Brüssel (ec.europa) - Mit der Europäischen Bürgerinitiative, zu der die Europäische
Kommission heute eine Verordnung vorgeschlagen hat, hätten die europäischen Bürger zum ersten Mal
die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften direkt anzuregen. Nach einer neuen Bestimmung im Vertrag von Lissabon
können Bürger – wenn ihre Zahl mindestens eine Million aus mindestens einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten
beträgt –, die Europäische Kommission auffordern, Rechtsetzungsvorschläge in den unter ihre Zuständigkeit
fallenden Bereichen vorzulegen. In dem Vorschlag wird ausgeführt, wie viele Unterstützungsbekundungen
in jedem Land gesammelt werden müssen, und es wird vorgeschlagen, dass die Kommission nach Sammlung von 300
000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten prüft, ob die Initiative zulässig ist. Der
Vorschlag setzt für das Sammeln der Unterstützungsbekundungen eine Frist von einem Jahr und räumt
der Kommission vier Monate ein, um eine Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu beschließen.
Die Kommission hofft, dass der Rat und das Parlament vor Ende dieses Jahres eine abschließende Übereinkunft
über die Europäische Bürgerinitiative erzielen werden, damit 2011 erste Initiativen anlaufen können.
„Ich finde die europäische Bürgerinitiative sehr aufregend, da sie eine völlig neue Form der partizipatorischen
Demokratie in der EU einführen wird,“ sagte Maroš Šefc(ovic(, Vizepräsident für Interinstitutionelle
Beziehungen und Verwaltung der Europäischen Kommission. „Dies ist ein echter Fortschritt im demokratischen
Leben der Union und ein konkretes Beispiel dafür, wie Europa seinen Bürgern näher gebracht wird.
Der Vorschlag dürfte eine lebhafte Diskussion darüber auslösen, was in Brüssel getan wird.
Die Kommission wird die mit den Bürgerinitiativen eingereichten Anträge ernsthaft prüfen müssen."
Viviane Reding, die für EU-Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, sagte:
„Die Bürgerinitiative kann ein sehr wichtiges Instrument für die Bürger sein, um sich Gehör
zu verschaffen. Sie zeigt, dass es der EU ernst damit ist, sich um die Belange ihrer Bürger zu kümmern.
Gleichzeitig schlagen wir Schutzvorkehrungen vor, um zu gewährleisten, dass alle vorgeschlagenen Initiativen
unsere Werte beachten und mit unseren Grundrechten in Einklang stehen."
In welcher Form werden die Bürgerinitiativen gebildet?
Eine Initiative muss von mindestens einer Million Bürgern aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten
unterstützt werden. In jedem dieser Mitgliedstaaten würde die Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsbekundungen
berechnet, indem man die Zahl der Mitglieder dieses Mitgliedstaats im Europäischen Parlament mit einem Faktor
von 750 multipliziert. Das Mindestalter derjenigen, die ihre Unterstützung bekunden, wäre das Alter,
mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben. Geplante Initiativen
müssten in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register registriert werden. Die
Registrierung kann verweigert werden, wenn die Initiative eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet
ist. Die Art und Weise, wie die Unterstützungsbekundungen zu sammeln sind, unterliegt keinen Beschränkungen;
die nationalen Stellen würden jedoch zu prüfen haben, ob die Online-Sammlungssysteme bestimmten Sicherheits-
und technischen Anforderungen genügen, und diese Prüfung hat binnen drei Monaten zu erfolgen. Den Organisatoren
stünde ein Jahr für die Sammlung der erforderlichen Unterstützungsbekundungen zur Verfügung.
Wie wird die Kommission eine Bürgerinitiative behandeln?
Sobald 300 000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten gesammelt wurden, muss der Organisator die
Kommission ersuchen, die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen. Die Kommission hätte dann drei Monate,
um darüber zu befinden, ob die Initiative in ihren Befugnisbereich gehört und ob in diesem Bereich Rechtsvorschriften
erlassen werden können. Diese Zulässigkeitsprüfung würde dem inhaltlichen Beschluss der Kommission
über die Initiative nicht vorgreifen. Würde die Initiative für zulässig erachtet, stünden
der Kommission nach Überprüfung der Unterstützungsbekundungen vier Monate zur Verfügung, um
die Initiative selbst zu untersuchen. Die Kommission hätte dann darüber zu beschließen, ob sie
einen Rechtsetzungsvorschlag einbringt, die Sache z.B. mit einer Studie weiterverfolgt oder auf ein weiteres Handeln
verzichtet. Die Kommission müsste ihre Gründe dann öffentlich darlegen.
Sicherheitsvorkehrungen
Der Vorschlag zielt darauf ab sicherzustellen, dass die Verfahren zur Bildung einer Bürgerinitiative einfach,
benutzerfreundlich und für alle zugänglich sind und für die nationalen Stellen keinen zu großen
Aufwand nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass dieses revolutionäre neue Instrument des demokratischen Prozesses
glaubhaft ist, den Datenschutz uneingeschränkt sicherstellt und gegen Missbrauch und Betrug immun ist. Die
Bürgerinitiative berührt nicht das Recht der Kommission, von sich aus legislative Initiativen zu ergreifen,
verpflichtet sie jedoch dazu, einen von einer Gruppe von Bürgern eingereichten Antrag gründlich zu prüfen.
Angesichts der Bedeutung der Bürgerinitiative und der Komplexität einiger der Fragen hatte die Kommission
mit der Annahme eines Grünbuchs am 11. November 2009 eine breit angelegte öffentliche Konsultation eingeleitet.
330 Antworten gingen ein, die bei der Ausarbeitung des Vorschlags berücksichtigt wurden. Im Februar veranstaltete
die Kommission eine öffentliche Anhörung, und sie trug auch der Entschließung des Europäischen
Parlaments zu dieser Frage Rechnung. |