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Verstärkter Verbraucherschutz bei Krediten |
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erstellt am
13 04. 10
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Bandion-Ortner:
"Mehr Rechte für Verbraucher und erstmals klare Regelungen bei Kreditverträgen"
Verbraucherkreditgesetz passiert einstimmig den Justizausschuss des Parlaments
Wien (bmj) - Justizministerin Bandion-Ortner hat am 13.04. im Justizausschuss ausführlich zum
neuen Verbraucherkreditgesetz Stellung genommen. "Mit diesem Gesetz ist uns ein großer Schritt im Hinblick
auf mehr Transparenz und Klarheit im Kreditwesen gelungen. Es beinhaltet nicht nur zahlreiche Regelungen, die den
Kreditnehmern größeren Schutz und umfassende Informationspflichten im Vorfeld eines Vertragsabschlusses
und Rechte beim Abschluss eines Kreditvertrages sichern, sondern ihnen auch bestimmte begründete oder zeitlich
fixierte Rücktrittsrechte vom aufrechten Vertrag in die Hand geben" zeigte sich Bandion-Ortner erfreut.
So müssen Kreditgeber in ihrer Werbung für Kreditverträge künftig Angaben zu Zinsen und Kosten
anhand eines repräsentativen Beispieles darstellen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Kreditgebers
wird wesentlich erweitert: der Kreditgeber hat ein vorgegebenes Formular mit umfassenderen Informationen zu verwenden.
Dadurch wird die Vergleichbarkeit deutlich gesteigert. Die notwendigen Angaben im Kreditvertrag sind nun auch detaillierter
geregelt. Ebenso neu ist die Verpflichtung des Kreditgebers, vor Abschluss des Vertrags die Kreditwürdigkeit
des potentiellen Kreditnehmers zu prüfen und diesen bei Zweifel an dessen Bonität auf Bedenken hinzuweisen.
"Der Verbraucher erhält die Informationen dann, wenn er sie benötigt: nämlich vor und bei Abschluss
des Vertrags. Nur so kann der Konsument rechtzeitig Angebote vergleichen und eine fundierte Entscheidung über
den Abschluss eines Kreditvertrags treffen" so Bandion-Ortner. Der Verbraucher kann während der Vertragslaufzeit
jederzeit einen Tilgungsplan vom Kreditgeber verlangen. Dieser enthält eine Aufstellung der Rückzahlungsraten,
Zinsen und Kosten des Kredits. Ebenso sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers ohne Angabe von
Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, aber auch Vorschriften darüber vor, dass der Rücktritt
vom finanzierten Vertrag automatisch zum Rücktritt vom Kreditvertrag führt.
"Insgesamt beinhaltet das vorliegende Gesetz ein Mehr an Informationen und Rechten für die Kreditnehmer.
Gleichzeitig wird aber auch das Signal ausgesendet, dass Verbraucher selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen
über eine Kreditaufnahme zu treffen haben" so Bandion-Ortner abschließend.
Das Verbraucherkreditgesetz setzt die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG in innerstaatliches Recht um, soll
- mit einzelnen Übergangsfristen - im Juni 2010 in Kraft treten und wurde soeben im Justizausschuss einstimmig
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Maier: Neues Verbraucherkreditgesetz stärkt Konsumentenschutz in Österreich
SPÖ-Forderung nach Privatinsolvenzreform wird urgiert
Wien (sk) - "Ein guter Tag für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten
- mit dem Kreditrechts-Änderungsgesetz wird der Konsumentenschutz insgesamt gestärkt", erklärte
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier anlässlich des Justizausschusses. Diese EU-Richtlinie, die
nun auch in Österreich umgesetzt wird, betrifft alle Arten von Verbraucherkrediten und schafft europaweit
einheitliche Regelungen und Standards. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde Kreditangebote europaweit
anhand einheitlicher Parameter (zum Beispiel Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen.
Als weitere zentrale Verbesserungen bezeichnet Maier neben der Neuregelung der vorvertraglichen Informationspflichten,
die Festschreibung der zwingenden Vertragsinhalte und die Verbesserung des Rücktrittsrechts. "Mit dem
neuen Kündigungsrecht können Verbraucher bis zu 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrages von diesem
zurücktreten. Das ist ein Erfolg für alle europäischen und damit auch für die österreichischen
Kreditnehmer", so Maier gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Eine besondere Sorgfaltspflicht kommt den
Banken im Rahmen einer strengeren Bonitätsprüfung zu. "Kann der Bank Schlampigkeit bei der Überprüfung
der Kreditwürdigkeit und Informations- beziehungsweise Warnpflicht nachgewiesen werden, kann die Höhe
der Rückzahlungen reduziert werden", erklärte Maier.
Als positiv bewertet der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher die neu eingeführten Aufklärung- und Warnpflichten
der Banken für Fremdwährungskrediten und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern. "Gerade
mit Fremdwährungskrediten wurde in der Vergangenheit sehr leichtfertig seitens der Banken umgegangen. Die
Verbraucher müssen künftig besser informiert werden", so Maier.
Für den SPÖ-Konsumentenschutzsprecher bleibt aber weiterhin die Forderung nach einer Privatinsolvenz
offen. "In Sachen Privatinsolvenz fordert die SPÖ ein Gesamtpaket, das verschuldeten Haushalten und Personen
eine neue Chance bietet und die Frage der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen klärt", so Maier
angesichts der stetig steigenden Anzahl von verschuldeten Privathaushalten.
Insgesamt zeigte sich SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier zufrieden, mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz,
wobei die Forderung nach Privatinsolvenz hartnäckig urgiert wird. |
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