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Mödlhammer sieht VfGH-Erkenntnis "mit einem weinenden und einem lachenden Auge" |
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Getränkesteuer: Verhandlungen über neue Regelung müssen sofort aufgenommen werden Wien (gemeindebund) - Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sieht Gemeindebund- Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer die Aufhebung des Getränkesteuer-Ausgleichs durch den VfGH. "Ich bin natürlich nicht erfreut, dass die bestehende Regelung aufgehoben wurde. Es ist aber gut, dass der VfGH die Ausgleichszahlungen nicht rückwirkend aufgehoben hat, sondern nun dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gibt, die Regelung zu reparieren", so Mödlhammer in einer ersten Reaktion. "Der VfGH hat hier sehr vernünftig gehandelt." "Wir nehmen die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis, fordern aber den sofortigen Beginn von Verhandlungen ein, um möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen, in welcher Form wir das ab Jahresbeginn 2011 regeln können", so Mödlhammer. Nicht aufgehoben wurde die länderweise Zuteilung der Ausgleichszahlungen, diese Oberverteilung stellt der VfGH nicht in Frage, erhebt dagegen keine verfassungsrechtlichen Einwände sondern sieht dies als paktierte Vereinbarung zwischen den Finanzpartnern an. Das Gesamtvolumen des Getränkesteuerausgleichs an die Gemeinden beträgt in diesem Jahr (2010) rund 385 Mio. Euro. In diesem Zusammenhang sprach sich Mödlhammer gegen ein jegliches Aufschnüren des Finanzausgleichs aus. "Wir haben nur jenen Teil des Finanzausgleichs neu zu regeln, der die Aufteilung der Ausgleichszahlungen für die einzelnen Gemeinden nach dem tatsächlichen Aufkommen betrifft", so Mödlhammer. "Es geht hier rein um die Unterverteilung auf die Gemeinden innerhalb der Bundesländer." |
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Informationen: http://www.gemeindebund.at | ||
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