Urteil des Verfassungsgerichtshofs lässt weiteren Tiefschlag für
Gemeindefinanzen erwarten - bei Reparatur daher Verschlechterungsverbot gefordert!
Linz (lk) - Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 13.04. zum Getränkesteuerausgleich
vom meint der oberösterreichische Gemeindereferent LH-Stv. Ackerl: "Dieses Urteil darf keinesfalls zu
einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Lage der Gemeinden führen!" Ackerl befürchtet,
dass eine Reparatur des entsprechenden Gesetzes zu Lasten der Gemeinden durchgeführt werden könnte. Darum
fordert Ackerl ein Verschlechterungsverbot für die Neuregelung: "Die Bundesregierung, allen voran der
Finanzminister, ist aufgefordert, für eine nachhaltige und rechtskonforme Sicherung des Einnahmenausfalls
zu sorgen!" so Ackerl. "Die vom VfGH festgestellte Diskriminierung innerhalb der Gemeinden darf aber
keinesfalls durch eine Nivellierung nach unten aufgehoben werden!" Angesichts der drastischen Finanzsituation
der Gemeinden ist der Bund aufgefordert, dieser Diskriminierung durch ein Anheben der Ausgleichsbeiträge auf
das obere Niveau entgegenzuwirken. "Keine Gemeinde darf durch die Reparatur des Getränkesteuerausgleichs
eine Verschlechterung der finanziellen Situation erfahren!" so Ackerl abschließend. |