Bozen (lpa) - Nach Anhören von Landeshauptmann Luis Durnwalder hat der Ministerrat in Rom am 23.04.
die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut genehmigt, mit der der Nachweis der Zweisprachigkeit in Südtirol
neu geregelt wird. Demnach wird es künftig Alternativen zum bisher einzig gültigen Nachweis in Form des
Zweisprachigkeitsprüfungs-Diploms geben.
"Mit der heutigen Entscheidung des Ministerrats haben wir endlich einen Schlussstrich unter eine Diskussion
gezogen, die es nun seit rund zehn Jahren gibt", so Landeshauptmann Durnwalder nach seiner Anhörung im
Ministerrat in Rom. Bereits im Jahr 2000 hatte der Europäische Gerichtshof die bisherige Regelung des Nachweises
der Zweisprachigkeit in Südtirol für unzulässig erklärt.
Bis dato galt das Diplom der vom Land selbst organisierten Zweisprachigkeitsprüfungen in Südtirol als
einziger offizieller Nachweis, der EU-Gerichtshof hatte allerdings Alternativen dazu eingefordert. Diese sind heute
mit dem vom Ministerrat genehmigten, aus einem einzigen Artikel bestehenden Gesetzesvertretenden Dekret geschaffen
worden. Mit dem Dekret werden fünf neue Absätze in die bestehende Regelung zum Nachweis der Zweisprachigkeit
eingefügt, drei dieser Absätze stehen für jeweils eine neue Alternative zum bisherigen Nachweis.
So werden künftig die international anerkannten Sprachnachweise der Zweisprachigkeitsprüfung gleichgestellt.
Es handelt sich hier etwa um die Diplome, die auf deutscher Seite das Goethe-Institut oder dessen italienisches
Pendant, das Dante-Alighieri-Institut, verleihen. "Es gibt ein Verzeichnis der Institutionen, deren Diplome
künftig anerkannt werden", so Durnwalder. Sollte man mit einem solchen Diplom nur die Sprachkenntnisse
in Deutsch oder Italienisch nachweisen können (und nicht in beiden Sprachen), muss man die Zweisprachigkeitsprüfung
nur noch in der jeweils anderen Sprache ablegen.
Ebenfalls als Zweisprachigkeitsnachweis, und zwar als jener der Stufe "A", gilt künftig, wenn jemand
die Matura in einer Unterrichtssprache ablegt und danach ein Studium in der jeweils anderen Sprache abschließt.
Selbiges gilt für jene, die ein Unistudium in der einen und danach ein darauf aufbauendes Studium, etwa einen
Masterlehrgang, in der jeweils anderen Sprache abschließen. "Damit lösen wir das Problem des Sprachnachweises
praxisnah, können wir doch davon ausgehen, dass jemand, der es schafft, die Matura in der einen und das Studium
in der anderen Sprache zu absolvieren, die beiden Sprachen auch beherrscht", so der Landeshauptmann, der sich
erfreut darüber zeigt, dass mit der neuen Regelung auch die Forderung vom Tisch sei, allein die Matura als
Zweisprachigkeitsnachweis anzuerkennen.
Durnwalder macht allerdings darauf aufmerksam, dass nicht der Ort des Studiums zähle, sondern die Sprache,
die bei Vorlesungen und Prüfungen verwendet werde. "Studiert jemand in Italien, Vorlesungen und Prüfungen
werden aber in Englisch abgehalten, gilt dieses Studium nicht als Sprachnachweis", so der Landeshauptmann. |