Kriminalitätsbekämpfung
Wien (bmi) - "Österreich ist kein Platz für kriminelle Organisationen. Die Sicherheitsleistung
ist ein deutliches Signal gegen Einbrecherbanden", sagt Innenministerin Maria Fekter anlässlich des neuen
Gesetzesvorschlags, der nächste Woche im Ministerrat präsentiert wird.
Wenn die Gefahr besteht, dass sich Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, darf die Kriminalpolizei künftig
unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheitsleistung einheben darf. Wenn der Beschuldigte kein Bargeld bei
sich hat, können unter Umständen auch Wertgegenstände sichergestellt werden. "Das kann auch
das Auto oder Bargeld betreffen", so Fekter. "Dadurch bekommen unsere Polizisten ein wichtiges Instrument
in die Hand, das den Kriminellen weh tun wird."
Das neue Gesetz soll dann zur Anwendung kommen, wenn zum Beispiel jemand beim Ladendiebstahl ertappt wird und keine
gewerbsmäßige Tatbegehung nachgewiesen werden kann, so dass keine eine Untersuchungshaft verhängt
werden darf.
Generalmajor Gerhard Lang vom Bundeskriminalamt erklärt: "Auf der Ostautobahn wurden im Vorjahr drei
ausländische Staatsbürger angehalten und festgenommen. Sie hatten diverses gestohlenes Werkzeug mit.
Jeder der drei Personen hatte zudem einen Bargeldbetrag in gleicher Höhe von mehreren Tausend Euro bei sich.
Ein Tatort konnte zunächst nicht ermittelt werden. Nach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurden die drei
auf freiem Fuß angezeigt. Das Werkzeug wurde zwar sichergestellt, der Bargeldbetrag von mehr als 10.000 Euro
den drei Personen jedoch überlassen. Einen Tag später konnte den Personen ein Tresoreinbruch nachgewiesen
werden, bei dem exakt jener Bargeldbetrag gestohlen wurde, der bei den Dreien gefunden wurde", sagte Lang.
Innenministerin Fekter: "Mit der neuen Regelung kann dieser Geldbetrag als Sicherheit verwendet werden." |