Wien (pk) - Dem Nationalrat liegt seit kurzem der "Bericht über die im Jahr 2009 erteilten Weisungen,
nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde" des Justizministeriums vor. Auf insgesamt
sechs Seiten werden zwei Weisungsfälle dargestellt.
Im ersten Fall hatte die Anklagebehörde in Wels beabsichtigt, in einem Verfahren einem Verteidiger keine Akteneinsicht
zu gewähren und dem Verteidiger die Berechtigung zu bestreiten, als Verteidiger zu fungieren. Die Oberstaatsanwaltschaft
Linz hatte dieser Absicht zugestimmt. Das Justizministerium hat daraufhin die Anklagebehörde angewiesen, dem
genannten Verteidiger die Ausübung der ihm zukommenden Rechte zu ermöglichen, da es für einen Ausschluss
als Verteidiger keine Grundlage gebe.
Im zweiten Fall ging es um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschat Eisenstadt gegen unbekannte Täter.
Die Anklagebehörde hatte beabsichtigt, gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren zu starten, die verdächtigt
wurde, von dem unbekannten Täter erhaltene Informationen an eine andere Person weiter gegeben und dadurch
versucht zu haben, diesen der Verfolgung zu entziehen. Der NÖ Landtag sollte um Zustimmung zur behördlichen
Verfolgung ersucht werden. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wollte diese Vorhaben genehmigen. Das Justizministerium
erteilte eine Weisung, von einer Verfolgung abzusehen. |