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Neue Vorschriften für das Glückspiel |
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erstellt am
13 04. 10
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Neues Glücksspielgesetz wird heute im Ministerrat beschlossen
Finanzstaatssekretäre präsentieren Gesetz für mehr Spielerschutz
Wien (bmf) - "Es waren lange und schwierigen Verhandlungen, doch nun schafft das neue Glücksspielgesetz
ein wirkungsvolles Instrumentarium, um gegen illegales Glücksspiel vorgehen zu können und mehr Spielerschutz
zu garantieren", so Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka. Er präsentierte am 13.04. das neue Glücksspielgesetz
gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Andreas Schieder, der für die SPÖ die Verhandlungen führte.
"Mit dem Gesetz schaffen wir einen österreichweit geltenden Mindeststandard für den Schutz der Spieler
und Spielerinnen. Und wir sorgen dafür, dass durch technische Tricks bestehende Regelungen nicht mehr umgangen
werden können", so Schieder.
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen mit Ländervertretern, der Wirtschaftskammer, Konsumentenschützern
und Vertretern des Sports wird das neue Gesetz heute in den Ministerrat eingebracht. Lopatka: "Mit diesem
Gesetz werden viele Forderungen von Spielerschützern umgesetzt. Doppelte Kontrolle beim sogenannten "kleinen
Glücksspiel" durch die technische Anbindung aller Automaten an das Bundesrechenzentrum und durch die
SOKO Glücksspiel ist gewährleistet."
Zudem werde eine Stelle zur Suchtprävention und Spielerberatung im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet,
es gibt ein verpflichtendes Spielerschutzkonzept für alle Glücksspielanbieter, verpflichtende Spielersperren
sowie erstmals verpflichtende Zusammenarbeit der Glücksspielanbieter mit externen Spielerschutzeinrichtungen.
Außerdem wird mit dem Gesetz eine Sportförderung in Höhe von 80 Millionen Euro gesichert. Staatssekretär
Andreas Schieder dazu: "Zahlreiche Sportverbände haben damit in Zukunft Einnahmensicherheit". |
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Schieder: Neues Glücksspielgesetz bringt scharfen Spielerschutz
Spielerinnen und Spieler sind besser geschützt und Sportförderung ist gesichert
Wien (sk) - "Mit dem neuen Glücksspielgesetz haben wir einen massiven Schritt vorwärts
in puncto Spielerschutz und Sportförderung gemacht", sagte Finanzstaatssekretär Andreas Schieder
bei der Präsentation der entsprechenden Novelle. Er betonte: "Erstmals wurde in Österreich ein einheitlicher
Mindeststandard für das Glücksspiel geschaffen."
Mit dem neuen Gesetz sei durch Zutrittsbeschränkungen und dem Ende von Umgehungstricks mehr Spielerschutz
gewährleistet, betonte Schieder. Er sagte weiters, dass der Zutritt zu Automatensalons künftig wie bei
Casinos nur mehr volljährigen Personen mit Identitätskontrolle durch einen amtlichen Lichtbildausweis
möglich sei. Bei Einzelaufstellung im Wirtshaus muss sich der Spieler durch eine Spielkarte ausweisen.
In Zukunft werden die Automaten noch stärker durch die öffentliche Hand kontrolliert, unterstrich der
Staatssekretär. Alle Automaten werden nun verpflichtend an das Bundesrechenzentrum angeschlossen, um eine
flächendeckende Kontrolle der Spielerschutzauflagen und der Abgabenentrichtung zu ermöglichen. Den illegal
aufgestellten Automaten wird durch die "SoKo Glücksspiel" der Kampf angesagt. Der neuen Einheit
gehören 65 Beamtinnen und Beamte an und sie soll das illegale Glücksspiel bekämpfen, so Schieder.
Mit dem neuen Gesetz gibt es für die Spielbankbetreiber auch längere Haftungen. Verletzt ein Betreiber
die Auflagen (Bonitätseinkünfte einholen, Beratungsgespräche etc) haftet er künftig drei Jahre
statt sechs Monate.
