Gewässerbewirtschaftungsplan beschlossen  

erstellt am
30  03. 10

 Berlakovich: Meilenstein in der österreichischen Wasserpolitik
Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan heute unterzeichnet
Wien (bmlfuw) - Jahrelange Vorarbeiten sind am 30.03.mit der Unterzeichnung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) zum Abschluss gekommen. „Damit setzen wir einen Meilenstein in der österreichischen Wasserpolitik. Unser Ziel ist, unser Wasser sauber und gesund für die kommenden Generationen zu erhalten und zu verbessern“, so Umweltminister Niki Berlakovich. Bei der Erstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans war es vordringliche Aufgabe, die Interessen der Ökonomie und der Ökologie in Einklang bringen.
Hauptthema bei den Verhandlungen war daher unter anderem der Ausgleich zwischen der Erhaltung ökologisch wertvoller Gewässerstrecken und dem Ausbau von Wasserkraftanlagen. Wasser ist eine wichtige Ressource, die in Österreich zur Energiegewinnung genutzt wird. Diese bedeutende Rolle von Wasser als Energieträger wurde auch in der kürzlich vorgestellten „Energiestrategie 2020“ deutlich. Wasser ist ein wichtiger Teil unseres Lebensraums und ein Lebensraum für die Tiervielfalt. Rund 65 verschiedene Fischarten leben in Österreichs Gewässern. Diesen Reichtum an Vielfalt müssen wir für kommende Generationen bewahren. Zudem ist das auch ein Beitrag zum diesjährigen „Internationalen Jahr der Artenvielfalt“, so Berlakovich heute anlässlich der Unterzeichnung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans.

Der Großteil der heimischen Seen ist aus ökologischer Sicht völlig in Ordnung: 65 Prozent der Seen weisen einen sehr guten Zustand und 35 Prozent einen guten Zustand auf. Nicht so zufriedenstellend ist die Situation jedoch bei den hydromorphologischen Aspekten der Fließgewässer. Lediglich 14 Prozent befinden sich hinsichtlich der Ökologie in sehr gutem Zustand, 17 Prozent in gutem Zustand. 67 Prozent der österreichischen Flüsse und Bäche verfehlen den guten Zustand, wobei der größte Anteil – 49 Prozent – einen mäßigen Zustand aufweist. Die Ursache dafür sind die intensive Nutzung der Wasserkraft und umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen der letzten Jahrzehnte. Die größten Probleme sind regulierte Ufer, aufgestautes Wasser oder fehlende Durchgängigkeit. „Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan liegt nun erstmals ein Planungspaket für den Schutz unseres Wasser und unserer Gewässer mit einem klaren Zeitplan bis 2027 vor“, so Berlakovich. Der erste NGP wird für 6 Jahre gültig sein und enthält Zielsetzungen bis 2015. Danach wird evaluiert und alle sechs Jahre eine Aktualisierung im Hinblick auf mittel- und langfristige Ziel- und Maßnahmenplanung vorgenommen. „Mit dieser Vorgangsweise stellen wir sicher, dass auch auf aktuelle Herausforderungen reagiert werden kann“, so Berlakovich.

Umweltdachverband: Ausweisung ökologisch sensibler Gebiete ist erster wichtiger Schritt
„Der Umweltdachverband und seine Mitgliedsorganisationen traten im Diskussionsprozess rund um den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan von Beginn an für die Erhaltung unserer naturnahen Gewässerstrecken ein und setzten punkto Öffentlichkeitsbeteiligung wichtige Akzente. Besonders freut es uns, dass der NGP jetzt auch die Ausweisung von ökologisch sensiblen Gebieten vorsieht, die in einem bundesweiten Kriterienkatalog unter Einbindung der Stakeholder festgelegt werden. Ziel muss es zwar nach wie vor sein, für Gewässerstrecken in Schutzgebieten sowie sämtliche naturnahen Strecken Tabuzonen für eine weitere Nutzung zu schaffen, diese Ausweisung von sensiblen Gebieten ist aber jedenfalls ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen zu schaffen“, sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.

Einheitliche Regelung für alle Länder
Wichtig ist, dass es nun eine einheitliche Regelung für alle Länder gibt. Mit der Qualitätszielverordnung gibt es nun einheitliche und überprüfbare Vorgaben. Dies führt künftig zu einem einheitlichen Gesetzesvollzug bei der Bewilligung von Kraftwerken etc. und durch die internationale Abstimmung zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen.

