberstes Gebot
Wien (bmvit) - Am 24.03. steht im Nationalrat das von Verkehrsministerin Doris Bures vorgelegte Gesetz
zur Verbesserung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr auf der Tagesordnung. Im Fernverkehr gibt es durch die
EU-Verordnung ab einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises retour, ab zwei Stunden 50 Prozent.
Die österreichische Regelung, die über die EU-Verordnung hinausgeht, sieht nun auch im Regionalverkehr
für alle Jahreskartenbesitzer eine finanzielle Entschädigung bei Verspätungen vor. "Mit der
Umsetzung dieses Gesetzes rücken die Interessen der Fahrgäste stärker ins Zentrum. Qualität,
Verlässlichkeit und Pünktlichkeit müssen im öffentlichen Verkehr im Vordergrund stehen",
betonte die Ministerin.
Konkret gibt es für Jahreskartenbesitzer mindestens zehn Prozent Entschädigung, wenn im Jahresschnitt
auf der jeweiligen Strecke nicht mindestens 90 Prozent Pünktlichkeit erreicht wird. Als pünktlich gilt
ein Zug, wenn er nicht mehr als 5 Minuten vom Fahrplan abweicht. Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Fahrgäste
automatisch für jene Monate, in denen die vorgegebene Pünktlichkeit nicht eingehalten wurde, eine Gutschrift
oder einen Gutschein.
Die Infrastrukturministerin sieht in dieser Regelung einen starken Anreiz für die ÖBB, Pünktlichkeit
und Serviceleistungen zu steigern. Vor allem nach den Problemen im Vorjahr auf der Wiener Schnellbahn sei es wichtig,
das Vertrauen der Fahrgäste wieder zu gewinnen. Dahin gehen auch die Vorgaben der Ministerin an das Management
der ÖBB: 1) Pünktlichkeit erhöhen (Nahverkehr 90 Prozent, Fernverkehr 80), mehr Sauberkeit, Verlässlichkeit;
2) mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene (von 30 auf 40 Prozent mit großen Achsen); 3)
zügige Umsetzung der Investitionen in die Infrastruktur - beschäftigungswirksam, mit geringstmöglichen
Auswirkungen auf den Bahnverkehr.
Die Regelungen im Detail:
- Laut EU-Verordnung erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent
des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des Fahrkartenpreises.
- Die Bahnunternehmen im Fernverkehr sind überdies verpflichtet, bei Verspätungen von mehr als einer
Stunde den Fahrgästen Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar
oder vernünftigerweise lieferbar sind.
- Weil die EU-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten ist, hat sich die Verkehrsministerin dafür entschieden,
für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem den Pendlerinnen und Pendlern zugute
kommt.
- Inhaber von Jahreskarten erhalten mindestens 10 Prozent Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer
Strecke den vorher festgelegten Pünktlichkeitsgrad unterschreitet.
- Der jeweils für eine Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad wird von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt
und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) nach strengen Kriterien überprüft.
- Auf den Strecken der ÖBB wird 2010 der Pünktlichkeitsgrad mit 90 Prozent festgelegt.
- Die Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber von Jahreskarten
automatisch für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad unterschritten wurde, eine
mindestens 10-prozentige Entschädigung.
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