LH-Stv. Ackerl: Keine Reparatur des Getränkesteuerausgleichs zu Lasten der Gemeinden!   

erstellt am
14  04. 10

Urteil des Verfassungsgerichtshofs lässt weiteren Tiefschlag für Gemeindefinanzen erwarten - bei Reparatur daher Verschlechterungsverbot gefordert!
Linz (lk) - Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 13.04. zum Getränkesteuerausgleich vom meint der oberösterreichische Gemeindereferent LH-Stv. Ackerl: "Dieses Urteil darf keinesfalls zu einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage der Gemeinden führen!" Ackerl befürchtet, dass eine Reparatur des entsprechenden Gesetzes zu Lasten der Gemeinden durchgeführt werden könnte. Darum fordert Ackerl ein Verschlechterungsverbot für die Neuregelung: "Die Bundesregierung, allen voran der Finanzminister, ist aufgefordert, für eine nachhaltige und rechtskonforme Sicherung des Einnahmenausfalls zu sorgen!" so Ackerl. "Die vom VfGH festgestellte Diskriminierung innerhalb der Gemeinden darf aber keinesfalls durch eine Nivellierung nach unten aufgehoben werden!" Angesichts der drastischen Finanzsituation der Gemeinden ist der Bund aufgefordert, dieser Diskriminierung durch ein Anheben der Ausgleichsbeiträge auf das obere Niveau entgegenzuwirken. "Keine Gemeinde darf durch die Reparatur des Getränkesteuerausgleichs eine Verschlechterung der finanziellen Situation erfahren!" so Ackerl abschließend.
 
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