Verbraucherkreditgesetz im Ministerrat beschlossen - zahlreiche Verbesserungen   

erstellt am
23  03. 10

Europaweite Vergleichbarkeit von Kreditangeboten - Rücktrittsrecht bei Krediten innerhalb von 14 Tagen
Wien (bmask) - Der Ministerrat hat am 23.03. das Verbraucherkreditgesetz beschlossen, mit dem die Verbraucherkredit-Richtlinie der EU in Österreich umgesetzt wird. Das neue Gesetz soll am 11. Juni 2010 in Kraft treten. Es kommt auf alle Arten von Verbraucherkrediten zur Anwendung. Erfasst werden insbesondere alle von Banken vergebenen Personal- oder Hypothekarkredite, Überziehungsmöglichkeiten auf einem laufenden Konto, die einem Verbraucher von einem Unternehmer eingeräumte Möglichkeit, den Preis für eine Ware oder Dienstleistung in Raten zu bezahlen und Finanzierungsleasingverträge.

Das neue Verbraucherkreditgesetz wird zu zahlreichen Verbesserungen für die österreischischen VerbraucherInnen führen. Besonders wichtig werden folgende Neuerungen sein:

  1. Kreditgeber und Kreditvermittler müssen VerbraucherInnen vor Antragstellung ein Europäisches Standardinformationsblatt übergeben, das umfassende Informationen über die Kosten und alle sonstigen Kreditbedingungen enthält. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde Kreditangebote europaweit anhand einheitlich definierter Parameter (z.B. effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen.
  2. Alle Kreditgeber werden verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Verbrauchers vor der Kreditvergabe sorgfältig zu prüfen. Ergibt diese Prüfung Zweifel an der Fähigkeit des Verbrauchers, den Kredit vollständig zurück zu zahlen, muss er vom Kreditgeber vor der Kreditaufnahme gewarnt werden. Führt der Kreditgeber keine korrekte Bonitätsprüfung durch oder verletzt er seine Warnpflicht, wird er dem Verbraucher haftbar.
  3. Für Fremdwährungskredite und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern werden erstmals besondere Aufklärungs- und Warnpflichten der Bank eingeführt. Unter anderem muss das Kreditinstitut bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit erheben, ob der Verbraucher den Kredit auch dann zurückzahlen könnte, wenn sich die mit diesen Finanzierungsformen verbundenen hohen Risiken verwirklichen sollten. Ziel ist es, die Neuvergabe derartiger spekulativer Kreditformen in Zukunft auf diejenigen wenigen KundInnen zu beschränken, die das hohe Risiko tatsächlich bewusst tragen wollen und die das aufgrund ihrer vorhandenen finanziellen Reserven auch objektiv können.
  4. Zum Schutz vor unüberlegten Kreditaufnahmen und zur Bekämpfung der privaten Verschuldung können VerbraucherInnen ab sofort innerhalb von 14 Tagen ab dem Abschluss des Kreditvertrages von diesem wieder zurücktreten. Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind nur Finanzierungsleasingverträge und Hypothekarkredite.
  5. Um den Wettbewerb auch auf laufende Kredite auszudehnen und den VerbraucherInnen unnötige Kreditkosten zu ersparen, können Verbraucherkredite jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt oder umgeschuldet werden. Der Kunde muss in solchen Fällen nur den aktuell noch offenen Kreditsaldo abdecken, ohne dass ihm Pönalen oder sonstigen Kosten für die vorzeitige Rückzahlung verrechnet werden dürfen. Davon gibt es nur zwei Ausnahmen: Bei Krediten mit einem Fixzinssatz kann unter bestimmten Voraussetzungen für vorzeitige Rückzahlungen innerhalb der Fixzinsperiode eine Entschädigung vereinbart werden, die aber jedenfalls ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages nicht überschreiten darf. Für Hypothekarkredite kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten und eine Pönale von höchstens 0,5 Prozent vereinbart werden, wenn die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vorgenommen wird.


6. VerbraucherInnen werden erstmals auch beim Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen (zB zur Finanzierung eines KFZ) die gleichen Informationen (Nominalzinssatz, effektiver Jahreszinssatz usw.) wie bei Bankkrediten bekommen. Außerdem können Leasingverträge in Zukunft jederzeit gekündigt werden, wenn der Verbraucher das Leasingfahrzeug vorzeitig ankaufen oder zurückgeben will. Die Abrechnung des gekündigten Vertrages muss dann (vereinfacht gesagt) nach den gleichen Kriterien wie bei einem vorzeitig zurückgezahlten Bankkredit erfolgen.

     
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