Kleinwasserkraft Österreich: Mehr Klarheit und Schwung in die Genehmigungspraxis
Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan geht die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in eine nächste konkrete Phase. Die Qualitätszielverordnung Ökologie ist eines der wichtigen ergänzenden rechtlichen Umsetzungsinstrumente dazu. Kleinwasserkraft Österreich erhofft sich, dass nun, da diese Rechtsgrundlagen öffentlich und somit rechtskräftig sind, wieder mehr Klarheit und somit Schwung in die Genehmigungspraxis kommt. Dazu Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich: „Der NGP und die Qualitätszielverordnung Ökologie kommen sowohl beim Neubau als auch bei der Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke zum Tragen. Wir konnten in beiden Bereichen in der Vergangenheit leider zahlreiche Unklarheiten in den Verfahren feststellen, die sich verfahrenserschwerend auswirkten. Wir hoffen, dass sich mit dem heutigen Tag diese schwierige Situation verbessern kann.“ Um das gemeinsame Ziel der Energieunabhängigkeit Österreichs zu erreichen, muss die begonnene konstruktive Diskussion mit dem Lebensministerium weitergeführt werden. „Die heimische Wasserkraft wird dazu einen erheblichen Beitrag leisten“, so Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich.

Mit dem NGP verbessern wir den Zustand unserer Gewässer
Sanierungen bei bestehenden Anlagen bis 2015 sind ein Schwerpunkt des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans. Etwa 1.000 Querbauwerke (von insgesamt knapp 30.000 nicht durchgängigen Querbauwerken) sollen fischpassierbar gemacht werden. Ebenso wird die lokale Verbesserung der Gewässerstruktur angegangen. Die Investitionskosten belaufen sich jeweils auf bis zu 200 Millionen Euro. Für diese Sanierungen gibt es seit März 2009 140 Millionen Euro: für Unternehmen, für die E-Wirtschaft, vor allem für Gemeinden. Zusätzlich sollen bis zu 150 Ausleitungskraftwerke saniert werden.

Kriterienkatalog für einen ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft
Der Kriterienkatalog ist ein Instrument für die Länder, um die Wasserkraftplanung zu erleichtern. Er soll sensible Gewässerstrecken sichtbar machen. Es gilt eine Interessensabwägung zu erreichen: Das Verhältnis zwischen erzielter Stromproduktion und Ausmaß der ökologischen Beeinträchtigung spielt eine wesentliche Rolle. Zu den besonders wertvollen Gewässerstrecken gehören die sehr guten naturnahen Gewässerabschnitte, die in Österreich nur noch ca. 15 % des gesamten Gewässernetzes ausmachen.

Verbesserung des Schutzes von Grundwasser und Trinkwasserressourcen
Im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans soll es zu einer weiteren Reduzierung der Grundwasserbelastungen durch Nitrat und Pestizide in Ostösterreich bis 2015 kommen. Laufende Maßnahmen (wie z.B. das Aktionsprogramm Nitrat, verschiedene Pflanzenschutzmittelregelungen und das intensive Förderprogramm im Rahmen der ländlichen Entwicklung) sollen durch gezielte Zusatzmaßnahmen in belasteten Gebieten ergänzt werden.

Ziele der Energiestrategie nachhaltig erreichen
Die Entstehung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans war geprägt vom aktiven Dialog und Informationsaustausch. Dieser Dialog geht weiter: Bis Ende des Jahres wollen E-Wirtschaft, NGOs, Länder und Bund einen Kriterienkatalog für konkrete Kraftwerkspläne erstellen: Dieser soll den Ländern als Werkzeug für eine effiziente Nutzung und einen effektiven Schutz der Gewässer zur Verfügung gestellt werden. Der Kriterienkatalog soll energiepolitische und gewässerökologische Kriterien enthalten und kann von den Ländern um naturschutzrechtliche Kriterien ergänzt werden. Ziel ist, dass sensible Gebiete sichtbar gemacht werden, der Kriterienkatalog bei konkreten Projekten angewendet wird und dadurch die Verfahren verkürzt werden. Die Ziele der Energiestrategie sollen gewässerökologisch nachhaltig erreicht werden.

Einbindung von Stakeholdern, NGOs und der Öffentlichkeit
Sechs Jahre intensive Arbeit gehen dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans voraus. Das Lebensministerium war gemeinsam mit den Ländern in ständigem Informationsaustausch und Dialog mit NGOs, Fischereiverbänden, der Wirtschaft, Landwirtschaft, Wasserversorgern und sonstigen Stakeholdern. Es gab auch eine sechsmonatige Öffentlichkeitsbeteiligung: In einem erstmalig durchgeführten Prozess war die gesamte Bevölkerung aufgerufen, zum Thema Wasser Stellung zu nehmen. An die 400 Stellungnahmen wurden in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan eingearbeitet.