Verdoppelung der Sportförderung
"Es ist auch gelungen, nicht nur den Spielerschutz, sondern auch die Sportförderung nachhaltig
abzusichern", freute sich Schieder. Künftig gibt es garantierte Förderung von 80 Millionen Euro,
2013 soll der Betrag erhöht werden, wenn die Abgaben aus dem Glücksspielbereich steigen. Sollten die
Einnahmen sinken, ist ein Rückgang der Förderung aber nicht möglich. "Zahlreiche Sportverbände
haben damit Einnahmesicherheit", betonte Schieder.
Die Zahl der Automaten wird österreichweit auf maximal 8.340 Automaten begrenzt. Diese werden nach Länderschlüsseln
verteilt. Illegale Automaten werden sofort abmontiert. Die Zahl der Automaten gehe damit deutlich zurück und
dem Wildwuchs soll so Einhalt geboten werden, betonte der Staatssekretär. |
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Haubner: ÖVP sichert durch Glücksspielgesetz-Novelle die finanzielle Basis des Sports
Zukunft des Sports gesichert: Untergrenze der Besonderen Bundessportförderung wird
von 40 auf 80 Millionen angehoben
Wien (övp-pk) - Erfreut zeigte sich ÖVP-Sportsprecher und Sportunion-Präsident Abg.
Peter Haubner über die heute, Dienstag, im Ministerrat beschlossene Novelle des Glücksspielgesetzes,
mit der auch Änderungen bei der Bundessportförderung einhergehen. "Das Glücksspielmonopol war
bisher die Grundlage der Finanzierung des österreichischen Sports. Mit dieser Novelle wird es das auch weiterhin
bleiben. Ich bin sehr froh, dass wir es gemeinsam mit Staatssekretär Reinhold Lopatka geschafft haben, diese
exzellente Lösung für den Österreichischen Sport zu verhandeln."
Mit Auslaufen der Konzession im Jahre 2012 ist offen, welches Unternehmen die Konzession für die nächsten
15 Jahre ausüben wird. "Mit dieser Lösung ist in jedem Fall sicher gestellt, dass die Sportförderung
nicht mit einem Schlag auf Null sinkt, sondern weiterhin garantiert ist", so der ÖVP-Sportsprecher.
In Zukunft wird es zu einer weiteren Anhebung der Bundesfördermittel für den Sport kommen. "Während
im Jahr 2000 33 Millionen Euro aus dem Glücksspielmonopol in den Sport flossen, waren es im letzten Jahr bereits
über 71 Millionen Euro. In Zukunft werden es sogar mindestens 80 Millionen Euro sein", so Haubner weiter.
"Wir haben erreicht, dass die finanzielle Basis für den Sport wertgesichert ist: Ab dem Jahr 2013 werden
die 80 Millionen in dem Ausmaß, in dem die glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs
gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind, weiter steigen. Damit ist die finanzielle Zukunft von über
14.000 Vereinen mit ihren Tausenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Sportsystem in Österreich
tragen, gesichert", so Haubner abschließend. |
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Westenthaler: Glücksspielgesetz ist erster richtiger Schritt
Das Glücksspielmonopol stellt einen Anachronismus dar und darf auch durch ein neues
Gesetz nicht einzementiert werden
Wien (bzö) - "Ein stärkerer Spielerschutz und die Tatsache, dass illegalen Automatenbetreibern
das Handwerk gelegt wird, ist tendenziell positiv", erklärte der stellvertretende BZÖ-Klubobmann
Abg. Peter Westenthaler zum im Ministerrat beschlossenen Glücksspielgesetz. Als Verbesserung sieht Westenthaler
die Sportförderung, nun müssen im Finanzausschuss speziell mögliche Wettbewerbsverzerrungen begutachtet
werden.
