Fekter: Kriminaltouristen müssen künftig Sicherheitsleistung hinterlegen   

erstellt am
23  04. 10

Kriminalitätsbekämpfung
Wien (bmi) - "Österreich ist kein Platz für kriminelle Organisationen. Die Sicherheitsleistung ist ein deutliches Signal gegen Einbrecherbanden", sagt Innenministerin Maria Fekter anlässlich des neuen Gesetzesvorschlags, der nächste Woche im Ministerrat präsentiert wird.

Wenn die Gefahr besteht, dass sich Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, darf die Kriminalpolizei künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Sicherheitsleistung einheben darf. Wenn der Beschuldigte kein Bargeld bei sich hat, können unter Umständen auch Wertgegenstände sichergestellt werden. "Das kann auch das Auto oder Bargeld betreffen", so Fekter. "Dadurch bekommen unsere Polizisten ein wichtiges Instrument in die Hand, das den Kriminellen weh tun wird."

Das neue Gesetz soll dann zur Anwendung kommen, wenn zum Beispiel jemand beim Ladendiebstahl ertappt wird und keine gewerbsmäßige Tatbegehung nachgewiesen werden kann, so dass keine eine Untersuchungshaft verhängt werden darf.

Generalmajor Gerhard Lang vom Bundeskriminalamt erklärt: "Auf der Ostautobahn wurden im Vorjahr drei ausländische Staatsbürger angehalten und festgenommen. Sie hatten diverses gestohlenes Werkzeug mit. Jeder der drei Personen hatte zudem einen Bargeldbetrag in gleicher Höhe von mehreren Tausend Euro bei sich. Ein Tatort konnte zunächst nicht ermittelt werden. Nach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurden die drei auf freiem Fuß angezeigt. Das Werkzeug wurde zwar sichergestellt, der Bargeldbetrag von mehr als 10.000 Euro den drei Personen jedoch überlassen. Einen Tag später konnte den Personen ein Tresoreinbruch nachgewiesen werden, bei dem exakt jener Bargeldbetrag gestohlen wurde, der bei den Dreien gefunden wurde", sagte Lang. Innenministerin Fekter: "Mit der neuen Regelung kann dieser Geldbetrag als Sicherheit verwendet werden."
 
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