 

 Hochhauser: Vernünftiger Ausgleich zwischen Standortinteressen und Naturschutz
Frühzeitige Einbindung der relevanten Stakeholder als Basis für die kosteneffiziente Umsetzung - überlegter Umgang mit Ausbau der Wasserkraft notwendig
Wien (pwk) -Der von Umweltminister Niki Berlakovich präsentierte Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) sei ein tragfähiger Rahmen für eine nachhaltige Wasserwirtschaft in Österreich, stellt die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Anna Maria Hochhauser, fest: "Dieser Plan zeigt auf, wie man die ökologischen Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreichen kann und dennoch der Wirtschaft ausreichenden Platz für ihre weitere Entwicklung lässt." So soll etwa bei der Planung der zukünftigen Versorgung mit Nutz- und Trinkwasser auch der Bedarf an Baurohstoffen ausgewogen berücksichtigt werden.

Ein besonderes Anliegen ist der WKÖ-Generalsekretärin auch ein überlegter Umgang mit der Wasserkraft. "Zur Gewährleistung einer ausreichenden Stromversorgung und zur Erfüllung unserer Ziele in puncto erneuerbare Energien und Klimaschutz ist ein schonender Umgang mit den bestehenden Anlagen und ein weiterer Ausbau der Wasserkraft in den nächsten Jahren unbedingt notwendig". Sie weist dabei vor allem auf die kürzlich vorlegte Energiestrategie Österreich hin. Diese sieht neben einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz die zusätzliche Nutzung des Wasserkraftpotenzials im Ausmaß von 3,5 Terawattstunden ab 2015 vor. "Der NGP enthält ein praktikables Konzept, das eine rasche Erfüllung dieser energiepolitischen Ziele, den Schutz sensibler Gewässerabschnitte und ein stufenweises Vorgehen bei der Nachrüstung der Kraftwerke ermöglicht. Nun sind Energiewirtschaft, NGOs, Sozialpartner, Bund und Länder gefragt, dieses Konzept in der Praxis zum Leben zu erwecken", so Hochhauser.

In den kommenden Jahren liegt der Ball nun vor allem bei den Bundesländern, welche die Vorgaben des NGP mit konkreten regionalen Programmen in die Praxis umsetzen müssen. Der Plan listet dazu die bis Ende 2015 zu behandelnden Gewässer und die konkret zu erreichenden Qualitätsziele auf. "Entscheidend für die Erarbeitung der Durchführungsmaßnahmen ist der Rückgriff auf gute Kosten-Nutzen-Daten und die umfassende und frühzeitige Einbindung aller relevanten Stakeholder. Eine übertriebene Bürokratie muss jedenfalls vermieden werden", fordert Hochhauser. Soweit möglich sollten auch freiwillige Maßnahmen überlegt werden.

"Der Bund selbst soll weiterhin eine Plattform für den Austausch der Erkenntnisse aus der lokalen Umsetzung bereitstellen. Damit können die zur Umsetzung berufenen Verwaltungsstellen und Stakeholder voneinander lernen und somit den kosteneffizientesten Maßnahmenmix verwirklichen. Alle Erkenntnisse sind dann bei der Evaluierung des Plans in drei Jahren zu berücksichtigen", hält Hochhauser abschließend fest.

 

 Koren: NGP-Umsetzung darf umweltfreundliche Wasserkraft nicht gefährden
Mit Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan gerade noch akzeptabler Kompromiss gelungen - Potenziale der klimaneutralen Wasserkraft werden nicht voll ausgeschöpft
Wien (pdi) - "Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist die gemeinsam erarbeitete Basis, auf der die klimafreundliche Stromproduktion aus Wasserkraft weiter ausgebaut werden soll", erklärte Ing. Mag. Peter Koren, Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV). Es bleibe jedoch ein Wermutstropfen, dass in Zeiten steigender Stromimporte und einer klaffenden Kyoto-Lücke die Potenziale der klimaneutralen heimischen Wasserkraft nicht voll ausgeschöpft werden. "Bedauerlicherweise gilt dies sowohl für die bereits bestehenden Kraftwerke, für die deutliche Einbußen ihrer laufenden Produktion erwartet werden, als auch für den Bau neuer Kraftwerke, der nicht im vollen möglichen Ausmaß realisiert werden soll", so Koren.

