Oster-Unfallstatistik erfreulich
Wien (bmvit) - "Noch nie hat es am Osterwochenende so wenige Verkehrstote wie heuer gegeben",
zeigt sich Verkehrsministerin Doris Bures erfreut, "damit diese vorsichtig positive Entwicklung nicht nur
eine Ausnahme bleibt, müssen wir weiter konsequent die Verkehrssicherheit erhöhen sowie das Miteinander
im Straßenverkehr weiter stärken." Die Verkehrsministerin setzt in der Verkehrssicherheitsarbeit
auf drei Säulen - sinnvolle Gesetze mit spürbaren Strafhöhen, Bewusstseinsbildung und Prävention,
sowie verstärkte Kontrollen durch die Exekutive.
Mit einem umfassenden Maßnahmenbündel versucht Bures seit Amtsantritt als Verkehrsministerin das Leid
auf Österreichs Straßen zu mindern. Immer noch verlieren jährlich mehr als 630 Menschen ihr Leben
bei Verkehrsunfällen. "Ich freue mich über den positiven Trend dieses Osterwochenendes, weil normalerweise
gerade zu Ostern viele Unfälle passieren", erklärt die Ministerin. "Solche erfreulichen Zahlen
bestätigen mich in meiner Arbeit für mehr Verkehrssicherheit. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen
- jeder Einzelne ist gefordert. Machen wir gemeinsam klar, dass rücksichtsloses Verhalten auf unseren Straßen
nichts verloren hat."
Von Karfreitag bis inklusive Ostermontag gab es auf Österreichs Straßen zwei Verkehrstote. Diese zwei
Opfer sind der niedrigste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1968. Die bisher wenigsten Verkehrstoten
gab es an den Osterwochenenden 2006 und 2009 mit je sechs Opfern. Auch im Vergleich zu "normalen" Wochenenden
gehört diese Opferzahl zu den geringsten, die im Bundesministerium für Inneres verzeichnet wurden. Die
bisher blutigsten Ostern auf Österreichs Straßen waren 1976: Damals kamen 39 Menschen bei Verkehrsunfällen
ums Leben.
Hintergrund: Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit
- Verkehrssicherheitspaket mit höheren Strafen und längerer Führerscheinentzugsdauer für
HochrisikolenkerInnen,
- verbesserte Moped- und Motorradausbildung (mehr Praxis bei der Mopedausbildung und verbesserte Bremstechnik-Ausbildung
bei MotorradfahrerInnen),
- Kindersicherungsseminare bei Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht,
- Bewusstseinskampagne gegen Alkohol am Steuer und für Kindersicherheit,
- einheitliche Mindeststrafhöhen auf Autobahnen,
- Verkehrscoaching schon beim ersten Alko-Delikt zwischen 0,8 und 1,2 Promille.
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