LR Ragger: Betreubares und anpassbares Wohnen wird wichtiges Segment – ressourcenschonendes Bauen
wird forciert
Klagenfurt (lpd) - Mit 1. April tritt die umfassende Änderung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes
in Kraft. „In Zukunft soll in Kärnten möglichst energieeffizient, umweltschonend, behindertenfreundlich,
platzsparend und familienfreundlich gebaut werden. Forciert wird künftig eine barrierefreie und behindertengerechte
Architektur“, berichtet Wohnbaureferent Landesrat Christian Ragger. Damit soll dem Älterwerden der Gesellschaft
Rechnung getragen und älteren Menschen ermöglich werden, möglichst lang in ihrer barrierefreien
Wohnung leben zu können.
„Im Bereich der Eigenheimförderung wird die Förderungssumme nicht mehr durch die Ökostufen berechnet,
sondern nach dem Heizwärmebedarf und der thermischen Qualität der Gebäudehülle“, erklärt
Ragger. Die Grundförderung beträgt zwischen € 400,- bis € 625,- pro m² förderbare Nutzfläche,
dazu gibt es unterschiedliche Erhöhungsbeträge wie: ökologische Bauweise (bis € 6.000,-), Niedrigtemperaturheizung
(€ 1.000,-), solarunterstützte Heizung (€ 5.000,-), optimierte Frischluftanlage (€ 2.000,-), optimierte Komfortlüftung
mit Wärmerückgewinnung (€ 5.000,-), Photovoltaik (€ 3.000,- bis € 12.000,-), barrierefreie Bauweise (€
3.000,-) sowie Gruppenwohnbau (€ 5.000,-). Weiterhin gibt es die Erhöhungsbeträge für Jungfamilien
(€ 7.500,-), bei baulichen Maßnahmen für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung (€ 7.500,-) und Errichtung
eines Wohnobjektes im ländlichen strukturschwachen Raum (€ 5.000,-). Neu hinzu kommt ein Erhöhungsbetrag
von € 5.000,- für die Errichtung eines Wohnobjektes im historischen Siedlungszentrum. Für die Errichtung
und Sanierung von Wohnraum gibt es einen Ortskernzuschlag, wodurch eine erhöhte Förderung für die
Sanierung oder den Neubau im Ortskern gewährt wird.
Im mehrgeschossigen Wohnbau wird laut Ragger großes Augenmerk auf das „anpassbare Wohnen“ gelegt. „Im Bereich
der Barrierefreiheit sollen die einzelnen Wohnungen zukünftig so geplant und ausgeführt werden, dass
sie mit minimalem Aufwand für die Benutzung durch beeinträchtigte Menschen ausgestaltet werden können“,
informiert er. Hier müssten auch bei Geschossbauten ohne Aufzugsanlage die Stiegenhäuser so geplant werden,
dass der spätere Einbau eines Treppenliftes ohne nachträgliche bauliche Veränderungen am Gebäude
möglich sei.
Erstmalig werde auch durch die Schaffung des betreubaren Wohnens ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass ältere
Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Umgebung leben können, ohne bei auch sehr geringer Betreuungsnotwendigkeit
gleich in einem Alten- bzw. Pflegeheim untergebracht werden zu müssen. „Dies spart einerseits Kosten, andererseits,
und das ist keinesfalls ein zu vernachlässigender Faktor, wird gerade durch ein langes Verbleiben in den eigenen
vier Wänden die Lebensqualität der betroffenen Menschen gesteigert“, so Ragger. Weiters sei es im Behindertenbereich
auch erstmalig möglich, durch Zusammenlegung von Wohnungen Wohnverbundsysteme zu schaffen. Das heißt,
dass beeinträchtigte Menschen, die in einer Tagesstätte untergebracht sind, hier bestmöglich versorgt
und durch einen professionellen Anbieter betreut werden können.
Wie schon in der Neubauförderung wird das Hauptaugenmerk in der Wohnhaussanierungsförderung auf ein ökologisch
optimales, klimaverträgliches ressourcenschonendes Endergebnis gelegt. So werde der Prozentsatz des förderbaren
Kostenanteils umso höher, je niedriger der Heizwärmebedarf des Hauses nach der Sanierung ist. Weiters
gebe es auch Förderanreize für die umfassende energetische Sanierung, sowie das Erreichen des Passivhausstandards.
„Mit der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes ist uns ein großer Sprung gelungen, weil wir damit
mehrere wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen vornehmen können. Wir fördern das betreubare
Wohnen und das behindertengerechte Bauen und schaffen Anreize für die Errichtung bzw. Sanierung von Wohnraum
im Ortskern“, fasst Ragger zusammen. |