Gleichzeitig anerkennt die Industrie die Notwendigkeit, die zugrundeliegende EU-Richtlinie umzusetzen und damit einen Ausgleich zwischen der Erhaltung ökologisch wertvoller Gewässerstrecken und dem Ausbau von Wasserkraftanlagen zu finden. Dieser Interessensausgleich ist aus Sicht der IV mit dem nun vorliegenden NGP bis auf weiteres einigermaßen gelungen. Bereits die nächsten Wasserkraftprojekte werden zu einem Lackmustest für die Qualität des Dokuments. "Wir gehen davon aus, dass ein guter Teil des Konfliktes, der bislang die Realisierung neuer Projekte verhindert hat, in den zurückliegenden Verhandlungen zum NGP aufgelöst werden konnte und erwarten uns dementsprechend nun die zügige Realisierung im außer Streit stehenden Rahmen. Entscheidend bei solchen Dokumenten ist jedoch immer die konkrete Umsetzung", betonte Koren.

Für die IV bleibt das Bekenntnis zur bestehenden Wasserkraftnutzung aber auch zu einem ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft eine tragende Säule der heimischen Energiepolitik. Auch vor dem Hintergrund der kürzlich vorgestellten "Energiestrategie Österreich" macht der NGP wieder deutlich, dass die Wasserkraft den eigentlichen Backbone der heimischen Stromversorgung darstellt. "Die Wasserkraft liegt alleine vom Potenzial her noch deutlich vor sämtlichen anderen erneuerbaren Energieformen - dieses Potenzial gilt es für Österreich im Interesse von Klima und Standort nutzbar zu machen", so der IV Vize-Generalsekretär.

 

Schmidt: NGP setzt engen Rahmen für umweltfreundliche Wasserkraft
Einbussen für CO2-freie Stromproduktion zu erwarten
Wien (veö) - Als "engen Rahmen", der aber eine weitere Entwicklung der nachhaltigen Stromproduktion aus Wasserkraft nicht ausschließt, sieht Österreichs E-Wirtschaft den von Umweltminister Niki Berlakovich verordneten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, die österreichische Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. "Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wird Einbussen für die CO2-freie Stromproduktion aus Wasserkraft bewirken, eröffnet aber auch Chancen auf die Nutzung der noch vorhandenen Potenziale", erklärte die Generalsekretärin des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ), Barbara Schmidt in einer ersten Reaktion.

Schmidt: "Dass die Umsetzung des EU-Rechts, das wenig Rücksicht auf die Gegebenheiten in Österreich nimmt, zu Verlusten führen wird, war zu erwarten. Es ist aber gelungen, mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan eine Lösung zu finden, die auch die Interessen des Klimaschutzes beachtet, denn Wasserkraft ist Klimaschutz." Es sei zu hoffen, dass damit jene Blockaden aufgelöst werden können, die einen Ausbau der Wasserkraft bisher behindern und ein Rahmen für die Koexistenz von Ökologie und Ökonomie geschaffen wurde." In Summe erwartet sich die E-Wirtschaft durch den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan Einbussen bei der Stromproduktion aus den bestehenden Wasserkraftwerken im Ausmaß von mindestens 1,5 Prozent der Jahresproduktion.

Verhinderung von Blockaden öffnet Fenster in die Zukunft
Zwar setzt der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan enge Schranken für einen weiteren Ausbau der Wasserkraft, verzichtet aber auf eindimensionale Blockaden. Schmidt: "Ein drohender Ausbaustopp durch sogenannte No-Go-Areas konnte verhindert werden, auch wenn es in Zukunft zu einer deutlichen Einschränkung der so wichtigen Wasserkraft kommt." Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan stelle jedoch ausdrücklich fest, dass die Tatsache, dass ein Kraftwerksbau zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustands führen könne, keineswegs bedeute, dass ein Ausbau grundsätzlich verhindert wird. Schmidt: "Das Umweltministerium hat damit die Bedeutung der Wasserkraft erkannt und trägt dem auch Rechnung. Ein Ausbau wird möglich sein, wenn der Kraftwerksbau als die bessere Umweltoption bewertet wird." Die im Rahmen der intensiven Verhandlungen über den NGP gefundene konstruktive Gesprächsbasis, eröffnet die Chance, dass hier ein gangbarer Weg gefunden wird.

