Ab 1. April, umfassende Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes in Kraft   

erstellt am
31  03. 10

LR Ragger: Betreubares und anpassbares Wohnen wird wichtiges Segment – ressourcenschonendes Bauen wird forciert
Klagenfurt (lpd) - Mit 1. April tritt die umfassende Änderung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes in Kraft. „In Zukunft soll in Kärnten möglichst energieeffizient, umweltschonend, behindertenfreundlich, platzsparend und familienfreundlich gebaut werden. Forciert wird künftig eine barrierefreie und behindertengerechte Architektur“, berichtet Wohnbaureferent Landesrat Christian Ragger. Damit soll dem Älterwerden der Gesellschaft Rechnung getragen und älteren Menschen ermöglich werden, möglichst lang in ihrer barrierefreien Wohnung leben zu können.

„Im Bereich der Eigenheimförderung wird die Förderungssumme nicht mehr durch die Ökostufen berechnet, sondern nach dem Heizwärmebedarf und der thermischen Qualität der Gebäudehülle“, erklärt Ragger. Die Grundförderung beträgt zwischen € 400,- bis € 625,- pro m² förderbare Nutzfläche, dazu gibt es unterschiedliche Erhöhungsbeträge wie: ökologische Bauweise (bis € 6.000,-), Niedrigtemperaturheizung (€ 1.000,-), solarunterstützte Heizung (€ 5.000,-), optimierte Frischluftanlage (€ 2.000,-), optimierte Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung (€ 5.000,-), Photovoltaik (€ 3.000,- bis € 12.000,-), barrierefreie Bauweise (€ 3.000,-) sowie Gruppenwohnbau (€ 5.000,-). Weiterhin gibt es die Erhöhungsbeträge für Jungfamilien (€ 7.500,-), bei baulichen Maßnahmen für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung (€ 7.500,-) und Errichtung eines Wohnobjektes im ländlichen strukturschwachen Raum (€ 5.000,-). Neu hinzu kommt ein Erhöhungsbetrag von € 5.000,- für die Errichtung eines Wohnobjektes im historischen Siedlungszentrum. Für die Errichtung und Sanierung von Wohnraum gibt es einen Ortskernzuschlag, wodurch eine erhöhte Förderung für die Sanierung oder den Neubau im Ortskern gewährt wird.

Im mehrgeschossigen Wohnbau wird laut Ragger großes Augenmerk auf das „anpassbare Wohnen“ gelegt. „Im Bereich der Barrierefreiheit sollen die einzelnen Wohnungen zukünftig so geplant und ausgeführt werden, dass sie mit minimalem Aufwand für die Benutzung durch beeinträchtigte Menschen ausgestaltet werden können“, informiert er. Hier müssten auch bei Geschossbauten ohne Aufzugsanlage die Stiegenhäuser so geplant werden, dass der spätere Einbau eines Treppenliftes ohne nachträgliche bauliche Veränderungen am Gebäude möglich sei.

Erstmalig werde auch durch die Schaffung des betreubaren Wohnens ein wichtiger Beitrag dazu geleistet, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Umgebung leben können, ohne bei auch sehr geringer Betreuungsnotwendigkeit gleich in einem Alten- bzw. Pflegeheim untergebracht werden zu müssen. „Dies spart einerseits Kosten, andererseits, und das ist keinesfalls ein zu vernachlässigender Faktor, wird gerade durch ein langes Verbleiben in den eigenen vier Wänden die Lebensqualität der betroffenen Menschen gesteigert“, so Ragger. Weiters sei es im Behindertenbereich auch erstmalig möglich, durch Zusammenlegung von Wohnungen Wohnverbundsysteme zu schaffen. Das heißt, dass beeinträchtigte Menschen, die in einer Tagesstätte untergebracht sind, hier bestmöglich versorgt und durch einen professionellen Anbieter betreut werden können.

Wie schon in der Neubauförderung wird das Hauptaugenmerk in der Wohnhaussanierungsförderung auf ein ökologisch optimales, klimaverträgliches ressourcenschonendes Endergebnis gelegt. So werde der Prozentsatz des förderbaren Kostenanteils umso höher, je niedriger der Heizwärmebedarf des Hauses nach der Sanierung ist. Weiters gebe es auch Förderanreize für die umfassende energetische Sanierung, sowie das Erreichen des Passivhausstandards.

„Mit der Novellierung des Wohnbauförderungsgesetzes ist uns ein großer Sprung gelungen, weil wir damit mehrere wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen vornehmen können. Wir fördern das betreubare Wohnen und das behindertengerechte Bauen und schaffen Anreize für die Errichtung bzw. Sanierung von Wohnraum im Ortskern“, fasst Ragger zusammen.
     
zurück