Tirol: Kulturförderung wird nach 31 Jahren auf neue Beine gestellt   

erstellt am
06  04. 10

Innsbruck (lk) - Das neue Tiroler Kulturförderungsgesetz hat am 06.04. die Tiroler Landesregierung passiert. Wird das Gesetz auch vom Tiroler Landtag beschlossen, tritt es am 1. September 2010 exakt 31 Jahre nach dem ersten Tiroler Kulturförderungsgesetz in Kraft.

„Tirol hat sich zu einem Kulturland mit einem breiten Angebot entwickelt. Mit dem neuen Kulturförderungsgesetz tragen wir auch den gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen 30 Jahre Rechnung und schaffen den Rahmen für die gezielte Förderung einer reichen und vielfältigen Kulturlandschaft in Tirol“, erläutert Kulturlandesrätin Beate Palfrader. Die Ziele der Kulturförderung wurden neu im Gesetz festgelegt und beinhalten unter anderem die Förderung zeitgenössischer Kunst, die Erhaltung des kulturellen Erbes, aber auch die Förderung des Kulturverständnisses der Bevölkerung.

Aufwertung der zeitgenössischen Kulturarbeit

Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Schaffung eines Beirates für Kulturinitiativen. „Diesem neuen Beirat können vielfältige Formen zeitgenössischer Kulturarbeit zugeordnet werden“, legt Palfrader Wert auf ein offenes und umfassendes Kulturverständnis. Aus diesem Grund wurde im Gesetz auch auf eine Definition des Kulturbegriffs verzichtet.

Der bisherige Beirat für Heimat und Brauchtum wird in Beirat für Volkskultur umbenannt. Insgesamt gibt es sieben verschiedene Beiräte, die die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kulturförderung beraten. Kulturlandesrätin Palfrader sieht im allgemeinen Stellungnahmerecht eine neue Qualität im kulturpolitischen Diskurs.

Transparente Förderung
Um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Förderungen zu gewährleisten, werden die genauen Fördermodalitäten in Förderrichtlinien niedergeschrieben. Außerdem legt die Landesregierung dem Tiroler Landtag und den Kulturbeiräten jährlich einen Kulturbericht vor. Dort werden die Förderungsmaßnahmen dargelegt.
     
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