Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterzeichnete am 23.04.
mit dem Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen in Wien, Antonio Maria Costa und dem Generaldirektor
der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) in Wien, Kandeh K. Yumkella ein
Abkommen über soziale Sicherheit. "Die beiden Abkommen über die soziale Sicherheit stellen eine
Modernisierung der bestehenden Abkommen im internationalen Bereich dar", erläuterte Hundstorfer.
Diese Abkommen über soziale Sicherheit regeln zweierlei:
- den Beitritt der Angestellten der beiden Organisationen zur österreichischen Sozialversicherung und
- die Übertragung der Anwartschaften aus der österreichischen Pensionsversicherung bei Aufnahme in
den Pensionsfonds der Vereinten Nationen (bzw. umgekehrt bei Ausscheiden aus diesem Pensionsfonds)
Wesentliche Neuerung
Die wesentliche Neuerung bei diesen Abkommen ist, dass sich die Bediensteten nach ihrem Ausscheiden aus dem
Dienst bei einer dieser beiden internationalen Organisationen in die österreichische Pensionsversicherung
wieder einkaufen können. Dies geht nunmehr nur noch zu einem nahezu an den aktuellen Beitragssatz in der Pensionsversicherung
(22,8 Prozent) orientierten Satz von 20,25 Prozent des Letztgehalts.
Zur Sicherstellung eines friktionslosen Überganges können aber Personen, die innerhalb von 5 Jahren nach
dem In-Kraft-Treten des Abkommens eine Überweisung beantragen, noch vom günstigeren alten Prozentsatz
Gebrauch machen. Damit diese beiden Abkommen über die soziale Sicherheit wirksam werden können, fehlt
nun noch die innerstaatliche parlamentarische Genehmigung.
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