Verstärkter Verbraucherschutz bei Krediten  

erstellt am
13  04. 10

 Bandion-Ortner: "Mehr Rechte für Verbraucher und erstmals klare Regelungen bei Kreditverträgen"
Verbraucherkreditgesetz passiert einstimmig den Justizausschuss des Parlaments
Wien (bmj) - Justizministerin Bandion-Ortner hat am 13.04. im Justizausschuss ausführlich zum neuen Verbraucherkreditgesetz Stellung genommen. "Mit diesem Gesetz ist uns ein großer Schritt im Hinblick auf mehr Transparenz und Klarheit im Kreditwesen gelungen. Es beinhaltet nicht nur zahlreiche Regelungen, die den Kreditnehmern größeren Schutz und umfassende Informationspflichten im Vorfeld eines Vertragsabschlusses und Rechte beim Abschluss eines Kreditvertrages sichern, sondern ihnen auch bestimmte begründete oder zeitlich fixierte Rücktrittsrechte vom aufrechten Vertrag in die Hand geben" zeigte sich Bandion-Ortner erfreut.

So müssen Kreditgeber in ihrer Werbung für Kreditverträge künftig Angaben zu Zinsen und Kosten anhand eines repräsentativen Beispieles darstellen. Die vorvertragliche Informationspflicht des Kreditgebers wird wesentlich erweitert: der Kreditgeber hat ein vorgegebenes Formular mit umfassenderen Informationen zu verwenden. Dadurch wird die Vergleichbarkeit deutlich gesteigert. Die notwendigen Angaben im Kreditvertrag sind nun auch detaillierter geregelt. Ebenso neu ist die Verpflichtung des Kreditgebers, vor Abschluss des Vertrags die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kreditnehmers zu prüfen und diesen bei Zweifel an dessen Bonität auf Bedenken hinzuweisen.

"Der Verbraucher erhält die Informationen dann, wenn er sie benötigt: nämlich vor und bei Abschluss des Vertrags. Nur so kann der Konsument rechtzeitig Angebote vergleichen und eine fundierte Entscheidung über den Abschluss eines Kreditvertrags treffen" so Bandion-Ortner. Der Verbraucher kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einen Tilgungsplan vom Kreditgeber verlangen. Dieser enthält eine Aufstellung der Rückzahlungsraten, Zinsen und Kosten des Kredits. Ebenso sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss, aber auch Vorschriften darüber vor, dass der Rücktritt vom finanzierten Vertrag automatisch zum Rücktritt vom Kreditvertrag führt.

"Insgesamt beinhaltet das vorliegende Gesetz ein Mehr an Informationen und Rechten für die Kreditnehmer. Gleichzeitig wird aber auch das Signal ausgesendet, dass Verbraucher selbständig und eigenverantwortlich Entscheidungen über eine Kreditaufnahme zu treffen haben" so Bandion-Ortner abschließend.

Das Verbraucherkreditgesetz setzt die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG in innerstaatliches Recht um, soll - mit einzelnen Übergangsfristen - im Juni 2010 in Kraft treten und wurde soeben im Justizausschuss einstimmig beschlossen.

 

Maier: Neues Verbraucherkreditgesetz stärkt Konsumentenschutz in Österreich
SPÖ-Forderung nach Privatinsolvenzreform wird urgiert
Wien (sk) - "Ein guter Tag für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten - mit dem Kreditrechts-Änderungsgesetz wird der Konsumentenschutz insgesamt gestärkt", erklärte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier anlässlich des Justizausschusses. Diese EU-Richtlinie, die nun auch in Österreich umgesetzt wird, betrifft alle Arten von Verbraucherkrediten und schafft europaweit einheitliche Regelungen und Standards. Mit dieser Standardinformation kann der Kunde Kreditangebote europaweit anhand einheitlicher Parameter (zum Beispiel Jahreszins und Gesamtbetrag) miteinander vergleichen.

Als weitere zentrale Verbesserungen bezeichnet Maier neben der Neuregelung der vorvertraglichen Informationspflichten, die Festschreibung der zwingenden Vertragsinhalte und die Verbesserung des Rücktrittsrechts. "Mit dem neuen Kündigungsrecht können Verbraucher bis zu 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrages von diesem zurücktreten. Das ist ein Erfolg für alle europäischen und damit auch für die österreichischen Kreditnehmer", so Maier gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Eine besondere Sorgfaltspflicht kommt den Banken im Rahmen einer strengeren Bonitätsprüfung zu. "Kann der Bank Schlampigkeit bei der Überprüfung der Kreditwürdigkeit und Informations- beziehungsweise Warnpflicht nachgewiesen werden, kann die Höhe der Rückzahlungen reduziert werden", erklärte Maier.

Als positiv bewertet der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher die neu eingeführten Aufklärung- und Warnpflichten der Banken für Fremdwährungskrediten und endfällige Kredite mit Tilgungsträgern. "Gerade mit Fremdwährungskrediten wurde in der Vergangenheit sehr leichtfertig seitens der Banken umgegangen. Die Verbraucher müssen künftig besser informiert werden", so Maier.

Für den SPÖ-Konsumentenschutzsprecher bleibt aber weiterhin die Forderung nach einer Privatinsolvenz offen. "In Sachen Privatinsolvenz fordert die SPÖ ein Gesamtpaket, das verschuldeten Haushalten und Personen eine neue Chance bietet und die Frage der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen klärt", so Maier angesichts der stetig steigenden Anzahl von verschuldeten Privathaushalten.

Insgesamt zeigte sich SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier zufrieden, mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz, wobei die Forderung nach Privatinsolvenz hartnäckig urgiert wird.
     

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