"Das Glücksspielmonopol stellt einen Anachronismus dar und darf auch durch ein neues Gesetz nicht einzementiert
werden", so Westenthaler. Dies sei derzeit aber nicht auszuschließen und müsse bei der Umsetzung
kritisch hinterfragt werden. Neben dem verbesserten Spielerschutz erwartet Westenthaler auch deutliche Mehreinnahmen
für den Finanzminister, weil derzeit jährlich rund 300 Millionen Euro an Steuern und Abgaben nur im Bereich
des Automatengeschäfts "an den Steuerbehörden vorbeigeschleust werden", so Westenthaler. |
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Ellensohn: Neues Glücksspielgesetz wird Situation in Wien weiter verschärfen
Automaten-Sucht in Wien immer weiter verbreitet - Bund will Missstände legalisieren
- mit verheerenden Auswirkungen
Wien (grüne) - Der Stadtrat der Grünen Wien, David Ellensohn, warnt vor den negativen Folgen
der Änderung des Glücksspielgesetzes für Wien und fordert das Verbot des Automaten-Glücksspiels.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf sieht eine doppelt so hohe Automatendichte in Wien vor wie
in anderen Bundesländern. "Wien soll wohl zu einer billigen Las Vegas-Kopie gemacht werden und Häupl
sieht dabei tatenlos zu. Die Spiellokale werden nicht verschwinden, vielmehr werden viel größere, dunkel
verspiegelte Automatensupermärkte mit bis zu 50 Automaten pro Lokal an allen Ecken und Enden der Stadt auftauchen",
so Ellensohn. "Nach den schlechten Erfahrungen mit dem Automaten-Glücksspiel in Wien in den vergangenen
Jahren hätte die Stadt Wien eine rigoros negative Stellungnahme zum jetzt vorliegenden Glücksspielgesetz
abgeben müssen."
Gutachten unabhängiger Experten belegen, dass das sogenannte "Kleine Glücksspiel" mit seinen
Einsatz- und Gewinnbeschränkungen über ganz Österreich derzeit gesetzwidrig betrieben wird. "Dieser
Gesetzesentwurf ist ein Kniefall von Rot-Schwarz vor der Glücksspiel-Lobby Novomatic und Co. Die Bundesregierung
dehnt jetzt die Bestimmungen so weit, bis sie den Automatenbetreibern wieder passen", so Ellensohn. "Bürgermeister
Häupl hat versäumt, dem ausufernden Automaten-Glücksspiel in Wien einen Riegel vorzuschieben. Das
verwundert aber nicht, denn die Wiener SPÖ weigert sich nach wie vor, direkte oder indirekte Geldflüsse
von der Novomatic zur SPÖ offenzulegen." |
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Hochhauser sieht "tragbaren Kompromiss"
Vorliegende Novelle war aus Sicht der Wirtschaftskammer das Maximum dessen, was angesichts
der vielen unterschiedlichen Interessen möglich war
Wien (pwk) -"Nach offenbar langwierigen Verhandlungen wurde heute ein tragbarer Kompromiss beim
Glücksspiel präsentiert", sagt die Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ), Anna Maria Hochhauser, anlässlich der Einigung des Ministerrats hinsichtlich der Novellierung
des Glücksspielgesetzes.
"Die nach dem Erstentwurf der Novelle im Raum stehenden zahlreichen Betriebsschließungen konnten weitgehend
verhindert werden, wenn auch für einige Unternehmen der Überlebenskampf härter werden wird",
sagt Hochhauser in einer ersten Einschätzung. Positiv steht auch die WKÖ dem verstärkten Spielerschutz
gegenüber. "Es liegt nicht im Interesse der Wirtschaft, auf Kosten von spielsüchtigen Menschen Geschäfte
zu machen und ganze Familien in den Ruin zu treiben", betont Hochhauser.
Wichtig aus Sicht der WKÖ war die Beibehaltung der Möglichkeit der Einzelaufstellung von Automaten (sogenanntes
kleines Glücksspiel), die Schaffung einer eigenen Lizenz für Pokercasinos sowie die Entlastung der Casinos
bei der Spielbankabgabe. Auch die Schaffung von drei weiteren Konzessionen für Spielbanken ist positiv zu
bewerten. "Übergangsfristen ermöglichen es den Betrieben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen",
hebt Hochhauser deren Notwendigkeit hervor.
Hochhauser: "Die vorliegende Novelle war wohl das Maximum, das bei der bestehenden Interessenlage, die durch
viele Interessenkollisionen gekennzeichnet ist, erreicht werden konnte." |
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