Ökostromaufschläge möglicherweise nicht durch Mehrkosten gedeckt
Wien (pk) - Die Energie-Control GmbH hatte am 22. Juli 2009 in ihrem Ökostrombericht gegen die
Lieferanten elektrischer Energie den Vorwurf erhoben, sie hätten über mehrere Jahre hinweg durch überhöhte
Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten bei einer Gesamtabgabemenge von 55 TWh um 77 Mill.
€ pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung gestellt als es einer Durchschnittsbewertung ihrer tatsächlichen
Aufwendungen entsprochen habe. Ein dem Parlament vorliegender Bericht des Wirtschaftsministers betreffend den Prüfbericht
der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Ausweisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen
(EVU) kommt nun zu dem Schluss, dass eine endgültige Aussage, ob und gegebenenfalls um welchen Wert die ausgewiesenen
Ökostromaufschläge die tatsächlichen Kosten übersteigen, nicht getroffen werden könne.
Es dürfte zwar zutreffen, heißt es im Einzelnen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für
Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen
Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten; der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten
Aufschlages könne durch die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht abschließend ermittelt werden,
dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Betrag von 77 Mill. € liegen.
Dieser Tatbestand sei zweifellos unbefriedigend, könne aber – jedenfalls mit den Instrumentarien der Bundeswettbewerbsbehörde
– mangels eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden. Nach
den Worten des Berichts ergibt sich diese Problematik zu einem großen Teil aus dem gegenwärtigen System
der Förderung von Ökostrom. Die EVU müssten sich demnach bei der Kostenberechnung mit Prognosen
behelfen, da aus ihrer Sicht zum Zeitpunkt der Festsetzung der Endkundenpreise wesentliche Faktoren für die
Höhe der Kosten des Bezugs von Ökostrom noch unbekannt seien. Eine Nachforderung von zu gering verrechneten
Ökostromkosten scheine jedenfalls, wie der Bericht zu bedenken gibt, gegenüber Verbrauchern im Sinne
des Konsumentenschutzgesetzes kaum möglich, was wiederum dazu führe, dass die EVU tendenziell vorsichtig
kalkulierten, um nicht auf ihren Kosten "sitzen zu bleiben".
Der Bericht empfiehlt eine Reform des derzeitigen Fördersystems, um größere Transparenz hinsichtlich
der tatsächlichen Kosten der Ökostromförderung zu erzielen. Vorstellbar wären dabei etwa die
Aufbringung der Fördermittel über eine verbrauchsabhängige Abgabe sowie die Bewertung des anfallenden
Ökostroms zu Marktpreisen bzw. die unmittelbare Verwertung am Markt. Um eine tragfähige Lösung zu
finden, schlägt der Bericht einen Diskussionsprozess auf möglichst breiter Basis unter Einbindung aller
betroffenen Gruppen vor. |