Wasserkraft ist unverzichtbar
Sehr positiv zu vermerken ist laut Schmidt, dass der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan deutlich macht, wie unverzichtbar die Wasserkraft für Österreich ist: Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan stellt fest, dass die Strommenge in der Größenordnung von ca. 24.000 Gigawattstunden, die derzeit durch Flusskraftwerke erzeugt wird, weder durch andere erneuerbare Energiequellen ersetzt, noch durch Stromsparen ausgeglichen werden kann. Festgehalten werde weiters, dass es für die Produktion von Spitzenstrom und Regelenergie keine bessere Option als die heimischen Speicherkraftwerke gibt. Schmidt: "Das sind die Kriterien, die dafür sprechen, dass auch in Zukunft die Nutzung noch vorhandener Wasserkraftpotenziale möglich gemacht werden kann." Österreich hat laut Masterplan Wasserkraft noch Potenziale von 13 Milliarden Kilowattstunden, von denen sieben bis 2020 ausgebaut werden können. Das bedeutet eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 3,1 Millionen Tonnen CO2 jährlich.

Hohe Kosten für E-Wirtschaft
Die Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans lösen einen hohen Sanierungs- und Investitionsbedarf aus. Bis 2015 müssen voraussichtlich rund 150 Kraftwerke umgebaut werden, die Kosten dürften bis zu 270 Millionen Euro ausmachen. Dabei geht es vor allem um die Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer, also den Einbau von Fischaufstiegen. Die wertvolle Energie Strom müsse aber auch in Zukunft leistbar bleiben. Schmidt: "Eine zu starke Verteuerung von Strom und Kostennachteile der inländischen Produktion sind weder im Sinn der Konsumenten noch im Sinn einer nachhaltigen und eigenständigen Versorgung."

 

Wagner: NGP und Qualitätszielverordnung Ökologie bedeuten Einschnitte für die Wasserkraftnutzung
Kleinwasserkraft Österreich erhofft sich dadurch jedoch mehr Klarheit in den Verfahren
Wien (kleinwasserkraft) - Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich, begrüßt, dass das Lebensministerium den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) und die Qualitätszielverordnung Ökologie erlassen hat: "Dem Ergebnis gehen lange Arbeits- und intensive Diskussionsprozesse voraus. In manchen Punkten konnten akzeptable Kompromisse erzielt werden. Nichtsdestotrotz werden der NGP und die Qualitätszielverordnung Ökologie deutliche Einschnitte für die zukünftige Wasserkraftnutzung bringen."

Als einen positiven Kompromiss streicht Kleinwasserkraft Österreich hervor, dass die ursprünglich im NGP herauszulesende Benachteiligung für Kleinwasserkraftwerke unter einer Leistung von 1 MW hinsichtlich der Ausnahmemöglichkeit vom Verschlechterungsverbot gefallen ist. Dazu Wagner: "Es ist erfreulich, dass auf eine diskriminierende starre Grenzziehung verzichtet wurde. Um ein Kraftwerk in einem sehr guten Gewässerabschnitt errichten zu können, braucht es ohnedies eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot. Dazu sind vorweg die öffentlichen Interessen für beziehungsweise gegen das Projekt abzuwägen. Das muss auch für kleine Anlagen gelten. Natürlich wird sich bei dieser Abwägung auch die Frage nach dem energiewirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens stellen. Es wäre aber falsch, durch eine Bestimmung im NGP den Anschein zu erwecken, klein wäre generell schlechter als groß!"

Mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan geht die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in eine nächste konkrete Phase. Die Qualitätszielverordnung Ökologie ist eines der wichtigen ergänzenden rechtlichen Umsetzungsinstrumente dazu. Kleinwasserkraft Österreich erhofft sich, dass nun, da diese Rechtsgrundlagen öffentlich und somit rechtskräftig sind, wieder mehr Klarheit und somit Schwung in die Genehmigungspraxis kommen. Wagner: "Der NGP und die Qualitätszielverordnung Ökologie kommen sowohl beim Neubau als auch bei der Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke zum Tragen. Wir konnten in beiden Bereichen in der Vergangenheit leider zahlreiche Unklarheiten in den Verfahren feststellen, die sich verfahrenserschwerend auswirkten. Wir hoffen, dass sich mit dem heutigen Tag diese schwierige Situation verbessern kann." Um das gemeinsame Ziel der Energieunabhängigkeit Österreichs zu erreichen, muss die begonnene konstruktive Diskussion mit dem Lebensministerium weitergeführt werden. "Die heimische Wasserkraft wird dazu einen erheblichen Beitrag leisten", versichert Wagner abschließend.
     

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