Innsbruck (lk) - Das neue Tiroler Kulturförderungsgesetz hat am 06.04. die Tiroler Landesregierung
passiert. Wird das Gesetz auch vom Tiroler Landtag beschlossen, tritt es am 1. September 2010 exakt 31 Jahre
nach dem ersten Tiroler Kulturförderungsgesetz in Kraft.
„Tirol hat sich zu einem Kulturland mit einem breiten Angebot entwickelt. Mit dem neuen Kulturförderungsgesetz
tragen wir auch den gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen 30 Jahre Rechnung und schaffen den Rahmen
für die gezielte Förderung einer reichen und vielfältigen Kulturlandschaft in Tirol“, erläutert
Kulturlandesrätin Beate Palfrader. Die Ziele der Kulturförderung wurden neu im Gesetz festgelegt und
beinhalten unter anderem die Förderung zeitgenössischer Kunst, die Erhaltung des kulturellen Erbes, aber
auch die Förderung des Kulturverständnisses der Bevölkerung.
Aufwertung der zeitgenössischen Kulturarbeit
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Schaffung eines Beirates für Kulturinitiativen. „Diesem neuen Beirat
können vielfältige Formen zeitgenössischer Kulturarbeit zugeordnet werden“, legt Palfrader Wert
auf ein offenes und umfassendes Kulturverständnis. Aus diesem Grund wurde im Gesetz auch auf eine Definition
des Kulturbegriffs verzichtet.
Der bisherige Beirat für Heimat und Brauchtum wird in Beirat für Volkskultur umbenannt. Insgesamt gibt
es sieben verschiedene Beiräte, die die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kulturförderung
beraten. Kulturlandesrätin Palfrader sieht im allgemeinen Stellungnahmerecht eine neue Qualität im kulturpolitischen
Diskurs.
Transparente Förderung
Um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Förderungen zu gewährleisten, werden die genauen Fördermodalitäten
in Förderrichtlinien niedergeschrieben. Außerdem legt die Landesregierung dem Tiroler Landtag und den
Kulturbeiräten jährlich einen Kulturbericht vor. Dort werden die Förderungsmaßnahmen dargelegt. |